Island ist ein Land im Nordatlantik mit atemberaubender Vulkannatur: Gletscher, Geysire, Wasserfälle, Vulkane, Nordlichter im Winter und die Mitternachtssonne im Sommer. Es zählt zu den sichersten und saubersten Ländern der Welt, bietet eine exzellente, steuerfinanzierte Medizin und ein weit verbreitetes Englisch. Für Ruheständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die unberührte Natur, Sicherheit und ein nordisches Lebensgefühl suchen, ist es ein außergewöhnliches Ziel. Als Mitglied des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) bietet es zudem Freizügigkeit und den Erhalt der Krankenversicherung. Ehrlich vorweg und ganz zentral: Die Lebenshaltungskosten gehören zu den höchsten Europas, die Währung ist die isländische Krone, und die Winter sind lang und dunkel. Dieser Leitfaden ordnet die harten Fakten: Steuern und Rente, Kosten, Gesundheit, Wohnen, Erbe und den Weg dorthin, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

EntscheidungsakteIsland
Status
Drittstaat
Währung
Isländische Krone (ISK)
DBA-Prüfung
Deutschland · Österreich · Schweiz
Redaktion
Stand 2026-07

Für wen passt Island?

Island passt zu naturverbundenen, gut abgesicherten Menschen, die unberührte Landschaft, Ruhe und Sicherheit über Wärme und niedrige Kosten stellen und die das hohe Preisniveau tragen können. Ideal ist es für alle, die dramatische Natur lieben, die ein sehr sicheres und sauberes Umfeld schätzen und die mit langen, dunklen Wintern gut zurechtkommen. Auch für aktive Menschen, die Wandern, Baden in heißen Quellen und die Weite der Landschaft genießen, ist Island ein Traum.

Kritisch und ehrlich zu prüfen ist vor allem eines: die Kosten. Island ist teuer, besonders bei Wohnen, importierten Lebensmitteln und Restaurants, sodass eine kleine Rente hier schnell an Grenzen stößt. Hinzu kommen das Wechselkursthema der Krone und das Klima mit langen, dunklen und windigen Wintern. Wer das nüchtern abwägt und die Mittel mitbringt, findet in Island ein sicheres, gesundes und landschaftlich einzigartiges Zuhause. Für die richtige Person, die unberührte Natur, Ruhe und Sicherheit über Wärme und niedrige Kosten stellt, gehört Island zu den außergewöhnlichsten Zielen Europas.

Der Reiz: Natur, Sicherheit und EWR

Der Reiz Islands liegt in einer besonderen Summe. Da ist die überwältigende Natur mit Vulkanen, Gletschern und Geysiren. Wasserfälle, Lavafelder und heiße Quellen prägen eine Landschaft, die es in dieser Form kein zweites Mal auf der Welt gibt. Da ist die außergewöhnliche Sicherheit, denn Island zählt zu den friedlichsten Ländern der Welt. Kriminalität spielt im Alltag kaum eine Rolle, was gerade im Alter ein großer Gewinn ist. Viele empfinden das Sicherheitsgefühl als eines der höchsten weltweit. Da ist die saubere Umwelt mit reiner Luft und günstiger, geothermischer Wärme. Island bezieht seine Energie fast vollständig aus erneuerbaren Quellen wie Geothermie und Wasserkraft. Da ist der EWR-Status, der Freizügigkeit und den Erhalt der Krankenversicherung bringt. Anders als in einem Drittstaat bleiben damit wichtige Rechte und Ansprüche erhalten. Und da ist das weit verbreitete Englisch, das die schwierige Landessprache im Alltag abfedert. Damit ist die Sprachbarriere trotz des schwer erlernbaren Isländisch gering. Diese Kombination macht Island für die richtigen Menschen zu einem einzigartigen Ziel. Kaum ein anderes Land verbindet diese Naturgewalt mit einem so hohen Maß an Sicherheit und Lebensqualität.

