Malta ist der kleine, sonnige EU-Staat mit einem großen steuerlichen Pfund: dem Malta Retirement Programme, das die nach Malta überwiesene ausländische Pension mit nur 15 Prozent besteuert. Dazu kommen die Remittance-Besteuerung (was du im Ausland belässt, bleibt in Malta steuerfrei), keine Erbschaftsteuer, keine Vermögensteuer, ein mediterranes Klima mit über 300 Sonnentagen, und, der vielleicht größte Alltagsvorteil, Englisch als Amtssprache. Der entscheidende Punkt unterscheidet sich nach Herkunftsland und Rentenart: Eine deutsche gesetzliche Rente kann nach dem DBA Deutschland–Malta dem deutschen Besteuerungsrecht unterliegen; österreichische ASVG-Pensionen sind nach dem DBA Österreich–Malta gesondert zu prüfen; Schweizer AHV- und Vorsorgeleistungen folgen dem DBA Schweiz–Malta. Das maltesische 15-Prozent-Programm greift nur, soweit Malta die betreffende Leistung besteuern darf. Dieser Leitfaden ordnet beide Seiten ehrlich ein, getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

Für wen passt Malta?

Malta passt zu dir, wenn ein wesentlicher Teil deiner Alterseinkünfte aus privaten oder betrieblichen Renten, aus Kapital oder aus ausländischen Quellen stammt, denn diese Einkünfte lassen sich über das Programm und die Remittance-Regeln sehr effizient gestalten. Es passt hervorragend, wenn dir Englisch als Alltagssprache wichtig ist, das erspart dir die Sprachhürde, die in Griechenland, Spanien oder Kroatien besteht. Und es passt, wenn du Sonne, kurze Wege und ein sicheres, kompaktes Umfeld schätzt.

Kritisch prüfen musst du drei Dinge. Erstens: Die gesetzliche Rente profitiert nicht vom 15-Prozent-Satz, weil sie dem deutschen Fiskus zugewiesen ist. Zweitens: Das Programm verlangt eine Mindeststeuer von 7.500 Euro pro Jahr, es lohnt sich also erst ab einer gewissen Pensionshöhe. Drittens: Malta ist klein und dicht besiedelt, das ist nicht jedermanns Sache.

Sprache, Kultur und Ankommen

Maltas größter Alltagsvorteil ist die Sprache: Englisch ist Amtssprache und wird universell gesprochen. Behörden, Ärzte, Banken und Verträge laufen auf Englisch, sodass die Sprachbarriere, die in vielen Mittelmeerländern den Einstieg erschwert, hier schlicht entfällt. Daneben ist Maltesisch Amtssprache, doch mit Englisch kommst du vollständig durch den Alltag.

Kulturell ist Malta stark britisch geprägt (Linksverkehr, Common-Law-Tradition) und zugleich tief katholisch, was vielen Zugezogenen aus dem deutschsprachigen Raum vertraut ist. Die Gesellschaft ist klein, eng verbunden und sehr sicher, das Klima mediterran mit über 300 Sonnentagen. Diese Mischung aus englischer Sprache, mediterranem Leben, katholischer Prägung und EU-Zugehörigkeit macht Malta zu einem der am leichtesten zugänglichen Ruhestandsziele überhaupt. Wer das lebhafte, dicht besiedelte Inselleben mag, fühlt sich schnell zu Hause.

Lebenshaltungskosten

Malta ist insgesamt günstiger als der deutschsprachige Raum, vor allem bei Dienstleistungen, Gastronomie und Nebenkosten. Der große Kostentreiber sind Immobilien in Toplagen (Sliema, St. Julian’s, Valletta), die stark gestiegen sind; Gozo und der Süden sind deutlich günstiger. Für ein Paar sind je nach Wohnlage etwa 2.000 bis 3.500 Euro im Monat realistisch.

Zwei angenehme Extras: Der öffentliche Nahverkehr ist seit Oktober 2022 kostenlos für Einwohner, und die Sonne scheint an über 300 Tagen im Jahr. Der Mehrwertsteuersatz beträgt 18 Prozent.

