Monaco ist der Endgegner der Steuerziele: null Einkommensteuer seit 1869, keine Vermögensteuer, keine Erbschaftsteuer in direkter Linie, dazu die Sicherheit eines Fürstentums, das sich lückenlose Überwachung leisten kann, und ein Hafenblick, der alles davon symbolisiert. Der Eintrittspreis ist ebenso eindeutig: die teuersten Immobilien der Welt, Banken, die Depots ab einer halben Million Euro aufwärts erwarten, und, was fast niemand sauber erklärt, kein einziges Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz, dafür für Deutsche die volle Härte von § 2 AStG und Wegzugsbesteuerung. Dieser Leitfaden rechnet ehrlich, getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

EntscheidungsakteMonaco
Status
Drittstaat
Währung
Euro
DBA-Prüfung
Deutschland · Österreich · Schweiz
Redaktion
Stand 2026-07

Für wen passt Monaco?

Gut passt Monaco zu dir, wenn dein Vermögen die Wohnfrage zur Nebensache macht und du maximale Sicherheit, mediterranes Klima, erstklassige Medizin und null laufende Steuern in einem Paket willst, mit Nizza als Flughafen vor der Tür und der Côte d’Azur als Garten. Für Kapitalerträge, Veräußerungsgewinne und Nachlassplanung in direkter Linie ist Monaco steuerlich das sauberste Umfeld Europas.

Kritisch prüfen sollten den Umzug drei Gruppen: Deutsche mit fortbestehenden Deutschland-Interessen, denn Monaco ist der Lehrbuchfall der erweiterten beschränkten Steuerpflicht. Schweizer mit hohen Pensionskassenguthaben, denn ohne Abkommen ist die Schweizer Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen definitiv. Und alle, deren Budget unterhalb von rund 15.000 Euro monatlich liegt, denn darunter wird Monaco zur Übung in Verzicht am falschen Ort.

Lebenshaltungskosten

Die Rechnung dreht sich fast vollständig ums Wohnen: Kaufpreise ab rund 30.000 bis über 50.000 Euro pro Quadratmeter, Mieten für zwei Zimmer ab 4.000 bis 5.000 Euro monatlich, nach oben offen. Der Alltag daneben (Lebensmittel, Restaurants, Dienstleistungen) liegt auf Südfrankreich-Niveau mit Aufschlag, viele Residenten kaufen in Beausoleil oder Ventimiglia ein, beides zu Fuß beziehungsweise in Minuten erreichbar. Realistisch kalkuliert ein Paar ab 12.000 bis 15.000 Euro monatlich aufwärts, womit Monaco über Zürich und Genf liegt und Vergleiche mit deutschen und österreichischen Großstädten sinnlos werden. Die Währung ist der Euro (Währungsabkommen), Kursrisiken entfallen für Euro-Renten komplett.

Die ersten Behördengänge

Die Reihenfolge ist ungewöhnlich: Erst die Bank, dann die Wohnung, dann der Staat. Eine monegassische Bankbeziehung mit Referenzschreiben (die Institute erwarten regelmäßig Einlagen ab 500.000 Euro, oft deutlich mehr, plus lückenlose Herkunftsnachweise) und ein Miet- oder Kaufvertrag über angemessenen Wohnraum sind die Grundlage des Residenzantrags bei der Sûreté Publique (Führungszeugnisse, Interview). Die Carte de Séjour läuft zunächst jährlich, später mehrjährig, nach rund zehn Jahren winkt die Carte Privilège. Parallel gehört für Deutsche die Wegzugsplanung vor die Abmeldung (dazu gleich), und die private Krankenversicherung ist Antragsbestandteil.

Steuern

Das Prinzip: Monaco erhebt auf natürliche Personen keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer und keine Vermögensteuer; die einzige Ausnahme sind französische Staatsangehörige, die aufgrund des bilateralen Vertrags mit Frankreich dort steuerpflichtig bleiben. Deine Rente, deine Dividenden, deine Veräußerungsgewinne bleiben in Monaco unangetastet. Details im Steueratlas, zu Kryptowerten bei KryptoSteuern.