Die ersten Behördengänge: Registrierung

Als Bürger eines EWR-Landes brauchst du kein Visum und genießt volle Freizügigkeit; Island gehört zum EWR und zum Schengen-Raum. Bis zu drei Monate kannst du ohne Anmeldung bleiben, für einen längeren Aufenthalt registrierst du dich beim Melderegister (Þjóðskrá) und erhältst eine Kennitala, die isländische Personenkennnummer. Die Kennitala ist der Schlüssel für nahezu alles im Alltag, vom Bankkonto bis zum Arztbesuch. Voraussetzung ist der Nachweis ausreichender finanzieller Mittel und einer Krankenversicherung. Als Rente oder regelmäßiges Einkommen lässt sich dieser Nachweis in der Regel unkompliziert erbringen.

Für EWR-Ruheständler ist der Weg unkompliziert, weil Freizügigkeit besteht und lediglich der Lebensunterhalt nachzuweisen ist. Der bürokratische Aufwand hält sich damit in Grenzen und ist gut zu bewältigen. Zur sauberen Verlagerung deines Wohnsitzes und zur Abmeldung in der Heimat hilft unser Guide Abmeldung.

Steuern

Wer welche Rente wo versteuert

Zwischen Deutschland und Island besteht ein Doppelbesteuerungsabkommen. Danach wird die Rente, sowohl die gesetzliche als auch die private und betriebliche Vorsorge, in der Regel dem Wohnsitzstaat Island zugeordnet und dort besteuert; Island erfasst sie als Teil des Welteinkommens und rechnet eine etwaige deutsche Steuer an. Für Bezieher gesetzlicher wie privater Renten ist damit in erster Linie die isländische Besteuerung maßgeblich. Die Beamtenpension und Bezüge aus öffentlichen Kassen bleiben nach dem Kassenstaatsprinzip in Deutschland. Sobald du mehr als 183 Tage im Jahr in Island lebst oder dort deinen Wohnsitz hast, bist du steuerlich ansässig und mit dem Welteinkommen steuerpflichtig. Diese Ansässigkeit ist der entscheidende Punkt für die steuerliche Behandlung deiner Einkünfte.

Erfreulich ist, dass alle drei deutschsprachigen Länder Abkommen mit Island haben, sodass eine echte Doppelbesteuerung vermieden wird; die genaue Zuordnung und die Anrechnungsmechanik sind im Einzelfall zu klären. In allen Fällen gilt: Verlasse dich nicht auf Zusammenfassungen, sondern auf den amtlichen Wortlaut und eine individuelle Prüfung. Die maßgeblichen Abkommenstexte im Wortlaut folgen im aufklappbaren Block.

Die entscheidenden DBA-Artikel im Wortlaut (aufklappen)

Amtliche Abkommenstexte

Rentenartikel für Island: Deutschland, Österreich und Schweiz

Die folgenden Zitate sind dem deutschen Wortlaut der verlinkten amtlichen Fundstellen entnommen. Wo kein umfassendes DBA besteht, derselbe Staat auf beiden Seiten betroffen ist oder ein amtlicher Text nicht belastbar auslesbar war, steht ausdrücklich nur der amtliche Link mit einem Zugriffshinweis.

Deutschland

Amtlicher Text nicht auslesbar

Artikel 15: Ruhegehälter und Renten

1. Vorbehaltlich des Artikels 16 Abs. 2 und 19 können Ruhegehälter und andere ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

2. Ungeachtet des Absatzes 1 können Ruhegehälter und andere ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften oder von einer juristischen Person des öffentlichen Rechts dieses Staates für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

3. Ungeachtet des Absatzes 1 können Renten, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

4. Der Ausdruck „Rente“ bedeutet einen bestimmten Betrag, der regelmäßig zu festgesetzten Zeitpunkten auf Grund einer Verpflichtung gezahlt wird, Zahlungen während der Lebenszeit oder während eines bestimmten oder bestimmbaren Zeitraums zu leisten, und zwar auf Grund einer Gegenleistung in Geld oder Geldeswert.

Österreich

DBA vorhanden

Artikel 17: RUHEGEHÄLTER

Vorbehaltlich des Artikels 18 Absatz 2 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.

Artikel 18: ÖFFENTLICHER DIENST (Absatz 1)

(1) a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts an eine natürliche Person für die diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und

i) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder

ii) nicht ausschließlich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten.

