Regionen

Wo beginnt dein Leben in Griechenland?

Meer, Berge, Insel oder lebendige Küste: Entdecke die Regionen, die deinem Alltag im Ruhestand eine ganz eigene Richtung geben.

Griechenland gehört zu den attraktivsten Ruhestandszielen Europas: niedrige Lebenshaltungskosten, mediterranes Klima, volle Freizügigkeit für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz und ein Pauschalsteuersatz von 7 Prozent auf ausländische Einkünfte. Dieser Leitfaden deckt alle Fragen ab, die im Ruhestand wirklich zählen: von der Steuer über den Immobilienkauf, die Pflege, das Erbrecht und die Erbschaftsteuer bis zur Einbürgerung, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Für wen passt Griechenland?

Griechenland passt besonders gut zu dir, wenn du eine solide Rente beziehst, die nach dem Doppelbesteuerungsabkommen in Griechenland steuerpflichtig wird, und dein Einkommen überwiegend aus dieser Rente besteht. Wer eine in Griechenland steuerpflichtige Rente bezieht, kann seine Steuerlast von den regulären griechischen Sätzen (bis zu 44 Prozent) auf 7 Prozent senken.

Kritisch prüfen solltest du den Umzug, wenn du eine österreichische Sozialversicherungspension (bleibt in Österreich steuerpflichtig), eine Beamtenpension (bleibt im Heimatland) oder ein großes Wertpapierdepot bei kleiner Rente hast (dann kann die 7-Prozent-Regel sogar teurer sein). Alle drei Fälle erklären wir unten.

Lebenshaltungskosten

Für eine Einzelperson sind je nach Wohnort etwa 800 bis 1.200 Euro im Monat realistisch, inklusive Miete. Damit ist Griechenland für Zuzügler aus dem deutschsprachigen Raum spürbar günstiger: gegenüber Deutschland und Österreich rund 20 bis 35 Prozent, gegenüber der Schweiz sogar um mehr als die Hälfte. Mietpreise (Einzimmerwohnung): Athen zentral 800 bis 1.400 Euro, Thessaloniki 600 bis 1.000 Euro, Kreta und kleinere Städte 500 bis 900 Euro. Nebenkosten 120 bis 200 Euro, Lebensmittel 250 bis 400 Euro, Monatsticket rund 30 Euro. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 24 Prozent.

Die ersten Behördengänge: AFM und AMKA

Das unterschätzen fast alle: In Griechenland läuft ohne Steuernummer (AFM) buchstäblich nichts. Ohne AFM bekommst du keinen Handyvertrag und oft nicht einmal eine SIM-Karte, kein Bankkonto, keinen Mietvertrag, keine Strom- oder Wasseranmeldung, kein Auto und keine Immobilie. Die AFM ist der Generalschlüssel für den Alltag, und sie ist kostenlos beim Finanzamt (Eforia) zu bekommen, meist am selben Tag.

Ebenso wichtig ist die Sozialversicherungsnummer (AMKA). Sie brauchst du für den Zugang zum Gesundheitssystem, für Behandlungen, Rezepte und jede Form von Sozialleistung. Beide Nummern gehören an den Anfang, noch vor Kontoeröffnung und Wohnungssuche. Plane sie als deinen ersten Schritt vor Ort ein.

Steuern: Was Steuerpflicht auslöst und das 7-Prozent-Modell

Bevor es um Sätze geht, die Grundfrage: Wann wirst du überhaupt in Griechenland steuerpflichtig? Steuerlich ansässig wirst du, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr in Griechenland aufhältst, oder wenn dein Lebensmittelpunkt (Mittelpunkt der Lebensinteressen) beziehungsweise deine ständige Wohnstätte dort liegt. Ab diesem Punkt greift die griechische Besteuerung deines Welteinkommens, moduliert durch das Doppelbesteuerungsabkommen. Die Details zu Ansässigkeit, Wegzugsfragen und Fristen findest du im Steueratlas Griechenland.