Der entscheidende Punkt steht auf der anderen Seite: Monaco hat kein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz. Null Steuern in Monaco heißt also nicht null Steuern insgesamt, und für Deutsche gilt eine Sonderwarnung:

Deutschland: kein DBA, und die schärfste AStG-Konstellation überhaupt

Erstens das Übliche: Deine gesetzliche Rente bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig (Finanzamt Neubrandenburg), ebenso Betriebsrenten und andere deutsche Inlandseinkünfte; mangels Abkommen gibt es keinerlei Vertragsschutz. Zweitens das Besondere: Monaco ist als Nullsteuerland der Lehrbuchfall des § 2 AStG. Wer als Deutscher nach Monaco zieht und wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält (Beteiligungen, Immobilien, Einkunftsquellen), bleibt bis zu zehn Jahre mit erweiterten deutschen Einkünften steuerpflichtig (erweiterte beschränkte Steuerpflicht). Dazu kommen die Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) auf wesentliche Kapitalgesellschaftsbeteiligungen und die fünfjährige erweiterte unbeschränkte Erbschaftsteuerpflicht nach dem Wegzug. Kurz: Der Monaco-Umzug eines vermögenden Deutschen ist ein Strukturierungsprojekt von zwölf bis vierundzwanzig Monaten Vorlauf, kein Umzug. Wer das überspringt, zahlt Monaco-Mieten und deutsche Steuern gleichzeitig.

Amtlicher Statusnachweis: Dass kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Monaco besteht, ergibt sich aus der jährlichen BMF-Übersicht über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen: bundesfinanzministerium.de (Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich, 1. Januar 2026). Die Zuordnung oben fasst die Rechtslage ohne Abkommen in eigenen Worten zusammen.

Österreich: kein DBA, dieselbe Grundlogik

Auch Österreich hat kein Abkommen mit Monaco. Die ASVG-Pension bleibt in Österreich beschränkt steuerpflichtig (§ 98 EStG); Monaco besteuert nicht, im Ergebnis bleibt es bei der österreichischen Steuer auf die Pension, während Kapitalerträge nach sauberem Wegzug künftig steuerfrei laufen. Die österreichische Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen und Fondsdepots gehört vor die Abmeldung.

Schweiz: die Quellensteuer-Falle bei der zweiten Säule

Die AHV fließt ohne Schweizer Quellensteuer nach Monaco. Aber: Ohne Abkommen ist die Schweizer Quellensteuer auf Renten und Kapitalleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a definitiv, und in der Monaco-Zielgruppe reden wir über die größten Vorsorgekapitalien überhaupt: Die Wahl des Auszahlungskantons und das Timing des Bezugs vor dem Wegzug entscheiden hier regelmäßig über sechsstellige Beträge. Auch die Schweizer Verrechnungssteuer auf schweizerische Dividenden bleibt ohne Abkommen definitiv, was bei der Depotstruktur mitgedacht gehört.

DBA-Quellen und geprüfte Rentenartikel (aufklappen)

Amtliche Abkommenstexte

Rentenartikel für Monaco: Deutschland, Österreich und Schweiz

Bestätigte Wortlautauszüge zeigen wir nur, wenn die Prüfung sie ausdrücklich freigegeben hat. In allen anderen Fällen verlinken wir ausschließlich die amtliche Fundstelle. Verbindlich ist allein der dort veröffentlichte Abkommenstext.

Deutschland

Kein umfassendes DBA

Amtlicher Statusnachweis: Zwischen Deutschland und Monaco steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.

Österreich

Kein umfassendes DBA

Amtlicher Statusnachweis: Zwischen Österreich und Monaco steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.

Schweiz

Kein umfassendes DBA

Amtlicher Statusnachweis: Zwischen Schweiz und Monaco steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.

Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Für deutsche Anteilseigner mit mindestens 1 Prozent Beteiligung entsteht die Wegzugsbesteuerung bei Wegzügen ab dem 1. Januar 2022 mit dem Wegzug. Auf Antrag kann sie grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, regelmäßig zinsfrei und gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Zielland in der EU liegt oder ein Drittstaat ist.

