Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein ultramodernes, sehr sicheres und ganzjährig sonniges Land am Persischen Golf: die glitzernde Metropole Dubai, die ruhigere Hauptstadt Abu Dhabi, erstklassige Medizin, überall gesprochenes Englisch und eine große deutsche Gemeinschaft. Ihr größter Reiz für Ruheständler ist steuerlicher Natur, denn es gibt keine Einkommen-, Vermögen- oder Erbschaftsteuer für Privatpersonen. Für gut abgesicherte Menschen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Sonne, Sicherheit und ein steuerfreundliches Umfeld suchen, sind die Emirate ein reizvolles Ziel. Ehrlich vorweg: Die Lebenshaltungskosten sind hoch, das frühere deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist Ende 2021 ausgelaufen, das Rentnervisum verlangt hohe Einkommen oder Vermögen, und das Klima ist im Sommer extrem heiß. Dieser Leitfaden ordnet die harten Fakten: Steuern und Rente, Aufenthalt, Kosten, Gesundheit, Erbe und den Weg dorthin, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
- Status
- Drittstaat
- Währung
- VAE-Dirham (AED), an den US-Dollar gekoppelt
- DBA-Prüfung
- Deutschland · Österreich · Schweiz
- Redaktion
- Stand 2026-07
Für wen passen die Emirate?
Die VAE passen zu finanziell gut ausgestatteten, weltoffenen Menschen, die ein modernes, sicheres und steuerfreundliches Umfeld schätzen, die Sonne und einen internationalen Lebensstil suchen und die hohen Lebenshaltungskosten tragen können. Besonders naheliegend ist das Ziel für Ruheständler mit solidem Vermögen und Einkommen, die auf erstklassige Medizin, ein englischsprachiges Umfeld und die steuerlichen Vorteile Wert legen.
Kritisch und ehrlich zu prüfen sind mehrere Dinge. Erstens die Kosten, denn Dubai und Abu Dhabi sind teuer. Zweitens die Steuerlage ohne aktuelles deutsches Abkommen, die eine besonders sorgfältige Gestaltung des Wegzugs verlangt. Drittens das Klima mit extremer Sommerhitze und die kulturellen Rahmenbedingungen eines arabisch-islamisch geprägten Landes. Wer das nüchtern abwägt und die Mittel mitbringt, findet in den Emiraten ein sonniges, sicheres und außergewöhnlich komfortables Zuhause. Für die richtige Person mit solider finanzieller Basis, die Sonne, Sicherheit und ein steuerfreies Umfeld sucht, gehören die VAE zu den attraktivsten Zielen der Welt.
Der Reiz: Steuerfreiheit, Sicherheit und Sonne
Der Reiz der VAE liegt in einer starken Summe. Da ist die Steuerfreiheit für Privatpersonen, denn es gibt keine Einkommen-, Kapitalertrag-, Vermögen- oder Erbschaftsteuer. Das unterscheidet die Emirate grundlegend von Deutschland, Österreich und der Schweiz. Da ist die hohe Sicherheit mit sehr niedriger Kriminalität. Viele empfinden das Sicherheitsgefühl als deutlich höher als in europäischen Großstädten. Da ist die erstklassige medizinische Versorgung auf Weltniveau. Moderne Kliniken mit international ausgebildeten Ärzten bieten Behandlungen auf höchstem Niveau. Da ist das überall gesprochene Englisch samt großer deutscher Gemeinschaft. Und da sind die ganzjährige Sonne, der moderne Lebensstil und die Rolle als internationale Drehscheibe mit besten Flugverbindungen. Diese Kombination macht die Emirate für die richtigen Menschen zu einem einzigartigen Ziel. Kaum ein anderes Land verbindet vollständige Steuerfreiheit für Privatpersonen mit dieser Sicherheit und diesem Komfort.
Der Aufenthalt: Rentnervisum und Golden Visa
Für einen dauerhaften Aufenthalt brauchst du ein Residence Visa und eine Emirates ID. Für Ruheständler kommen vor allem zwei Wege in Betracht. Das Rentnervisum (Retirement Visa) richtet sich an Personen ab 55 Jahren und verlangt in der Regel ein monatliches Einkommen von rund 20.000 AED (etwa 5.000 Euro) oder Ersparnisse von rund 1 Million AED (etwa 260.000 Euro) oder eine Immobilie ab rund 2 Millionen AED (etwa 520.000 Euro). Familienangehörige können in der Regel in das Visum einbezogen werden. Das Golden Visa über zehn Jahre steht Investoren und Immobilienkäufern offen. Es bietet eine längere Laufzeit und damit mehr Planungssicherheit als kürzere Aufenthaltstitel.