Wer seinen steuerlichen Wohnsitz nach Griechenland verlegt und in das Regime aufgenommen wird, versteuert alle ausländischen Einkünfte mit einem festen Satz von 7 Prozent, bis zu 15 Jahre lang (Gesetze 4646/2019 und 4714/2020, Artikel 5A des griechischen Einkommensteuergesetzes). Wichtig: Es ist ein Wahlrecht. Ohne Antrag gelten die regulären griechischen Steuerregeln, die für Kapitalerträge sogar günstiger sind.

Voraussetzungen: in fünf der letzten sechs Jahre nicht in Griechenland steuerlich ansässig, Zuzug aus einem Staat mit Steuerkooperation (Deutschland, Österreich und die Schweiz erfüllen das), mehr als 183 Tage im Jahr vor Ort, Antrag bis 31. März, Zahlung in einer Summe bis Ende Juli.

Wer welche Rente wo versteuert

Deutschland (DBA vom 18. April 1966): Gesetzliche, betriebliche und private Rente werden im Wohnsitzstaat Griechenland besteuert, also mit 7 Prozent. Beamtenpensionen bleiben in Deutschland (Kassenstaatsprinzip), Griechenland rechnet die deutsche Steuer an.

Österreich (der wichtigste Unterschied): Die gesetzliche Sozialversicherungspension (ASVG) darf nach dem Abkommen nur im Quellenstaat Österreich besteuert werden. Sie bleibt in Österreich steuerpflichtig und profitiert nicht von den 7 Prozent. Nur private und betriebliche Pensionen wandern nach Griechenland. Beamtenpensionen bleiben in Österreich.

Schweiz (DBA vom 16. Juni 1983): Die AHV wird im Wohnsitzstaat Griechenland besteuert, also mit 7 Prozent. Bei Pensionskasse (2. Säule) und besonders bei Kapitalbezügen gelten Vorbehalte und Schweizer Quellensteuern, hier ist Planung entscheidend. Öffentlicher Dienst bleibt in der Schweiz.

Die entscheidenden DBA-Artikel im Wortlaut (aufklappen)

Amtliche Abkommenstexte

Rentenartikel für Griechenland: Deutschland, Österreich und Schweiz

Die folgenden Zitate sind dem deutschen Wortlaut der verlinkten amtlichen Fundstellen entnommen. Wo kein umfassendes DBA besteht, derselbe Staat auf beiden Seiten betroffen ist oder ein amtlicher Text nicht belastbar auslesbar war, steht ausdrücklich nur der amtliche Link mit einem Zugriffshinweis.

Deutschland

DBA vorhanden

Artikel XII - Ruhegehälter und Renten

(1) Ruhegehälter und Renten (außer Ruhegehältern und Renten im Sinne der Absätze 2 und 3), die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragstaates bezieht, können nur in dem erstgenannten Staate besteuert werden.

(2) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen des Königreichs Griechenland oder einer seiner Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.

(3) Ruhegehälter und Renten, die aus öffentlichen Kassen der Bundesrepublik Deutschland, ihrer Länder oder deren Gebietskörperschaften gezahlt werden, können nur in diesem Staate besteuert werden.

(4) Die Absätze 2 und 3 gelten auch für Ruhegehälter und Renten, die die Deutsche Bundesbank, die Deutsche Bundesbahn und die Deutsche Bundespost sowie die entsprechenden Organisationen des Königreichs Griechenland zahlen.

(5) Ruhegehälter, Renten und andere wiederkehrende oder einmalige Vergütungen, die ein Vertragstaat oder eine juristische Person des öffentlichen Rechts dieses Staates als Vergütung für einen Schaden zahlt, der als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung entstanden ist, können nur in diesem Staate besteuert werden.