Artikel 18: ÖFFENTLICHER DIENST (Absatz 2)

(2) a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder aus einem von diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden.

b) Diese Ruhegehälter dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.

Schweiz

DBA vorhanden

Art. 18 Ruhegehälter

1. Ruhegehälter und andere ähnliche Vergütungen, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können, ungeachtet dessen, ob sie als Gegenleistung für vergangene Erwerbstätigkeit gezahlt werden oder nicht, im erstgenannten Staat besteuert werden.

2. Der in diesem Artikel verwendete Ausdruck «Ruhegehälter und andere ähnliche Vergütungen» umfasst keine Leistungen aufgrund der Gesetze über die soziale Sicherheit eines Vertragsstaates.

Art. 19 Öffentlicher Dienst

1. a) Gehälter, Löhne und ähnliche Vergütungen, die von einem Vertragsstaat, einer seiner politischen Unterabteilungen oder einer seiner lokalen Körperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat, der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.

b) Diese Gehälter, Löhne und ähnlichen Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und: ...

Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.

Steuerniveau und Besonderheiten

Die isländische Einkommensteuer ist progressiv und reicht samt Kommunalsteuer grob von 31 bis 46 Prozent, liegt also im mittleren bis oberen Bereich. Die Kapitalertragsteuer beträgt einheitlich 22 Prozent. Anders als in vielen Ländern gibt es dabei keine Spekulationsfrist, sodass Gewinne grundsätzlich steuerpflichtig sind. Erfreulich: Es gibt keine Vermögensteuer und keine Erbschaft- oder Schenkungsteuer. Das ist gerade bei der langfristigen Vermögensplanung ein spürbarer Vorteil. Vor dem Wegzug aus Deutschland ist zudem die Wegzugsbesteuerung nach Paragraf 6 Außensteuergesetz bei Beteiligungen ab 1 Prozent zu bedenken; weil Island zum EWR gehört, kommt eine zinslose Stundung in Betracht, allerdings unter Bedingungen und meist gegen Sicherheitsleistung. Diese Stundung ist ein wichtiger Vorteil des Wegzugs innerhalb des EWR. Die Details findest du im Steueratlas.

Lebenshaltungskosten

Das ist der zentrale und ehrliche Vorbehalt: Island gehört zu den teuersten Ländern Europas. Je nach Lebensstil liegen die Kosten rund 25 bis 50 Prozent über dem deutschen Niveau. Für eine Einzelperson in Reykjavík solltest du grob mit 2.800 bis 4.000 Euro im Monat rechnen. Damit ist Island deutlich teurer als die meisten anderen Ruhestandsziele und verlangt eine solide finanzielle Ausstattung. Die größten Kostentreiber sind das Wohnen in einem knappen, teuren Mietmarkt, importierte Lebensmittel, Restaurantbesuche und Alkohol. Wer selbst kocht und beim Alkohol maßhält, kann die Ausgaben etwas senken, günstig wird es aber nirgends. Eine kleine Rente reicht hier nicht.

Es gibt jedoch bemerkenswerte Ausnahmen: Heizung und Warmwasser sind dank Geothermie sehr günstig, und auch der Strom ist vergleichsweise preiswert. Diese Ausnahmen mildern das hohe Preisniveau spürbar, gleichen es aber bei Weitem nicht aus. Zur Währung: Island nutzt die Krone, die gegenüber dem Euro schwankt, sodass ein Wechselkursrisiko besteht. Deine Rente kommt in Euro an und wird in Kronen umgetauscht. Unterm Strich ist Island ein Ziel für Ruheständler mit solider finanzieller Basis, die die hohe Lebensqualität und die Natur über niedrige Kosten stellen.

Wohnen und Immobilien

Der Mietmarkt ist knapp und teuer, besonders in der Hauptstadtregion, in der rund 60 Prozent der Bevölkerung leben. Wer eine passende Wohnung sucht, sollte früh planen und Geduld mitbringen. Mietverträge laufen meist ein bis zwei Jahre, und die Kaution beträgt typischerweise drei Monatsmieten. Diese vergleichsweise hohe Kaution sollte man von Anfang an fest einplanen. EWR-Bürger können ohne Einschränkungen Immobilien erwerben; beim Kauf eines Bauernhofs ist die Zustimmung der Gemeinde nötig. Für die meisten Ruheständler ist es dennoch klüger, zunächst zu mieten und einen vollen Winter zu erleben.