Das bedeutet ehrlich: Der Aufenthalt ist vor allem für wohlhabende Ruheständler erreichbar. Zu beachten ist außerdem, dass Aufenthaltstitel an Verlängerungen und Voraussetzungen gebunden sind, was die ganz langfristige Planung komplexer macht als in manchem anderen Land. Weil sich Konditionen ändern, prüfe die aktuellen Anforderungen bei den zuständigen Behörden und beim Auswärtigen Amt. Mehr zur Systematik im Guide Rentnervisa.
Steuern
Kein aktuelles deutsches Abkommen, aber keine Steuer vor Ort
Hier liegt der wichtigste und zugleich missverstandene Punkt. Das frühere Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den VAE ist Ende 2021 ausgelaufen und wurde nicht erneuert. Es gibt also derzeit kein anwendbares deutsches Abkommen. Weil die Emirate jedoch keine Einkommensteuer erheben, entsteht dadurch keine doppelte Besteuerung; die eigentliche Frage ist eine andere.
Entscheidend ist die deutsche Seite: Ohne Abkommen gelten allein die nationalen Regeln beider Staaten. Entscheidend ist die deutsche Seite: Die gesetzliche Rente aus der Deutschen Rentenversicherung ist deutsche Quelle und unterliegt ohne Abkommen grundsätzlich weiterhin der deutschen Besteuerung (beschränkte Steuerpflicht), auch wenn du in den Emiraten lebst; die Beamtenpension ohnehin. Damit die übrigen Einkünfte tatsächlich steuerfrei bleiben, ist es unerlässlich, den deutschen Wohnsitz und gewöhnlichen Aufenthalt vollständig aufzugeben und die Ansässigkeit in den VAE sauber zu begründen. Wer weiterhin eine Wohnung in Deutschland vorhält oder sich überwiegend dort aufhält, riskiert die fortbestehende unbeschränkte Steuerpflicht. Für Österreich und die Schweiz ist die jeweilige Abkommenslage gesondert und aktuell zu prüfen. In allen Fällen gilt verschärft: Verlasse dich nicht auf veraltete Zusammenfassungen, sondern auf den aktuellen Stand und eine individuelle Prüfung. Die maßgeblichen Hinweise folgen im aufklappbaren Block.
Die entscheidenden DBA-Artikel im Wortlaut (aufklappen)
Amtliche Abkommenstexte
Rentenartikel für Vereinigte Arabische Emirate: Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Zitate sind dem deutschen Wortlaut der verlinkten amtlichen Fundstellen entnommen. Wo kein umfassendes DBA besteht, derselbe Staat auf beiden Seiten betroffen ist oder ein amtlicher Text nicht belastbar auslesbar war, steht ausdrücklich nur der amtliche Link mit einem Zugriffshinweis.
Deutschland
Kein umfassendes DBADoppelbesteuerungsabkommen mit den Vereinigten Arabischen Emiraten vom 29. April 1995 (BGBl. 1996 II S. 1206), zuletzt geändert durch das Protokoll vom 27. Mai 2008 (BGBl. 2008 II S. 1098), ist zum 31. Dezember 2021 außer Kraft getreten. Ein neues Abkommen ist noch nicht in Kraft getreten.
Österreich
DBA vorhandenArtikel 19 Ruhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 20 Absatz 2 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansäßigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 20 Öffentlicher Dienst (2) a)
Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 20 Öffentlicher Dienst (2) b)
Diese Ruhegehälter dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
Schweiz
DBA vorhandenArtikel 18 Ruhegehälter
Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen für frühere unselbstständige Arbeit sowie andere Rentenleistungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im erstgenannten Staat besteuert werden.
Artikel 19 Öffentlicher Dienst (1) a)
Gehälter, Bezüge und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
Artikel 19 Öffentlicher Dienst (1) b)
Die Gehälter, Bezüge und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und: (i) Staatsangehöriger dieses Staates ist; oder (ii) nicht ausschliesslich dazu in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.
Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.