Die ersten Schritte: das Programm und ein Mandatar

Als EU-Bürger (Deutschland, Österreich) und als Schweizer genießt du Freizügigkeit und darfst in Malta frei leben. Das Malta Retirement Programme (MRP) ist kein Aufenthaltstitel, sondern ein Steuerstatus, den du zusätzlich beantragst.

Das Besondere: Der Antrag läuft zwingend über einen Authorised Registered Mandatory (ARM), einen zugelassenen maltesischen Mandatar. Du kannst ihn nicht selbst einreichen. Die wichtigsten Voraussetzungen: eine Pension, die mindestens 75 Prozent deiner steuerpflichtigen Einkünfte ausmacht und nach Malta überwiesen wird; eine qualifizierende Immobilie (Kauf ab 275.000 Euro, in Gozo oder im Süden ab 220.000 Euro; oder Miete ab 9.600 Euro pro Jahr, in Gozo oder im Süden ab 8.750 Euro); ein Aufenthalt von mindestens 90 Tagen pro Jahr im Schnitt über fünf Jahre und nicht mehr als 183 Tage in einem anderen Staat; eine umfassende Krankenversicherung; und keine Beschäftigung in Malta (Aufsichtsratsmandate ausgenommen). Danach folgen Steuernummer und Krankenversicherung. Diese Reihenfolge ist Pflicht.

Steuern: 15 Prozent, aber nicht auf alles

Malta ist einer der interessantesten Steuerstandorte der EU, aber der Teufel steckt im Detail, und genau hier greifen die meisten Ratgeber zu kurz.

Das Malta Retirement Programme und die Remittance-Basis

Unter dem MRP wird deine nach Malta überwiesene ausländische Pension mit pauschal 15 Prozent besteuert, mit einer Mindeststeuer von 7.500 Euro pro Jahr (plus 500 Euro je unterhaltsberechtigter Person). Überweist du zum Beispiel 100.000 Euro Pension nach Malta, zahlst du 15.000 Euro; überweist du nur 40.000 Euro, greift die Mindeststeuer von 7.500 Euro.

Dahinter steht Maltas Remittance-System für Non-Doms: Als in Malta ansässige, aber nicht dort domizilierte Person zahlst du Steuern nur auf maltesische Einkünfte und auf ausländische Einkünfte, die du nach Malta überweist. Ausländische Kursgewinne bleiben steuerfrei, selbst wenn du sie nach Malta bringst. Was du im Ausland belässt, wird in Malta nicht besteuert. Maltesische Einkünfte werden mit dem regulären Satz (bis 35 Prozent) besteuert. Die Details findest du im Steueratlas Malta.

Der entscheidende Haken bei der gesetzlichen Rente

Jetzt der ehrliche Teil. Das 15-Prozent-Programm klingt so, als würde es deine gesamte Rente erfassen. Für die deutsche gesetzliche Rente stimmt das nicht.

Deutschland (DBA in der Fassung des Änderungsprotokolls vom 17. Juni 2010): Das Abkommen weist die gesetzliche Sozialversicherungsrente ausschließlich dem Kassenstaat Deutschland zu. Malta darf sie nicht besteuern, also greift auch der 15-Prozent-Satz nicht. Deine deutsche gesetzliche Rente bleibt damit in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (zuständig das Finanzamt Neubrandenburg), Malta stellt sie frei. Was dagegen unter das 15-Prozent-Programm fällt, sind deine private und betriebliche Rente sowie andere nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte, denn diese weist das Abkommen dem Wohnsitzstaat Malta zu. Die Beamtenpension bleibt in Deutschland. Genau dieselbe Logik kennst du von Zypern.

Praktische Folge: Malta lohnt sich steuerlich vor allem, wenn du hohe private oder betriebliche Renten oder Kapitaleinkünfte hast. Wer fast ausschließlich von der gesetzlichen Rente lebt, holt aus dem 15-Prozent-Programm wenig heraus und zahlt in Deutschland.