Österreich

DBA vorhanden

Artikel 18: RUHEGEHÄLTER

Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Artikel 19: ÖFFENTLICHER DIENST

(1) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

Diese Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und

a) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder

b) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

(2) a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

b) Diese Ruhegehälter dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.

(3) Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner Gebietskörperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 oder 18 anzuwenden.

Artikel 23: METHODEN ZUR VERMEIDUNG DER DOPPELBESTEUERUNG

Die Doppelbesteuerung wird wie folgt vermieden:

(1) In der Hellenischen Republik:

Bezieht eine in der Hellenischen Republik ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen, und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in Österreich besteuert werden, so rechnet die Hellenische Republik

a) auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in Österreich gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht;

b) auf die vom Vermögen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in Österreich gezahlten Steuer vom Vermögen entspricht.

Der anzurechnende Betrag darf aber in beiden Fällen den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen oder vom Vermögen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte, die in Österreich besteuert werden dürfen oder auf das Vermögen, das in Österreich besteuert werden darf, entfällt.

(2) In Österreich:

a) Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in der Hellenischen Republik besteuert werden, so nimmt Österreich vorbehaltlich der lit. b und c diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus.

b) Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte, die nach den Absätzen 2 der Artikel 10, 11 und 12 in der Hellenischen Republik besteuert werden dürfen, so rechnet Österreich auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in der Hellenischen Republik gezahlten Steuer entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus der Hellenischen Republik bezogenen Einkünfte entfällt.

c) Einkünfte oder Vermögen einer in Österreich ansässigen Person, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden.

Schweiz

DBA vorhanden

Art. 18 Ruhegehälter

Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Art. 19 Öffentlicher Dienst

1.a) Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner politischen Unterabteilungen oder einer seiner lokalen Körperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat, der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.b)Diese Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und(i)ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder(ii)nicht ausschliesslich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.2.a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner politischen Unterabteilungen oder einer seiner lokalen Körperschaften oder aus einem von diesem Staat, der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat, der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.b)Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person ein Staatsangehöriger dieses Staates ist und in diesem Staat ansässig ist.3.  Auf Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats, einer seiner politischen Unterabteilungen oder einer seiner lokalen Körperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 und 18 anzuwenden.

Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.

Kapitalerträge: Wann die 7-Prozent-Regel dich teurer kommt

Die 7-Prozent-Regel erfasst sämtliche ausländischen Einkünfte, also auch Dividenden und Kursgewinne. Ohne das Regime, als regulärer griechischer Steuerpflichtiger, gelten günstige Sondersätze: Dividenden 5 Prozent (der niedrigste Satz der EU), Kursgewinne aus börsennotierten Aktien 0 Prozent bei Beteiligung unter 0,5 Prozent (bei einem normalen Depot praktisch immer der Fall), Zinsen 15 Prozent.

Daher gilt: große Rente, kleines Depot spricht für das Regime, kleine Rente, großes Depot oft dagegen, weil du sonst 7 Prozent auf Gewinne zahlst, die außerhalb des Regimes steuerfrei wären. Die 7-Prozent-Regel ist ein Werkzeug für Rentner, nicht für Investoren. Eine tiefere Einordnung findest du im Steueratlas Griechenland, für Krypto auf KryptoSteuern.info.

Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen

Können Ausländer in Griechenland kaufen? Ja. Als EU-Bürger (Deutschland, Österreich) und als Schweizer kaufst du Immobilien frei und ohne Sondergenehmigung. Nur in einzelnen Grenz- und militärischen Sperrgebieten sowie auf wenigen Inseln benötigen Nicht-EU-Bürger eine Genehmigung, für dich als Bürger aus dem deutschsprachigen Raum entfällt das im Normalfall. Der Ablauf: Steuernummer (AFM), Kaufvertrag über einen Notar, Eintragung ins Grundbuch. Rechne mit Kaufnebenkosten von rund 8 bis 10 Prozent (Grunderwerbsteuer 3,09 Prozent, Notar, Anwalt, Makler). Die Preise sind 2025 im Schnitt um rund 7,8 Prozent gestiegen (Bank von Griechenland); ein 150-Quadratmeter-Haus im Großraum Athen liegt bei 250.000 bis 450.000 Euro.