Steuerfreiheit für Privatpersonen
In den VAE gibt es keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer für Privatpersonen. Es bestehen lediglich eine Mehrwertsteuer von 5 Prozent (seit 2018) und eine Körperschaftsteuer von 9 Prozent für Unternehmen oberhalb einer Freigrenze (seit 2023), die für den typischen Ruheständler ohne Firma keine Rolle spielt. Beide Sätze sind im internationalen Vergleich sehr niedrig. Vor dem Wegzug aus Deutschland ist zudem die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Außensteuergesetz bei Beteiligungen ab 1 Prozent zu bedenken, die beim Wegzug in ein Nicht-EU-Land sofort greift und mangels Abkommen nicht gestundet werden kann. Die Details findest du im Steueratlas.
Lebenshaltungskosten
Das ist der wichtigste finanzielle Vorbehalt: Die VAE, besonders Dubai und Abu Dhabi, sind teuer. Den größten Posten macht die Miete aus, dazu kommen internationale Schulen und Freizeit. Gerade in begehrten Lagen von Dubai erreichen die Mieten ein Niveau wie in teuren europäischen Metropolen. Als grobe Orientierung nennen Erfahrungswerte für einen einfacheren Lebensstil rund 3.900 bis 5.200 Euro im Monat und für mehr Komfort deutlich mehr. Diese Zahlen verdeutlichen, dass die Emirate ein Ziel für gut ausgestattete Ruheständler sind. Wer nur mit einer Rente von 1.500 bis 2.000 Euro auskommen muss, stößt hier schnell an Grenzen. Lebensmittel, Transport und Mobilfunk sind dagegen günstiger als in Europa. Wer bei Miete und Lebensstil maßvoll bleibt, kann die Gesamtkosten spürbar senken, ganz billig wird es aber nirgends.
Zur Währung: Die VAE nutzen den Dirham, der fest an den US-Dollar gekoppelt ist. Gegenüber dem Dirham ist damit vor allem das Verhältnis Euro zu US-Dollar maßgeblich, das schwankt; ein Wechselkursthema besteht also. Deine Rente kommt in Euro an und wird in Dirham umgetauscht. Unterm Strich sind die Emirate ein Ziel für Ruheständler mit solider finanzieller Basis, für die sich der steuerfreie Bezug von Kapitalerträgen und privaten Renten besonders lohnt.
Wohnen und seniorengerechtes Leben
Beim Wohnen sind Miete und Kauf in Dubai und Abu Dhabi teuer, in anderen Emiraten wie Sharjah oder Ras Al Khaimah günstiger. Ausländer können in ausgewiesenen Zonen Eigentum erwerben, was zugleich ein Weg zum Aufenthaltstitel sein kann; lass Kaufverträge und Eigentumsformen sorgfältig prüfen. Für die meisten Ruheständler ist es dennoch klüger, zunächst zu mieten und das Land aus der Nähe zu erleben.
Für den Ruhestand gilt die übliche Vorsicht: Achte auf Barrierefreiheit, eine gute Klimatisierung wegen der Hitze und die Nähe zu guten Kliniken. Die klare Empfehlung lautet: erst mieten, das Land und den Sommer erleben, dann entscheiden, mit unabhängiger rechtlicher Begleitung. Beliebt bei Ruheständlern sind ruhigere, grüne Wohnlagen mit Freizeit- und Golfangeboten. Solche Viertel bieten Ruhe bei guter Anbindung an Kliniken und Einkaufsmöglichkeiten. Mehr im Guide Immobilien.
Hilfe im Haushalt und Pflege
Haushaltshilfe und Betreuung sind angesichts der großen internationalen Dienstleistungsbranche gut verfügbar, spezialisierte Altenpflege ist jedoch teuer. Ein Pflegesystem nach deutschem Vorbild besteht nicht, und viele deutsche Ruheständler kehren bei schwerer Pflegebedürftigkeit nach Deutschland zurück. Diese Möglichkeit sollte man von Anfang an in die Lebensplanung einbeziehen.
Beim Pflegegeld ist die Drittstaatenlage entscheidend: Die Geldleistung der deutschen Pflegeversicherung ist grundsätzlich weltweit exportierbar, sofern ein anerkannter Pflegegrad besteht und du in der Pflegeversicherung versichert bleibst. Sachleistungen dagegen gibt es außerhalb der EU und des EWR nicht. Für Österreich und die Schweiz gelten je eigene Regeln. Kläre deinen Anspruch vor dem Umzug mit deiner Pflegekasse, und plane die Pflege im Alter finanziell großzügig ein.