Österreich: Private Pensionen werden dem Wohnsitzstaat Malta zugewiesen, öffentlicher Dienst bleibt in Österreich. Die Behandlung der gesetzlichen ASVG-Pension ist im Einzelfall über das RIS zu prüfen.

Schweiz: AHV und private Renten werden für eine in Malta ansässige Person grundsätzlich in Malta besteuert; öffentlicher Dienst bleibt der Schweiz vorbehalten. Eine Pensionskasse kann eine Schweizer Quellensteuer auslösen. Individuell prüfen.

Die entscheidenden DBA-Artikel im Wortlaut (aufklappen)

Amtliche Abkommenstexte

Rentenartikel für Malta: Deutschland, Österreich und Schweiz

Die folgenden Zitate sind dem deutschen Wortlaut der verlinkten amtlichen Fundstellen entnommen. Wo kein umfassendes DBA besteht, derselbe Staat auf beiden Seiten betroffen ist oder ein amtlicher Text nicht belastbar auslesbar war, steht ausdrücklich nur der amtliche Link mit einem Zugriffshinweis.

Deutschland

DBA vorhanden

Artikel 18: Ruhegehälter, Renten und ähnliche Zahlungen

(1) Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person von dem anderen Vertragsstaat gezahlt werden, können nur im erstgenannten Staat besteuert werden.

(2) Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden.

(3) Wiederkehrende und einmalige Vergütungen, die ein Vertragsstaat oder eine seiner Gebietskörperschaften an eine in dem anderen Vertragsstaat ansässige Person für Schäden zahlt, die als Folge von Kriegshandlungen oder politischer Verfolgung oder des Wehr- oder Zivildienstes entstanden sind (einschließlich Wiedergutmachungsleistungen), können abweichend von Absatz 1 nur im erstgenannten Staat besteuert werden.

(4) Der Begriff „Rente“ bedeutet einen bestimmten Betrag, der regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten lebenslänglich oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitabschnitts aufgrund einer Verpflichtung zahlbar ist, die diese Zahlungen als Gegenleistung für eine in Geld oder Geldeswert bewirkte angemessene Leistung vorsieht.

Artikel 19: Öffentlicher Dienst

(2) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates an eine natürliche Person für diesem Staat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts geleistete Dienste gezahlt werden, können abweichend von Artikel 18 nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.

(3) Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen für Dienstleistungen und Ruhegehälter, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats, eines seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 und 18 anzuwenden.

Österreich

DBA vorhanden

Art. 18 - Ruhegehälter

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

Art. 19 Abs. 1

(1)Absatz eins,Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft geleistete Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

Diese Vergütungen dürfen jedoch nur im anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und:

1. a)Litera a

Staatsangehöriger dieses Staates ist, oder

2. b)Litera b

nicht ausschließlich zu dem Zweck in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

Art. 19 Abs. 2

(2)Absatz 2,Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder aus einem von diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für diesem Staat oder dieser Gebietskörperschaft geleistete Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

Diese Ruhegehälter dürfen jedoch nur im anderen Vertragstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig und Staatsangehöriger dieses Staates ist.

Art. 19 Abs. 3

(3)Absatz 3,Die Artikel 15, 16 und 18 sind auf Vergütungen und Ruhegehälter anzuwenden, die für im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit geleistete Dienste gezahlt werden, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften ausgeübt wird.

Schweiz

DBA vorhanden

Artikel 18 — Ruhegehälter

Unter Vorbehalt von Artikel 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Artikel 19 Absätze 2 und 3 — Öffentlicher Dienst

2. a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.

b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.

3. Auf Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16, 17 und 18 anwendbar.

Protokoll Ziffer 3 zu den Artikeln 18 und 19 — Kapitalleistungen

Es besteht Einvernehmen darüber, dass der in den Artikeln 18 und 19 verwendete Ausdruck «Ruhegehälter» nicht nur wiederkehrende Zahlungen, sondern auch Kapitalleistungen umfasst.