Und die Ansässigkeitsfrage selbst: Monacos Null-Regime nützt nur, wenn die Heimat-Ansässigkeit wirklich endet: Wohnung aufgeben, Lebensmittelpunkt verlagern, Aufenthaltstage dokumentieren. Halb Monaco, halb München ist die teuerste Steuerkonstruktion Europas.

Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen

Der Markt ist der teuerste der Welt und zugleich einer der solidesten: notariell geführt, transparent, mit Transaktionskosten von rund 6 bis 9 Prozent. Die meisten Residenten mieten, was Flexibilität und Kapitalbindung sauber trennt; wer kauft, kauft Substanz mit Fürstentums-Knappheitsprämie. Seniorengerecht ist Monaco von Natur aus fast perfekt: Aufzüge überall (auch öffentliche zwischen den Stadtebenen), Concierge-Kultur, kurze Wege, Kliniknähe; nur die Hanglage des Stadtstaats verlangt bei eingeschränkter Mobilität kluge Objektwahl. Erst ein Jahr mieten ist hier keine Vorsicht, sondern Standard.

Hilfe im Haushalt und Pflege

Haushalts- und Pflegepersonal ist auf Côte-d’Azur-Niveau verfügbar und teuer (20 bis 35 Euro pro Stunde), dafür in jeder Qualitätsstufe bis zur privaten 24-Stunden-Betreuung organisierbar; auch hochwertige Residenzen und Pflegeplätze existieren im Fürstentum und im französischen Umland. Deutsches und österreichisches Pflegegeld ruht (Drittstaat), die Schweizer Hilflosenentschädigung wird nicht exportiert; in dieser Zielgruppe ist das kein Budgetproblem, gehört aber der Ordnung halber ins Zahlenwerk.

Erbrecht und Erbschaftsteuer

Monaco wendet die EU-Erbrechtsverordnung nicht an; sein Erbrecht folgt der französischen Tradition mit Pflichtteil (réserve héréditaire). Aus Sicht der EU-Staaten führt dein gewöhnlicher Aufenthalt grundsätzlich zu monegassischem Erbrecht; Deutsche und Österreicher treffen im Testament sinnvollerweise die Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts, Schweizer prüfen die IPRG-Parallele. Steuerlich besteuert Monaco nur in Monaco belegenes Vermögen, und das mild: 0 Prozent für Ehegatten und direkte Linie, 8 Prozent für Geschwister, bis 16 Prozent für Nichtverwandte. Der Heimatvergleich: Deutschland besteuert Erwerbe der Kinder über 400.000 Euro mit 7 bis 30 Prozent, greift bei Erben in Deutschland weiter zu und hängt Wegzüglern die fünfjährige erweiterte Erbschaftsteuerpflicht an; Österreich kennt keine Erbschaftsteuer; die Schweiz besteuert kantonal, Ehegatten und Kinder meist befreit. Für Familienvermögen in direkter Linie ist Monaco damit einer der besten Nachlassstandorte der Welt, sofern die Erben nicht in Deutschland sitzen; genau diese Anknüpfung gehört in die Planung. Gestaltung: AssetProtection Plus.

Krankenversicherung

Die Medizin ist ein stiller Standortvorteil: Das Centre Hospitalier Princesse Grace (CHPG) bietet Universitätsniveau im Stadtstaat, ergänzt um Spezialisten in Nizza (20 Minuten) und die gesamte französische Spitzenmedizin. Ruheständler ohne monegassische Erwerbsbiografie versichern sich privat (internationale Vollpolice, ab Mitte 60 realistisch 400 bis 900 Euro monatlich je nach Deckung), was zugleich Residenzvoraussetzung ist. Kein S1, keine Mitnahme der gesetzlichen Kasse aus Deutschland oder Österreich, keine KVG-Weiterführung aus der Schweiz; der GKV-Rückweg (Anwartschaft, KVdR-Fristen) will vor der Abmeldung geklärt sein, auch wenn ihn in dieser Zielgruppe selten jemand braucht.