Barrierefreies und seniorengerechtes Wohnen ist möglich, aber nicht der Standard. Der ältere Baubestand, gerade in Altstädten und auf Inseln, ist oft nicht barrierefrei: Treppenhäuser ohne Aufzug, enge Bäder, Stufen am Eingang. Neubauten und moderne Wohnanlagen bieten dagegen zunehmend Aufzüge und ebenerdige Zugänge. Wenn du altersgerecht wohnen möchtest, wähle gezielt Neubau, Erdgeschosswohnungen oder barrierefreie Anlagen und plane mögliche Umbauten (Rampen, bodengleiche Dusche) von Anfang an ein. In den Städten ist das Angebot größer als auf abgelegenen Inseln.

Hilfe im Haushalt und Pflege

Haushaltshilfe ist in Griechenland gut verfügbar und im Vergleich zum deutschsprachigen Raum deutlich günstiger. Stundenweise Reinigungs- und Haushaltskräfte sind erschwinglich, ebenso eine Live-in-Betreuung, die grob in der Größenordnung von 800 bis 1.200 Euro im Monat liegt. Das Angebot ist in Städten und Ballungsräumen breit, auf abgelegenen Inseln dünner.

Bei Pflegebedarf ist Griechenland traditionell familienzentriert, mit weniger institutioneller Pflege als in Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Private Pflegeheime und ambulante Dienste existieren, die Qualität variiert, die Kosten liegen aber klar unter dem Niveau im gesamten deutschsprachigen Raum, gegenüber der Schweiz besonders deutlich. Häusliche Pflege und Live-in-Pflegekräfte sind erschwinglich, was den Verbleib in den eigenen vier Wänden erleichtert.

Steuerlich und sozialrechtlich entscheidend ist die Portabilität deiner Pflegeleistungen:

  • Deutsches Pflegegeld ist exportierbar. Bei dauerhaftem Wohnsitz in Griechenland (EU) zahlt deine deutsche Pflegekasse das Pflegegeld weiter (je nach Pflegegrad rund 350 bis 990 Euro im Monat), sofern du in der deutschen Pflegeversicherung bleibst und mindestens Pflegegrad 2 hast.
  • Pflegesachleistungen sind nicht exportierbar. Dafür kannst du Sachleistungen des griechischen Systems beanspruchen. Du musst dich zwischen deutschem Pflegegeld und griechischen Sachleistungen entscheiden, eine Doppelleistung ist ausgeschlossen. Beratungseinsätze bleiben Pflicht, oft per Video möglich.
  • Ein klarer Vorteil des EU-Standorts: Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land würden diese Ansprüche ruhen. In Griechenland bleiben sie erhalten.

Für österreichische und Schweizer Pflegeleistungen (Pflegegeld, Hilflosenentschädigung) gelten eigene Exportregeln, die individuell zu klären sind.

Erbrecht und Erbschaftsteuer: Der oft unterschätzte Hebel

Dieser Punkt entscheidet für deine Familie über sehr viel Geld, und er wird beim Auswandern regelmäßig übersehen.

Welches Erbrecht gilt? Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung 650/2012) richtet sich das anwendbare Erbrecht nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt zum Todeszeitpunkt. Wenn du dauerhaft in Griechenland lebst, unterliegst du also grundsätzlich griechischem Erbrecht, einschließlich des griechischen Pflichtteilsrechts (Abkömmlinge, Eltern und Ehegatte haben Anspruch auf die Hälfte ihres gesetzlichen Erbteils, zwingendes Recht). Du kannst in einem Testament aber das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen (Rechtswahl), also deutsches, österreichisches oder schweizerisches Recht. Deshalb solltest du ein Testament mit ausdrücklicher Rechtswahl erstellen oder anpassen. Ohne Rechtswahl greift automatisch griechisches Erbrecht. Ein neues oder angepasstes Testament gehört damit zu deinen ersten Schritten.