Artikel 22 Absätze 1 und 2 — Vermeidung der Doppelbesteuerung

1. In Malta wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:

Unter Vorbehalt der Bestimmungen der maltesischen Gesetzgebung über die Anrechnung ausländischer Steuern an die maltesische Steuer (welche die generellen Prinzipien dieser Bestimmung nicht beeinträchtigen sollen) wird, wenn nach diesem Abkommen Einkommen aus schweizerischer Quelle bei einer Veranlagung in Malta berücksichtigt wird, der Betrag der auf diesen Einkünften erhobenen schweizerischen Steuer auf die auf diesem Einkommen geschuldeten maltesischen Steuern angerechnet.

2. In der Schweiz wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden:

a) Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Einkünfte, ausgenommen Einkünfte die unter Artikel 10 fallen, und können diese Einkünfte nach diesem Abkommen in Malta besteuert werden, so nimmt die Schweiz, unter Vorbehalt von Buchstabe b, diese Einkünfte von der Besteuerung aus; sie kann aber bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen dieser ansässigen Person den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte nicht von der Besteuerung ausgenommen wären. Auf Gewinne im Sinne von Artikel 13 Absatz 4 findet diese Befreiung indessen nur Anwendung, wenn die tatsächliche Besteuerung solcher Gewinne in Malta nachgewiesen wird.

Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.

Keine Vermögensteuer, keine Kapitalertragsteuer auf Auslandswerte

Malta erhebt keine Vermögensteuer und keine kommunale Grundsteuer auf das Weltvermögen. Eine Kapitalertragsteuer fällt nur auf maltesische Vermögenswerte an (maltesische Immobilien, Anteile an maltesischen Gesellschaften). Gewinne aus ausländischen Wertpapieren, ausländischen Immobilien oder ausländischen Gesellschaftsanteilen sind in Malta nicht kapitalertragsteuerpflichtig. Für Krypto siehe KryptoSteuern Malta.

Wo in Malta leben: Sliema, Valletta oder Gozo

Malta ist klein und dicht besiedelt, die Wahl des Ortes prägt den Alltag stark. Sliema und St. Julian’s sind urban, international und lebhaft, mit Promenaden, Geschäften und einer großen Auswandergemeinschaft, dafür teurer und betriebsam. Valletta, die historische Hauptstadt, ist kulturell reich und zentral. Wer es ruhiger will, findet in kleineren Städten des Inneren oder auf der Schwesterinsel Gozo ein deutlich entspannteres, ländlicheres und traditionelleres Leben, für viele Ruheständler die schönste Wahl.

Für den Ruhestand zählen barrierefreies Wohnen, Nähe zum Krankenhaus Mater Dei und ein Umfeld, das zum gewünschten Tempo passt. Bedenke die Dichte und den Sommerverkehr der Hauptinsel gegenüber der Ruhe Gozos. Wie überall gilt: erst mieten, den Ort auch außerhalb der Saison erleben, dann kaufen, mit unabhängiger rechtlicher Begleitung.

Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen

Können Ausländer in Malta kaufen? Ja. Als EU-Bürger und Schweizer kannst du eine Immobilie erwerben, für deinen Hauptwohnsitz in der Regel ohne Sondergenehmigung. Für Zweitimmobilien gilt die AIP-Genehmigung (Acquisition of Immovable Property), außer in ausgewiesenen Zonen (Special Designated Areas), in denen Ausländer frei und ohne Beschränkung kaufen dürfen. Für das Malta Retirement Programme musst du ohnehin eine qualifizierende Immobilie über den genannten Schwellenwerten halten.

Barrierefreies Wohnen findest du am ehesten in modernen Wohnanlagen; die charmanten alten Stadthäuser (townhouses) sind selten barrierefrei. Wähle gezielt Aufzug oder Erdgeschoss in Kliniknähe. Auch hier gilt: erst mieten, dann kaufen.

Hilfe im Haushalt und Pflege

Haushaltshilfe und häusliche Betreuung sind auf Malta verfügbar, wenn auch das Angebot kleiner ist als in großen Ländern. Englisch als Amtssprache macht die Organisation einfach.