Für den Ruhestand gilt die übliche Vorsicht: Achte auf Barrierefreiheit und auf die Nähe zu guter medizinischer Versorgung, die in Reykjavík am besten ist. Wegen der guten geothermischen Heizung sind isländische Wohnungen im Winter angenehm warm. Das macht das Wohnen trotz der langen Winter komfortabel. Die günstige geothermische Wärme ist einer der wenigen echten Kostenvorteile des Landes. Die klare Empfehlung lautet: erst mieten, einen ganzen Winter erleben, dann kaufen, mit unabhängiger rechtlicher Begleitung. Beliebt sind zentrale Viertel Reykjavíks sowie die Städte Akureyri im Norden und Egilsstaðir im Osten. Die Hauptstadtregion bietet dabei die kürzesten Wege zu Kliniken und Diensten. Mehr im Guide Immobilien.

Hilfe im Haushalt und Pflege

Haushaltshilfe und Betreuung sind angesichts des hohen Lohnniveaus teuer, was im Alter einzuplanen ist. Die Pflegestrukturen sind über das gut ausgebaute Sozialsystem organisiert und EWR-weit koordiniert. Damit ist die Versorgung im Pflegefall solide abgesichert, auch wenn die Kosten hoch sind.

Beim Pflegegeld ist die EWR-Mitgliedschaft günstig: Das deutsche Pflegegeld ist als Geldleistung in EWR-Staaten exportierbar, und die Sachleistungen erhältst du nach den Regeln des Wohnsitzlandes über das isländische System. Für Österreich gelten die entsprechenden EWR-Regelungen, für die Schweiz das Freizügigkeitsabkommen. Damit ist die Pflege im Alter deutlich besser abgesichert als in einem Drittstaat. Kläre deinen konkreten Anspruch vor dem Umzug mit deiner Pflegekasse. Die EWR-Koordinierung macht Island hier deutlich unkomplizierter als jeder Drittstaat.

Erbrecht und Erbschaftsteuer

Ein wichtiger Unterschied zu EU-Ländern: Weil Island zum EWR, aber nicht zur EU gehört, gilt die EU-Erbrechtsverordnung dort nicht. Das ist ein wichtiger Unterschied zu EU-Zielen und wird oft übersehen. Umso wichtiger ist eine ausdrückliche Rechtswahl im Testament, mit der du festlegst, dass weiterhin deutsches, österreichisches oder Schweizer Erbrecht auf deinen Nachlass anwendbar ist, sowie eine sorgfältige, grenzüberschreitende Nachlassplanung. Ohne eine solche Rechtswahl kann isländisches Erbrecht zur Anwendung kommen, was oft nicht gewünscht ist.

Bei der Steuer ist Island günstig: Eine Erbschaftsteuer wird nicht erhoben. Rechne dennoch immer gegen die Heimat: In Deutschland greift die Erbschaftsteuer über einen Fünf-Jahres-Nachlauf noch nach dem Wegzug und stets bei deutschem Inlandsvermögen; wohnt ein Erbe in Deutschland, unterliegt der weltweite Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer. Österreich erhebt keine Erbschaftsteuer, in der Schweiz ist sie kantonal. Die Grundlagen erläutert das Europäische Justizportal, siehe auch unseren Guide Nachlass.

Krankenversicherung

Als gesetzlich versicherter Rentner aus dem EWR bleibst du in der Regel in der deutschen Krankenversicherung der Rentner pflichtversichert und nutzt über das S1-Verfahren das isländische Gesundheitssystem; beantrage das S1-Formular vor der Ausreise bei deiner Krankenkasse. Die Kosten trägt dann im Kern dein Heimatland, während du die Leistungen vor Ort erhältst. Das ist ein großer Vorteil des EWR-Status, denn der vertraute Versicherungsschutz bleibt erhalten. Anders als in einem Drittstaat musst du dich nicht vollständig privat neu versichern.