Gibt es eine Erbschaftsteuer? Ja, aber für nahe Angehörige ist sie niedrig. In Klasse A (Ehegatte, Kinder, Enkel, Eltern) gilt ein Freibetrag von 150.000 Euro pro Begünstigtem, darüber gestaffelt 1 Prozent (150.000 bis 300.000), 5 Prozent (300.000 bis 600.000) und 10 Prozent darüber. Für den Ehegatten (Ehe mindestens fünf Jahre) und minderjährige Kinder steigt der Freibetrag auf 400.000 Euro, für die selbstgenutzte Erstimmobilie gelten weitere Befreiungen. Klasse B (Geschwister, Schwiegereltern): 30.000 Euro Freibetrag, 5 bis 20 Prozent. Klasse C (Übrige): 6.000 Euro, 20 bis 40 Prozent. Eine Vermögensteuer gibt es nicht. Die griechische Erbschaftsteuer erfasst alles in Griechenland belegene Vermögen sowie das weltweite Vermögen, wenn der Erblasser in Griechenland ansässig war.

Und jetzt der entscheidende Vergleich mit deinem Heimatland:

  • Deutschland erhebt eine oft deutlich höhere Erbschaftsteuer (für Kinder 7 bis 30 Prozent über einem Freibetrag von 400.000 Euro, für entfernte Erben bis 50 Prozent). Der Umzug nach Griechenland kann die Steuerlast für deine Erben also spürbar senken. Aber: Als deutscher Staatsangehöriger bleibst du nach dem Wegzug noch fünf Jahre in Deutschland unbeschränkt erbschaftsteuerpflichtig (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht), und deutsches Immobilien- und Inlandsvermögen bleibt dauerhaft steuerverstrickt. Ein altes deutsch-griechisches Erbschaftsteuerabkommen mildert die Doppelbesteuerung. Der volle Vorteil greift daher erst nach fünf Jahren und für Vermögen außerhalb Deutschlands.
  • Österreich kennt keine Erbschaftsteuer (2008 abgeschafft). Für dich als Österreicher kann der Umzug nach Griechenland deshalb sogar eine neue Erbschaftsteuer auf das weltweite Vermögen auslösen. Die Sätze für nahe Angehörige sind zwar niedrig, aber mehr als die null zu Hause. Hier ist Vorsicht und Planung geboten.
  • Schweiz: Die Erbschaftsteuer ist kantonal; in den meisten Kantonen sind Ehegatte und Kinder steuerbefreit. Auch für dich als Schweizer kann Griechenland daher eine (niedrige) Steuer einführen, wo zu Hause keine anfiel. Prüfe deinen Kanton.

Merksatz: Rechne die Erbschaftsteuer immer im Vergleich zu deinem Heimatland. Für Deutsche ist Griechenland meist günstiger (mit Fünf-Jahres-Vorbehalt), für Österreicher und viele Schweizer kann es eine neue, wenn auch niedrige Last bedeuten. Zur Nachlassplanung und zum Vermögensschutz siehe AssetProtection Plus.

Krankenversicherung: Der oft teuerste Hebel

Bei der Krankenversicherung entscheiden sich mehrere Tausend Euro im Jahr. Es gibt drei Ausgangslagen:

1. Gesetzlich pflichtversicherte Rentner (KVdR): Deine Kasse stellt das Formular S1 aus. Damit erhältst du Zugang zur griechischen öffentlichen Versorgung, die Kosten trägt das Heimatsystem. Der einfachste und meist günstigste Weg.