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Weil die VAE kein EU-Land sind, gilt die EU-Erbrechtsverordnung dort nicht. Wichtig ist ein Hinweis zur Vorsorge: In den Emiraten kann für den Nachlass grundsätzlich islamisches Erbrecht zur Anwendung kommen, was von den Vorstellungen europäischer Erblasser stark abweichen kann. Eine ausdrückliche Rechtswahl und, wo möglich, ein registriertes Testament (etwa über die dafür vorgesehenen Gerichte für Nicht-Muslime) sind daher besonders wichtig, damit dein Wille gilt. Ohne eine solche Vorsorge kann der Nachlass anders verteilt werden, als du es beabsichtigt hast.
Bei der Steuer sind die VAE günstig: Eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Rechne dennoch immer gegen die Heimat: In Deutschland greift die Erbschaftsteuer über einen Fünf-Jahres-Nachlauf noch nach dem Wegzug und stets bei deutschem Inlandsvermögen; wohnt ein Erbe in Deutschland, unterliegt der weltweite Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer. Österreich erhebt keine Erbschaftsteuer, in der Schweiz ist sie kantonal. Die Grundlagen erläutert das Europäische Justizportal, siehe auch unseren Guide Nachlass.
Krankenversicherung
Die VAE sind ein Drittstaat: Es gibt kein S1-Verfahren, und die deutsche gesetzliche Krankenversicherung endet beim dauerhaften Wegzug in der Regel. Zugleich ist eine private Krankenversicherung ohnehin Pflicht und Voraussetzung für den Aufenthalt. Die gute Nachricht: Die medizinische Versorgung ist erstklassig und auf Weltniveau, besonders in Dubai und Abu Dhabi. Für planbare wie akute Behandlungen findest du hier moderne Kliniken mit hohem Standard. Viele Ärzte sind international ausgebildet und sprechen Englisch.
Die Kehrseite sind die Kosten: Prämien reichen je nach Alter und Umfang grob von einigen hundert bis zu mehreren tausend Euro im Jahr, und die Versicherung sollte einen Krankenrücktransport einschließen. Weil Prämien mit dem Alter und bei Vorerkrankungen deutlich steigen, ist ein früher und gut geplanter Abschluss wichtig. Wer die Police rechtzeitig abschließt, sichert sich bessere Konditionen und einen umfassenderen Schutz. Mehr zur grundsätzlichen Logik im Guide Gesundheit.
Banking und Vermögen
Für den Alltag brauchst du ein lokales Konto, das sich mit dem Aufenthaltstitel gut eröffnen lässt; dein deutsches Konto kannst du als Nicht-Resident daneben behalten. Weil die Rente in Euro kommt und in Dirham umgetauscht wird, plane die Zahlungswege und Wechselkurse bewusst. Ein Konto vor Ort erleichtert den Alltag, während ein deutsches Konto für den Empfang der Rente sinnvoll bleiben kann.
Für dein Erspartes gilt die Grundregel jeder Ruhestandsplanung: über Rechtsordnungen streuen. Weil die VAE selbst keine Steuern auf Kapitalerträge erheben, sind sie ein attraktiver Wohnsitz, um Vermögen steuerfrei zu vereinnahmen; die Verwahrung eines erheblichen Teils kann dennoch sinnvoll breiter aufgestellt werden, etwa in der Schweiz oder in Singapur, ergänzt um Sachwerte. Gerade für vermögende Ruheständler ist diese Kombination aus steuerfreiem Wohnsitz und breiter Verwahrung besonders interessant. Das dient der Diversifikation über Rechtsordnungen und geschieht vollständig transparent. Eine Anleitung bietet FreedomBanking Plus und der Guide Finanzen.
Physisches Gold und Edelmetalle
Physisches Gold gehört als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems in viele Ruhestandsvermögen; Dubai ist zudem ein traditionsreicher Handelsplatz für Edelmetalle. Entscheidend ist die sichere Lagerung außerhalb des Bankensystems, physisch zugeordnet und auf deinen Namen, ob in einem Hochsicherheitslager vor Ort oder in der Schweiz oder in Singapur. So bleibt dieser Teil des Vermögens unabhängig und flexibel. Die praktische Umsetzung begleitet AssetProtection Plus, vertieft im Guide Vermögensschutz.
Aufenthalt und Staatsbürgerschaft
Der Aufenthalt läuft über das Rentner- oder Golden Visa und ist an dessen Voraussetzungen und Verlängerungen gebunden. Eine Einbürgerung ist für Zugewanderte praktisch nicht möglich; die Staatsbürgerschaft der VAE wird nur in seltenen Ausnahmefällen verliehen. Für Ruheständler ist das ohne praktische Bedeutung, da es hier allein um den gesicherten Aufenthalt geht. Für Ruheständler geht es daher allein um den gesicherten Aufenthaltstitel, nicht um den Pass.