Banking: die Bank ist hier der Anfang von allem

In Monaco kehrt sich die übliche Reihenfolge um: Die Bankbeziehung ist Eintrittskarte der Residenz. Die Privatbanken des Fürstentums verlangen substanzielle Einlagen (regelmäßig ab 500.000 Euro, gern siebenstellig) und erstklassige Herkunftsdokumentation, liefern dafür Private-Banking-Qualität. Trotzdem gilt die Grundregel dieses Portals unverändert: Konzentration ist Risiko, größere Liquidität bleibt über Jurisdiktionen diversifiziert, auch außerhalb der EU; Strategien bei FreedomBanking Plus.

Physisches Gold und Edelmetalle

Zur Monaco-Logik (kein Steuerzugriff, Nachlassfreiheit in direkter Linie) passt physisches Gold als Baustein perfekt; gelagert wird professionell in Zollfreilagern der Schweiz oder Singapurs, nicht im heimischen Schließfach eines zwei Quadratkilometer großen Staats; Einordnung und Anbieter bei AssetProtection Plus.

Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft

Der Weg ist gerade, aber steil: Wohnraum plus Bankreferenz plus Leumund ergeben die Carte de Séjour (zunächst jährlich, dann mehrjährig), nach etwa zehn Jahren die Carte Privilège als Daueraufenthalt. Die Einbürgerung existiert nur als souveräner Gnadenakt des Fürsten, in der Regel nach mindestens zehn Jahren, ohne Anspruch und ohne Doppelpass (Monaco verlangt die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit); daran ändern die deutschen (seit Juni 2024) und schweizerischen (seit 1992) Mehrstaatigkeitsregeln nichts, und Österreich verlangt ohnehin die Aufgabe. Praktisch bleibt man dauerhaft privilegierter Resident, und niemand in Monaco empfindet das als Mangel. Die Präsenzfrage nimmt das Fürstentum ernst: Wer die Residenz nur als Briefkasten führt, riskiert sie, und die Heimatfinanzämter fragen ohnehin nach echten Aufenthaltstagen.

Gesellschaft: Respekt vor dem Alter

Monaco ist demografisch das älteste Land der Welt und kulturell darauf eingerichtet: Ältere prägen das Straßenbild, Service- und Medizinkultur sind auf sie ausgelegt, Diskretion ist Umgangsform. Die Community ist international (Italiener, Briten, Skandinavier, eine sichtbare deutschsprachige Gruppe), das Vereins-, Kultur- und Clubleben dicht; Französisch öffnet die einheimische Ebene, Englisch trägt den Alltag.

Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag

Hier verdient die Rubrik eine ehrliche Antwort: Monaco ist der am dichtesten videoüberwachte Staat Europas, mit flächendeckenden Kameras und einem Polizisten-Einwohner-Verhältnis, das weltweit seinesgleichen sucht. Genau daraus entsteht die sprichwörtliche Sicherheit, und die Residenten haben diesen Tausch bewusst gewählt. Wer grundsätzliche Vorbehalte gegen Kameradichte hat, wählt Andorra; wer maximale Sicherheit will, findet sie nirgends konsequenter.

Sicherheit, Klima und Community

Sicherheit: faktisch vollständige Alltagssicherheit, Wertsachen und offene Türen inklusive; das Restrisiko ist statistisches Rauschen. Klima: mediterran mild mit 300 Sonnentagen, Winter selten unter 8 Grad, Sommer um 28 Grad mit Meeresbrise, für Herz-Kreislauf- und Gelenkthemen eines der freundlichsten Klimata Europas. Anbindung: Flughafen Nizza in 20 bis 30 Minuten (Direktflüge nach Frankfurt, München, Wien, Zürich), Hubschraubertransfer in sieben Minuten; die Côte d’Azur, Italien und die Seealpen liegen vor der Tür. Der Führerschein wird umgeschrieben; viele verzichten im Stadtstaat ganz aufs Auto.