2. Hohe Beiträge im Heimatland (hier lohnt sich Gestaltung am meisten): Wer in Deutschland freiwillig gesetzlich versichert ist, zahlt Beiträge auf alle Einkunftsarten (Rente, Miete, Kapital), bis zu rund 1.261 Euro im Monat (2026). Auch in Österreich und der Schweiz können die Beiträge im Alter erheblich sein. In allen drei Fällen greift derselbe Hebel: In Griechenland kannst du dich als Selbstständiger (kleine freiberufliche Tätigkeit mit AFM) beim Träger EFKA pflichtversichern, ab einem niedrigen Pauschalbeitrag in der Größenordnung von rund 150 Euro im Monat (Einstiegsklasse). Du bist dann über das griechische System (EOPYY) abgesichert und zahlst einen Bruchteil. Zu bedenken ist ein steuerliches Mindest-Fiktiveinkommen der griechischen Selbstständigkeit, das gegen die Ersparnis zu rechnen ist. Die Beitragsklassen werden jährlich angepasst.

3. Privat Versicherte (PKV): Für dich greift kein S1. Viele PKV-Tarife decken das Ausland nur eingeschränkt ab. Optionen: eine internationale Krankenversicherung, das Ruhen über eine Anwartschaft, oder ebenfalls der Zugang zum griechischen System über die Selbstständigkeit bei EFKA.

In Athen und Thessaloniki ist die Versorgung gut, auf kleineren Inseln eingeschränkt, weshalb sich eine private Zusatzabsicherung oft lohnt.

Banking: zuerst lokal, dann außerhalb der EU

Beim Banking brauchst du beides, und zwar in dieser Reihenfolge.

Zuerst: dein lokales Konto in Griechenland

Für den Alltag führt an einem griechischen Konto kein Weg vorbei. Darauf läuft die Rente, davon zahlst du Miete, Strom, Wasser und Telefon, und viele Behördenvorgänge setzen es voraus. Zur Eröffnung brauchst du in der Regel AFM (Steuernummer), AMKA, einen gültigen Ausweis und einen Adressnachweis. Gängige Banken sind Piraeus, Eurobank, Alpha Bank und die National Bank of Greece. Ohne die AFM wird die Bank das Konto nicht eröffnen, weshalb der Behördengang immer zuerst kommt.

Dann: Konten außerhalb der EU für dein Erspartes

Dein Alltagskonto ist das eine, dein Erspartes gehört aber nicht vollständig in die Eurozone. Ein Teil sollte auf Konten außerhalb der EU liegen, etwa in der Schweiz oder in Singapur, zwei der stabilsten Bankenplätze der Welt. Das dient der Diversifikation über Rechtsordnungen und Währungen und schützt vor EU-spezifischen Risiken wie Kapitalverkehrskontrollen oder Bail-in-Regeln, die Griechenland selbst erlebt hat. Das geschieht vollständig transparent, denn der automatische Informationsaustausch (CRS) gilt weiter. Anleitung auf FreedomBanking Plus.

Physisches Gold und Edelmetalle

Gold gehört in jedes Ruhestandsvermögen als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems. Entscheidend ist die physische Lagerung außerhalb des Bankensystems, idealerweise in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz oder in Singapur, auf deinen Namen. Griechenland erhebt keine Vermögensteuer, sodass Edelmetallbestände hier nicht laufend belastet werden. Struktur und Ankauf auf AssetProtection Plus.

Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft

Als Bürger Deutschlands oder Österreichs brauchst du kein Visum. Nach drei Monaten meldest du dich an und erhältst eine Anmeldebescheinigung. Als Schweizer Bürger genießt du über das Freizügigkeitsabkommen Schweiz-EU ein vergleichbares Recht, meist gegen Nachweis ausreichender Mittel und einer Krankenversicherung.