Bei der Doppelpassfrage gilt ohnehin: Deutschland erlaubt seit Juni 2024 generell die Mehrstaatigkeit, die Schweiz akzeptiert Doppelbürgerschaft seit 1992, und Österreich ist streng und verlangt in der Regel vorab eine Beibehaltungsbewilligung. In der Praxis bleibt es bei den VAE beim Aufenthaltstitel.
Gesellschaft, Sprache und Alltag
Die VAE sind ein arabisch-islamisch geprägtes, zugleich hochmodernes und internationales Land, dessen Bevölkerung zu einem großen Teil aus Zugewanderten besteht. Das Zusammenleben ist weltoffen und sehr sicher, doch gelten islamische Normen, etwa bei Kleidung in der Öffentlichkeit, im Umgang mit Alkohol oder während des Ramadan; Themen wie Politik und Religion werden anders behandelt als in Europa. Wer diese Regeln respektiert, lebt im Alltag unbehelligt und angenehm. Für die meisten Ruheständler ist das gut zu leben, erfordert aber Respekt und Anpassungsbereitschaft. Wer offen und respektvoll auftritt, wird die Gastfreundschaft des Landes rasch zu schätzen wissen.
Bei der Sprache liegt ein großer Vorteil: Amtssprache ist Arabisch, doch Englisch wird überall verstanden und gesprochen, viele Dienstleistungen gibt es auch auf Deutsch, und es besteht eine große deutsche Gemeinschaft mit Clubs und Vereinen. Die Sprachbarriere ist damit gering, und viele Zugezogene finden schnell Anschluss. Deutsche Clubs, Vereine und regelmäßige Treffen erleichtern das Ankommen zusätzlich.
Klima, Regionen und Alltag
Zum Klima gehört die klare Einordnung: Die VAE sind ein Wüstenland mit ganzjähriger Sonne, sehr heißen und teils schwülen Sommern mit Temperaturen weit über 40 Grad und angenehmen, milden Wintern. Wer die Wintermonate am Golf liebt und den Sommer mit Klimaanlage übersteht oder dann verreist, ist hier richtig. Von November bis April ist das Klima angenehm und macht Aktivitäten im Freien zum Vergnügen. Das Freizeitangebot von Stränden über Wüste bis zu Kultur und Sport ist enorm. Von Golf und Wassersport bis zu Museen und Wüstentouren findet sich für jeden Geschmack etwas.
Die Emirate unterscheiden sich deutlich: Dubai ist die glitzernde, internationale Metropole mit dem größten Expat-Leben. Ihre Skyline, Strände und das riesige Freizeitangebot ziehen Menschen aus aller Welt an. Abu Dhabi ist die ruhigere Hauptstadt mit kulturellem Schwerpunkt, etwa dem Louvre Abu Dhabi. Sie gilt als etwas gelassener und grüner als das quirlige Dubai. Sharjah ist günstiger und konservativer, Ras Al Khaimah bietet Natur und Berge. Diese Emirate sind eine Überlegung wert, wenn die Kosten in Dubai zu hoch erscheinen. Für den Ruhestand zählen vor allem die Nähe zu guten Kliniken und ein angenehmes Wohnumfeld, weshalb viele Dubai oder Abu Dhabi bevorzugen. Beide bieten erstklassige Infrastruktur und ein internationales, englischsprachiges Umfeld.
Die VAE auf Probe: erst den Sommer erleben
Die Emirate eignen sich gut für einen ausgedehnten Probeaufenthalt, bevor man sich bindet. Nutze längere Besuche, um Regionen, Kosten, Alltag und vor allem das Sommerklima ehrlich zu testen, bevor du das Visum beantragst und den Lebensmittelpunkt verlagerst. So findest du heraus, welches Emirat und welche Wohnlage am besten zu dir passen. Ein Vorteil ist die Nähe: Mit rund sechs bis sieben Flugstunden und guten Verbindungen bleibt der Kontakt zur Heimat einfach. Als großes Luftfahrtdrehkreuz sind die Emirate zudem ein idealer Ausgangspunkt für Reisen in alle Welt.