Sozialrechtlich ist Maltas EU-Mitgliedschaft ein klarer Vorteil:

  • Deutsches Pflegegeld ist exportierbar. Bei dauerhaftem Wohnsitz in Malta zahlt deine deutsche Pflegekasse das Pflegegeld weiter (je nach Pflegegrad rund 350 bis 990 Euro im Monat), sofern du in der deutschen Pflegeversicherung bleibst und mindestens Pflegegrad 2 hast.
  • Pflegesachleistungen sind nicht exportierbar. Dafür nutzt du das lokale System. Eine Doppelleistung ist ausgeschlossen.
  • Ein Vorteil des EU-Standorts: Bei einem Umzug in ein Nicht-EU-Land würden diese Ansprüche ruhen. In Malta bleiben sie erhalten.

Für österreichische (Pflegegeld) und Schweizer (Hilflosenentschädigung) Leistungen gelten eigene Exportregeln, die individuell zu klären sind.

Erbrecht und Erbschaftsteuer: eine gute Nachricht mit einer Fußnote

Gibt es eine Erbschaftsteuer? Nein. Malta hat die Erbschaftsteuer 1992 abgeschafft und erhebt auch keine Vermögen- oder Schenkungsteuer. Die Fußnote: Bei der Übertragung maltesischer Immobilien und Anteile an maltesischen Gesellschaften fällt eine Stempelsteuer (duty) von 5 Prozent an, auch im Erbfall. Dein ausländisches Vermögen ist davon nicht betroffen.

Welches Erbrecht gilt? Nach der EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung 650/2012) richtet sich das anwendbare Erbrecht nach deinem gewöhnlichen Aufenthalt. Wer dauerhaft in Malta lebt, unterliegt grundsätzlich maltesischem Erbrecht, kann aber per Testament das Recht seiner Staatsangehörigkeit wählen (Rechtswahl). Lass ein Testament fachkundig gestalten.

Der Vergleich mit deinem Heimatland:

  • Deutschland erhebt weiter Erbschaftsteuer und behält deutsches Inlandsvermögen dauerhaft in der Steuerverstrickung; die Fünf-Jahres-Nachlauffrist gilt. Malta selbst kostet deine Erben keine Erbschaftsteuer.
  • Österreich kennt keine Erbschaftsteuer.
  • Schweiz: kantonale Erbschaftsteuer, Ehegatte und Kinder meist befreit.

Zur Nachlassplanung siehe AssetProtection Plus.

Krankenversicherung: S1 plus Pflicht-Privatpolice

Gesetzlich versicherte Rentner: Deine Kasse stellt das Formular S1 aus. Damit hast du Zugang zum öffentlichen System (das Zentralkrankenhaus Mater Dei genießt einen sehr guten Ruf, die WHO stuft Maltas Gesundheitssystem hoch ein). Wichtig: Das Malta Retirement Programme verlangt zusätzlich eine umfassende private Krankenversicherung als Voraussetzung, die du also ohnehin brauchst. Senioren-Prämien liegen häufig bei etwa 150 bis 250 Euro im Monat.

Privat Versicherte (PKV): Für dich greift kein S1. Optionen sind eine internationale Krankenversicherung oder eine lokale Police. Da das Programm eine Privatpolice verlangt, ist das ohnehin der Standardweg.

Banking: lokal plus außerhalb der EU

Zuerst: dein maltesisches Konto

Für den Alltag, für die Pensionsüberweisung nach Malta (die das Programm verlangt) und für die Miete brauchst du ein maltesisches Konto. Halte die üblichen Nachweise (Ausweis, Adresse, Steuernummer, Herkunft der Mittel) bereit.

Dann: Konten außerhalb der EU für dein Erspartes

Ein Teil deines Vermögens sollte außerhalb der Eurozone liegen, etwa in der Schweiz oder in Singapur, zwei der stabilsten Bankenplätze der Welt. Das dient der Diversifikation über Rechtsordnungen und Währungen. Zur Erinnerung an Malta selbst: Der berüchtigte Bail-in Zyperns von 2013 hat gezeigt, warum man Guthaben nicht auf einer einzigen kleinen Insel bündelt. Alles läuft transparent, der automatische Informationsaustausch (CRS) gilt. Anleitung auf FreedomBanking Plus.