Einbürgerung. Wenn du willst, kannst du später griechischer Staatsbürger werden. Als EU-Bürger (Deutschland, Österreich) gilt eine verkürzte Frist von drei Jahren legalen Aufenthalts, für alle anderen sind es sieben Jahre. Verlangt werden die Panhellenische Einbürgerungsprüfung (Griechisch auf Niveau B1 plus Geschichte, Geografie und Staatskunde), ein sauberes Führungszeugnis, gesicherte Einkünfte und echte Ansässigkeit (mehr als 183 Tage pro Jahr, Steueransässigkeit). Ein Detail für Ruheständler: Wer 67 Jahre oder älter ist, darf die Prüfung mündlich statt schriftlich ablegen.

Beim Doppelpass liegt der Unterschied wieder im Heimatland: Griechenland erlaubt die doppelte Staatsbürgerschaft, du musst deine bisherige also nicht abgeben, sofern dein Heimatland das ebenfalls zulässt. Deutschland lässt seit dem Staatsangehörigkeitsmodernisierungsgesetz (Juni 2024) Mehrstaatigkeit generell zu, du behältst also den deutschen Pass. Die Schweiz erlaubt den Doppelpass seit 1992 ebenfalls. Österreich ist dagegen streng: Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die österreichische automatisch, außer es wurde vorher eine Beibehaltungsbewilligung erteilt. Als Österreicher musst du das also vorab klären, sonst verlierst du deinen österreichischen Pass.

Ehrlich eingeordnet: Als Deutscher oder Österreicher bist du bereits EU-Bürger und darfst ohnehin in Griechenland leben, arbeiten und in Rente gehen, der griechische Pass bringt dir praktisch wenig zusätzlichen Nutzen. Für Schweizer dagegen bedeutet die griechische und damit EU-Staatsbürgerschaft einen echten Zugewinn an Freizügigkeit in der gesamten Union.

Gesellschaft: Respekt vor dem Alter statt kalte Schulter

Griechenland ist eine ausgeprägt familienorientierte Gesellschaft mit hohem Respekt vor älteren Menschen. Mehrgenerationen-Familien, enge Nachbarschaften und das Konzept des philotimo (Ehrgefühl und Gastfreundschaft) sorgen dafür, dass Senioren eingebunden und geachtet werden, nicht an den Rand gedrängt. Gegenüber Ausländern herrscht überwiegend Herzlichkeit. Anders als in manchen nordeuropäischen Gesellschaften erleben Ältere hier eher Wärme als die kalte Schulter. Die Einschränkung ist praktischer Natur: Sprache und Bürokratie können Distanz schaffen. Die Integration gelingt am besten mit etwas Griechisch und in Orten mit gewachsener deutschsprachiger Gemeinschaft.

Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag

Griechenland ist kein flächendeckender Überwachungsstaat. Die Dichte an Videoüberwachung im öffentlichen Raum ist deutlich geringer als etwa im Vereinigten Königreich; im Alltag wirst du weit weniger von Kameras erfasst als in London. Ehrlicherweise gehört dazu der Hinweis, dass 2022 die sogenannte Predator-Affäre das Land erschütterte, bei der Spähsoftware und der Geheimdienst zur Überwachung von Journalisten und Oppositionspolitikern eingesetzt wurden. Das betraf gezielte Einzelfälle im politischen Raum, nicht den Alltag der Bürger. Für den normalen Ruheständler bleibt Griechenland ein vergleichsweise wenig überwachtes Land.

Sicherheit, Klima und Community

Griechenland gilt als sicheres Land mit niedriger Gewaltkriminalität. Das Klima bietet heiße Sommer und milde Winter. Die Infrastruktur ist auf dem Festland gut, auf den Inseln bestimmt die Fährverbindung den Rhythmus. Größere deutschsprachige Communitys findest du in Athen, auf Kreta, auf Chalkidiki und auf Korfu. Dein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Führerschein bleibt gültig.