Checkliste

  1. Budget-Ehrlichkeitscheck: Trägt das Vermögen 12.000 bis 15.000 Euro monatlich aufwärts, ohne dass es weh tut?
  2. Deutsche zuerst: § 2 AStG, Wegzugsbesteuerung (§ 6 AStG) und erweiterte Erbschaftsteuerpflicht mit 12 bis 24 Monaten Vorlauf strukturieren.
  3. Schweizer: Pensionskassen- und 3a-Bezüge vor dem Wegzug timen; ohne DBA sind Quellensteuer und Verrechnungssteuer definitiv.
  4. Österreicher: Wegzugsbesteuerung auf Depots und Beteiligungen prüfen; ASVG bleibt beschränkt steuerpflichtig.
  5. Bankbeziehung aufbauen (Einlage, Herkunftsnachweise), dann Wohnraum sichern, dann Residenzantrag.
  6. Heimat-Ansässigkeit sauber beenden: Wohnung, Lebensmittelpunkt, Tage-Dokumentation.
  7. Private Vollversicherung abschließen; CHPG und Nizza als Versorgungsachse festhalten.
  8. Nachlass strukturieren: Rechtswahl im Testament, Monaco-Situs-Regeln (0 Prozent direkte Linie) nutzen, Erben-Anknüpfung nach Deutschland prüfen.
  9. Erst mieten, Objekt nach Ebene, Aufzug und Kliniknähe wählen.
  10. Konten- und Goldstruktur diversifizieren (Monaco, Schweiz, Zollfreilager), Konzentrationsrisiko vermeiden.

Häufige Fragen (FAQ)

Zahlt man in Monaco wirklich keine Einkommensteuer? Ja, seit 1869, für alle Residenten außer französischen Staatsangehörigen: keine Einkommensteuer, keine Kapitalertragsteuer, keine Vermögensteuer. Die Steuerlast entsteht, wenn überhaupt, in der Heimat, nicht im Fürstentum.

Wie werde ich Resident? Mit Wohnraum (Miete oder Kauf), einer monegassischen Bankreferenz über erhebliche Mittel (regelmäßig ab 500.000 Euro Einlage) und einwandfreiem Leumund; der Antrag läuft über die Sûreté Publique. Die Carte de Séjour startet jährlich, nach rund zehn Jahren winkt die Carte Privilège.

Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Nein, mit keinem der drei. Deutsche und österreichische gesetzliche Renten bleiben daheim beschränkt steuerpflichtig, und für Schweizer sind Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen und Verrechnungssteuer ohne Abkommen definitiv.

Was bedeutet § 2 AStG für Deutsche konkret? Monaco ist der Lehrbuchfall: Wer wesentliche wirtschaftliche Interessen in Deutschland behält, bleibt bis zu zehn Jahre erweitert beschränkt steuerpflichtig; dazu kommen Wegzugsbesteuerung auf Beteiligungen und fünf Jahre erweiterte Erbschaftsteuerpflicht. Ohne vorherige Strukturierung verpufft der Monaco-Vorteil vollständig.

Reicht es, eine Wohnung in Monaco zu haben und trotzdem meist in Deutschland zu sein? Nein, das ist die teuerste Fehlannahme: Ohne echte Verlagerung des Lebensmittelpunkts bleibt die deutsche (oder österreichische, schweizerische) Ansässigkeit bestehen, und du kombinierst Monaco-Kosten mit Heimatsteuern.

Wie gut ist die medizinische Versorgung? Exzellent: das CHPG im Stadtstaat, Nizza in 20 Minuten, die gesamte französische Spitzenmedizin dahinter. Ruheständler versichern sich privat (400 bis 900 Euro monatlich ab Mitte 60); S1 und gesetzliche Kassen gelten nicht.

Was kostet das Wohnen wirklich? Kaufen ab rund 30.000 bis über 50.000 Euro pro Quadratmeter, Mieten für zwei Zimmer ab 4.000 bis 5.000 Euro monatlich. Die meisten Residenten mieten; das Umland (Beausoleil, Cap d’Ail) ist der günstige Trick derer, die den Steuerstatus nicht brauchen.