Physisches Gold und Edelmetalle

Gold gehört in jedes Ruhestandsvermögen als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems. Entscheidend ist die physische Lagerung außerhalb des Bankensystems, idealerweise in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz oder in Singapur, auf deinen Namen. Ein Vorteil in Malta: Es gibt keine Vermögensteuer, und ausländische Wertzuwächse sind steuerfrei. Struktur und Ankauf auf AssetProtection Plus.

Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft

Als EU-Bürger oder Schweizer darfst du in Malta frei leben; das MRP ist der Steuerstatus darauf. Für Vermögende ohne Pensionsschwerpunkt gibt es getrennte Programme (etwa das MPRP als Aufenthalt über Investition, mit Vermögensnachweis ab 500.000 Euro, davon 150.000 Euro Finanzvermögen, plus Immobilie und Regierungsbeitrag), die aber nicht das Rentnerprogramm ersetzen.

Der Weg zur Einbürgerung ist eng: Das Programm führt nicht zur Staatsbürgerschaft, und die ordentliche Einbürgerung über Aufenthalt ist langwierig. Maltas frühere Staatsbürgerschaft über Investition wurde vom Europäischen Gerichtshof 2025 für unionsrechtswidrig erklärt. Der Doppelpass ist erlaubt: Malta akzeptiert Mehrstaatigkeit, was zu Deutschland (seit Juni 2024) und zur Schweiz (seit 1992) passt; Österreich bleibt streng und verlangt grundsätzlich eine Beibehaltungsbewilligung. Für die meisten Ruheständler reicht die Freizügigkeit ohnehin aus.

Gesellschaft: Respekt vor dem Alter statt kalte Schulter

Malta ist katholisch, familienorientiert und gastfreundlich, mit hohem Respekt vor älteren Menschen. Der größte Alltagsvorteil ist Englisch als Amtssprache: Behörden, Ärzte und Verträge sind auf Englisch zugänglich, das erleichtert das Ankommen enorm. Rund ein Fünftel der Bevölkerung sind Ausländer, internationale Gemeinschaften sind also selbstverständlich.

Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag

Malta setzt in Städten und im Nahverkehr Videoüberwachung ein, bleibt im Alltag aber ein freies, offenes EU-Land. Für den normalen Ruheständler spielt das keine belastende Rolle.

Sicherheit, Klima und Community

Malta zählt zu den sichersten Ländern Europas und ist für Alleinstehende wie für Paare gut geeignet. Das Klima ist mediterran mit über 300 Sonnentagen, milden Wintern und heißen, trockenen Sommern; der Sommer kann für manche zu heiß sein. Deutschsprachige und internationale Communitys konzentrieren sich auf Sliema, St. Julian’s, Valletta und das ruhigere Gozo. Dein deutscher, österreichischer oder schweizerischer Führerschein bleibt gültig; beachte den Linksverkehr.

Erste Schritte: Deine Checkliste

  1. Rentenbausteine analysieren: deutsche gesetzliche Rente nur in Deutschland; private und betriebliche Rente unter das 15-Prozent-Programm.
  2. Prüfen, ob sich das MRP lohnt: Mindeststeuer 7.500 Euro pro Jahr; sinnvoll vor allem bei hoher privater oder betrieblicher Pension oder Kapitaleinkünften.
  3. Authorised Registered Mandatory beauftragen: der Antrag läuft nur über einen zugelassenen Mandatar.
  4. Qualifizierende Immobilie wählen (Kauf oder Miete über den Schwellenwerten), erst mieten, dann kaufen.
  5. S1 und Privatpolice sichern: das Programm verlangt eine umfassende private Krankenversicherung.
  6. Testament fachkundig gestalten: Malta erhebt keine Erbschaftsteuer, aber 5 Prozent Stempelsteuer auf maltesische Immobilien.
  7. Banking diversifizieren: maltesisches Konto plus Konten außerhalb der EU.
  8. Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.