Das Vorgehen ist hier sinnvoll, weil zwei Dinge Erfahrung brauchen. Erstens das Klima und die Kosten, denn die extreme Sommerhitze und das hohe Preisniveau wirken im Alltag anders als bei einem Winterurlaub. Zweitens die Steuerfrage, denn ohne aktuelles deutsches Abkommen ist der saubere und vollständige Wegzug entscheidend, um die Vorteile tatsächlich zu nutzen. Solange du deinen steuerlichen Wohnsitz zunächst in der Heimat behältst, bleibt deine Lage einfach. Erst wenn feststeht, dass die Emirate dein Ort sein sollen, folgen der vollständige Wegzug, die steuerliche Gestaltung und der Umzug.
Erste Schritte: Deine Checkliste
- Emirat und Wohnlage wählen (meist Dubai oder Abu Dhabi) und einen Sommer zur Probe erleben.
- Visum prüfen (Rentnervisum ab 55 oder Golden Visa) samt der finanziellen Voraussetzungen.
- Wegzug vollständig planen, da ohne aktuelles deutsches Abkommen der saubere Bruch entscheidend ist.
- Steuerlichen Status individuell klären; die gesetzliche Rente bleibt in der Regel in Deutschland steuerpflichtig.
- Private Krankenversicherung mit Rücktransport abschließen; sie ist ohnehin Pflicht.
- Wegzugsbesteuerung im Heimatland regeln.
- Testament mit Rechtswahl aufsetzen, um islamisches Erbrecht zu vermeiden.
- Kosten und Pflege im Alter großzügig einplanen.
- Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.
Häufige Fragen (FAQ)
Ist meine Rente in den VAE steuerfrei? Vor Ort ja, denn die Emirate erheben keine Einkommensteuer. Allerdings ist das frühere deutsche Abkommen Ende 2021 ausgelaufen, sodass die gesetzliche Rente als deutsche Quelle in der Regel weiterhin in Deutschland steuerpflichtig bleibt. Für die übrigen Einkünfte ist ein vollständiger Wegzug entscheidend.
Wie komme ich an ein Rentnervisum? Über das Retirement Visa ab 55 Jahren, das ein hohes monatliches Einkommen von rund 5.000 Euro oder erhebliche Ersparnisse oder eine Immobilie voraussetzt. Alternativ gibt es das Golden Visa für Investoren. Das Ziel richtet sich damit an wohlhabende Ruheständler.
Wie teuer ist das Leben? Hoch, besonders in Dubai und Abu Dhabi, vor allem wegen der Mieten. Eine Rente von 1.500 bis 2.000 Euro reicht nicht. Lebensmittel und Transport sind aber günstiger als in Europa.
Muss ich Arabisch lernen? Nein. Englisch wird überall gesprochen, viele Dienste gibt es auch auf Deutsch, und es besteht eine große deutsche Gemeinschaft. Die Sprachbarriere ist gering.
Wie ist die Gesundheitsversorgung? Erstklassig, aber teuer. Es gibt kein S1, die deutsche Krankenversicherung endet, und eine private Versicherung ist Pflicht. Bei schwerer Pflegebedürftigkeit kehren viele nach Deutschland zurück.
Wie weit sind die Emirate entfernt? Rund sechs bis sieben Flugstunden mit nur wenigen Stunden Zeitverschiebung, dazu ein großes Luftfahrtdrehkreuz mit besten Verbindungen. Das hält den Kontakt zur Heimat einfach.
Fazit
Die Vereinigten Arabischen Emirate sind ein ultramodernes, sehr sicheres und sonniges Land mit erstklassiger Medizin, überall gesprochenem Englisch und einer großen deutschen Gemeinschaft. Ihr größter Reiz ist die Steuerfreiheit für Privatpersonen, ohne Einkommen-, Vermögen- oder Erbschaftsteuer. Die ehrlichen Vorbehalte sind jedoch gewichtig: Die Lebenshaltungskosten sind hoch, das frühere deutsche Doppelbesteuerungsabkommen ist Ende 2021 ausgelaufen, sodass die gesetzliche Rente in der Regel in Deutschland steuerpflichtig bleibt und ein vollständiger, sauberer Wegzug entscheidend ist, das Rentnervisum verlangt hohe Mittel, der Sommer ist extrem heiß, und es gelten islamische Normen. Wer die finanzielle Basis mitbringt, den Wegzug und die Steuerfrage sauber klärt und sich privat krankenversichert, findet in den Emiraten ein sonniges, sicheres und außergewöhnlich modernes Zuhause am Golf.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Steuerregeln, Abkommenslage, Visabedingungen und Devisenkurse können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich sind die amtlichen Quellen und eine persönliche Prüfung.