Erste Schritte: Deine Checkliste

  1. Rentenbausteine analysieren: Wohin weist das DBA das Besteuerungsrecht? Für Österreicher ist die Sozialversicherungspension entscheidend.
  2. 7 Prozent durchrechnen, nicht voraussetzen: Bei großem Depot die reguläre Besteuerung prüfen.
  3. AFM und AMKA zuerst beantragen: ohne sie kein Konto, kein Handy, kein Mietvertrag.
  4. Krankenversicherung strategisch wählen: S1, freiwillige Kasse oder EFKA über die Selbstständigkeit.
  5. Testament mit Rechtswahl erstellen und die Erbschaftsteuer im Vergleich zum Heimatland rechnen.
  6. Pflege absichern: Pflegegeld-Export und griechische Optionen klären.
  7. Banking aufsetzen: zuerst lokales Konto, dann Konten außerhalb der EU und physische Edelmetalle.
  8. Umzug drei Monate vorher anmelden und ggf. Steuerantrag bis 31. März stellen.
  9. Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wird meine Rente wirklich nur mit 7 Prozent besteuert? Das hängt von Land und Rentenart ab. Deutsche gesetzliche, private und betriebliche Renten fallen unter die 7 Prozent, die österreichische Sozialversicherungspension bleibt in Österreich, die Schweizer AHV fällt unter die 7 Prozent.

Was macht mich in Griechenland steuerpflichtig? Mehr als 183 Tage Aufenthalt pro Jahr, dein Lebensmittelpunkt oder eine ständige Wohnstätte in Griechenland. Details im Steueratlas.

Brauche ich die AFM wirklich so dringend? Ja. Ohne die Steuernummer AFM bekommst du weder Handyvertrag noch Bankkonto, Mietvertrag oder Stromanschluss. Sie ist der erste Behördengang, zusammen mit der AMKA.

Können Ausländer in Griechenland Immobilien kaufen? Ja. EU-Bürger und Schweizer kaufen frei, ohne Sondergenehmigung. Barrierefreies Wohnen ist möglich, aber am ehesten im Neubau.

Bekomme ich mein Pflegegeld in Griechenland? Ja. Deutsches Pflegegeld wird ins EU-Ausland weitergezahlt (ab Pflegegrad 2), Pflegesachleistungen dagegen laufen über das griechische System.

Brauche ich ein neues Testament? In der Regel ja. Ohne Rechtswahl im Testament gilt in Griechenland automatisch griechisches Erbrecht samt Pflichtteil. Mit Rechtswahl kannst du dein heimatliches Recht wählen.

Gibt es in Griechenland eine Erbschaftsteuer? Ja, aber für Ehegatte und Kinder mit hohem Freibetrag (150.000 Euro, für Ehegatte und minderjährige Kinder 400.000 Euro) und niedrigen Sätzen (1 bis 10 Prozent). Rechne das immer gegen die oft höhere deutsche oder die nicht vorhandene österreichische Erbschaftsteuer.

Kann ich griechischer Staatsbürger werden und meinen Pass behalten? Als EU-Bürger nach drei Jahren, sonst nach sieben, mit B1-Sprachprüfung. Griechenland erlaubt den Doppelpass. Deutschland und die Schweiz auch, Österreich nur mit vorheriger Beibehaltungsbewilligung.

Ist Griechenland ein Überwachungsstaat? Nein. Die Videoüberwachung im Alltag ist deutlich geringer als etwa in Großbritannien.

Fazit

Griechenland verbindet einen der niedrigsten Steuersätze Europas für Rentner mit angenehmem Klima, familiärer Wärme und Freizügigkeit für Bürger aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Der 7-Prozent-Satz ist stark, aber ein Wahlrecht mit Grenzen. Den größten Unterschied machen am Ende die oft übersehenen Hebel: die richtige Reihenfolge vor Ort (AFM und AMKA zuerst), die Krankenversicherung, die Nachlassplanung mit Rechtswahl und Erbschaftsteuer-Vergleich und die Vermögensstruktur aus lokalem Konto, Banking außerhalb der EU und physischen Edelmetallen. Lass deine Situation vor dem Umzug durchrechnen.

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Geprüft von Sebastian SauerbornStand 2026-07