Häufige Fragen (FAQ)

Zahle ich auf meine ganze Rente nur 15 Prozent? Nein. Das 15-Prozent-Programm erfasst private und betriebliche Renten sowie andere nach Malta überwiesene ausländische Einkünfte. Die deutsche gesetzliche Rente wird durch das Abkommen ausschließlich in Deutschland besteuert.

Wie hoch ist die Mindeststeuer? 7.500 Euro pro Jahr für den Hauptantragsteller, plus 500 Euro je unterhaltsberechtigter Person, unabhängig von der überwiesenen Summe.

Muss ich meine Pension wirklich nach Malta überweisen? Ja. Das Programm verlangt, dass mindestens 75 Prozent deiner steuerpflichtigen Einkünfte aus der Pension stammen und diese nach Malta überwiesen wird.

Gibt es eine Erbschaft- oder Vermögensteuer? Nein. Beide wurden nicht erhoben beziehungsweise 1992 abgeschafft. Nur bei maltesischen Immobilien und Anteilen fällt eine Stempelsteuer von 5 Prozent an.

Bekomme ich mein Pflegegeld in Malta? Ja. Deutsches Pflegegeld wird ins EU-Ausland weitergezahlt (ab Pflegegrad 2); Sachleistungen laufen über das lokale System.

Ist Englisch wirklich Amtssprache? Ja. Maltesisch und Englisch sind beide Amtssprachen. Behörden, Ärzte und Verträge sind auf Englisch zugänglich.

Führt das Programm zur Staatsbürgerschaft? Nein. Das MRP gewährt Steuerstatus und Aufenthalt, nicht die Staatsbürgerschaft. Maltas Staatsbürgerschaft über Investition wurde 2025 vom EuGH für unionsrechtswidrig erklärt.

Für wen ist Malta geeignet? Für Ruheständler, die Englisch als Alltagssprache, mediterranes Klima, EU-Sicherheit und eine katholisch geprägte, sehr sichere Gesellschaft schätzen, und die mit dem Malta Retirement Programme ihre ausländische Pension günstig strukturieren wollen. Wer Weite und Ruhe sucht, sollte die Dichte der Hauptinsel bedenken und Gozo prüfen.

Komme ich mit Englisch durch? Vollständig. Englisch ist Amtssprache und universell verbreitet, von der Behörde über die Klinik bis zur Bank. Das ist einer der größten Vorteile Maltas.

Fazit

Malta ist der englischsprachige, sonnige Niedrigsteuer-Standort der EU: Das Malta Retirement Programme besteuert deine nach Malta überwiesene private und betriebliche Pension mit 15 Prozent, die Remittance-Regeln halten dein im Ausland belassenes Vermögen steuerfrei, und es gibt keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer. Der ehrliche Vorbehalt, den die Broschüren verschweigen: Deine deutsche gesetzliche Rente profitiert nicht vom 15-Prozent-Satz, weil das Abkommen sie ausschließlich Deutschland zuweist. Malta lohnt sich also vor allem bei hoher privater oder betrieblicher Pension oder Kapitaleinkünften, und man sollte die Mindeststeuer von 7.500 Euro einkalkulieren. Wer die Bausteine sauber ordnet (gesetzliche Rente in Deutschland, privates und betriebliches Einkommen über das Programm, Immobilien- und Krankenversicherungsauflagen erfüllt, Vermögen außerhalb der Eurozone diversifiziert), findet in Malta ein hocheffizientes, englischsprachiges Ruhestandsmodell. Lass deine Situation vor dem Umzug durchrechnen.

Du überlegst, deinen Ruhestand in Malta zu verbringen? In einem persönlichen Gespräch ordnen wir das Retirement Programme, die Remittance-Regeln und den DBA-Haken bei der gesetzlichen Rente ein und rechnen aus, was Malta für dich wirklich bringt. Beratungsgespräch vereinbaren

Weiterführende Ressourcen: Steueratlas Malta · FreedomBanking Plus · AssetProtection Plus · KryptoSteuern Malta

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Geprüft von Sebastian SauerbornStand 2026-07