Was zahlen meine Erben? Auf Monaco-Vermögen: 0 Prozent in direkter Linie und für Ehegatten, bis 16 Prozent für Nichtverwandte. Deutsche Erben können weiter der deutschen Erbschaftsteuer unterliegen, dazu die fünfjährige Nachwirkung nach deutschem Wegzug; Österreich kennt keine Erbschaftsteuer, die Schweiz besteuert kantonal mild.

Kann ich Monegasse werden? Praktisch nein: Einbürgerung ist ein Gnadenakt des Fürsten, frühestens nach etwa zehn Jahren, ohne Anspruch und ohne Doppelpass. Man bleibt dauerhaft Resident, und das ist hier kein Nachteil.

Monaco oder Andorra? Monaco für Meer, Null-Steuer ab dem ersten Euro und maximale Dichte an Sicherheit und Service, zum weltweit höchsten Wohnpreis. Andorra für Berge, 10-Prozent-Deckel und einen Bruchteil der Eintrittskarte. Beide teilen die fehlenden Abkommen mit Deutschland, Österreich und der Schweiz.

Fazit

Monaco hält, was es verspricht, und verlangt, was es wert ist: null laufende Steuern, null Erbschaftsteuer in direkter Linie, Sicherheit und Medizin auf Weltniveau, 300 Sonnentage, Nizza vor der Tür. Die Rechnung besteht aus den teuersten Quadratmetern der Welt, Banken mit sechsstelligen Eintrittskarten, lückenloser (und gewollter) Überwachung und, entscheidend, den fehlenden Abkommen: Für Schweizer Vorsorgekapital heißt das definitive Quellensteuer, für Deutsche die volle AStG-Kaskade, die nur mit ein bis zwei Jahren Strukturierungsvorlauf beherrschbar ist. Wer diesen Vorlauf investiert und das Budget mitbringt, findet nirgends in Europa ein saubereres Endspiel für großes Vermögen.

Beratungsgespräch anfragen: Du willst wissen, ob dein Vermögen Monaco trägt, wie du § 2 AStG, Wegzugsbesteuerung und die Erben-Anknüpfung entschärfst und ob Monaco, Andorra oder die Schweiz das bessere Endspiel ist? Wir rechnen deinen Fall durch. Termin vereinbaren

Weiterführend: Steueratlas Monaco · FreedomBanking Plus · AssetProtection Plus · Ländervergleich: Andorra, Schweiz, Liechtenstein, Zypern · Beste Länder für Rentner

Quellen

  • BMF-Übersicht: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich, 1. Januar 2026 (bundesfinanzministerium.de); Monaco ohne DBA mit Deutschland
  • BMF Österreich: Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (bmf.gv.at); Monaco nicht enthalten
  • SIF: Länderliste der schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (sif.admin.ch); Monaco nicht enthalten
  • Gouvernement Princier / Sûreté Publique: Residenzvoraussetzungen, Carte de Séjour, Carte Privilège
  • Direction des Services Fiscaux Monaco: Steuersystem (keine Einkommensteuer seit 1869, Erbschaftsteuersätze nach Verwandtschaft, Sonderstatus französischer Staatsangehöriger)
  • Außensteuergesetz: § 2 AStG (erweiterte beschränkte Steuerpflicht), § 6 AStG (Wegzugsbesteuerung); ErbStG (erweiterte unbeschränkte Steuerpflicht)
  • Deutsche Rentenversicherung: Rentenzahlung ins Ausland

Redaktioneller Hinweis: Stand 2026-07. Alle Angaben allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Bankanforderungen und Residenzpraxis ändern sich; vor Entscheidungen amtliche Quellen und fachlichen Rat einholen. DBA-Aussagen: kein Abkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz (Statusnachweise verlinkt); verbindlich sind allein die amtlichen Quellen.

Geprüft von Sebastian SauerbornStand 2026-07