Das isländische Gesundheitssystem ist steuerfinanziert, modern und von hoher Qualität, mit der besten Versorgung in Reykjavík; in dünn besiedelten Regionen ist das Angebot naturgemäß kleiner. Für planbare Behandlungen ist die Hauptstadtregion die beste Wahl. Eine private Zusatz- oder Auslandskrankenversicherung kann für zusätzliche Leistungen und den Krankenrücktransport sinnvoll sein. Achte darauf, dass eine solche Police auch eine Behandlung in der Heimat einschließt. Kläre deinen Status und das passende Verfahren vor dem Umzug mit deiner Krankenkasse. Mehr zur grundsätzlichen Logik im Guide Gesundheit.

Banking und Vermögen

Für den Alltag brauchst du ein isländisches Konto, das sich mit der Kennitala und der Registrierung eröffnen lässt; Island ist stark digitalisiert, sodass vieles online läuft. Behördengänge und Bankgeschäfte lassen sich häufig bequem digital erledigen. Weil die Krone gegenüber dem Euro schwankt, plane die Zahlungswege und Wechselkurse bewusst und halte eine solide Bankverbindung in der Heimat. Ein finanzieller Puffer hilft, Wechselkursschwankungen entspannt auszugleichen.

Für dein Erspartes gilt die Grundregel jeder Ruhestandsplanung: über Rechtsordnungen streuen. Ein Teil des Vermögens kann sinnvoll breiter aufgestellt werden, etwa in der Schweiz oder in Singapur, ergänzt um Sachwerte. Das dient der Diversifikation über Rechtsordnungen und geschieht vollständig transparent. Eine Anleitung bietet FreedomBanking Plus und der Guide Finanzen.

Physisches Gold und Edelmetalle

Physisches Gold gehört als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems in viele Ruhestandsvermögen. Entscheidend ist die Lagerung außerhalb des Bankensystems, idealerweise in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz oder in Singapur, physisch zugeordnet und auf deinen Namen. So bleibt dieser Teil des Vermögens unabhängig von der Krone und flexibel. Die praktische Umsetzung begleitet AssetProtection Plus, vertieft im Guide Vermögensschutz.

Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft

Als EWR-Bürger brauchst du in Island keine Aufenthaltsgenehmigung und kannst dich nach der Registrierung dauerhaft niederlassen. Eine Einbürgerung ist nach langem Aufenthalt möglich, für die meisten EWR-Ruheständler aber nicht nötig, weil Freizügigkeit und Rechte bereits bestehen. Wer sie dennoch anstrebt, muss einen mehrjährigen Aufenthalt und Kenntnisse der isländischen Sprache nachweisen. Für die meisten Ruheständler bleibt es daher beim dauerhaften Aufenthaltsrecht als EWR-Bürger.

Bei der Doppelpassfrage gilt: Deutschland erlaubt seit Juni 2024 generell die Mehrstaatigkeit, die Schweiz akzeptiert Doppelbürgerschaft seit 1992, und Österreich ist streng und verlangt in der Regel vorab eine Beibehaltungsbewilligung. Ein praktischer Hinweis: Der EWR-Führerschein ist gültig, und viele Verwaltungsvorgänge lassen sich in Island digital erledigen.

Gesellschaft, Sprache und Alltag

Island ist ein sehr sicheres, sauberes und modernes Land mit einer kleinen Bevölkerung von rund 380.000 Menschen und einem starken gesellschaftlichen Zusammenhalt. Das Leben ist ruhig und naturnah, die Gemeinschaft überschaubar, und der gesellschaftliche Zusammenhalt ist hoch. Viele schätzen gerade diese Ruhe und die Verbundenheit mit der Natur. Eine deutschsprachige Gemeinschaft gibt es, sie ist aber klein. Wer Anschluss sucht, findet ihn eher über internationale Netzwerke und das Englische.

Bei der Sprache ist Isländisch die Amtssprache, eine nordgermanische Sprache, die als schwer zu erlernen gilt. Der große Vorteil: Englisch ist sehr weit verbreitet, und die meisten Isländer sprechen es ausgezeichnet, sodass man im Alltag gut zurechtkommt. Das unterscheidet Island angenehm von manchem anderen Ziel mit schwieriger Landessprache. Für die Integration und eine mögliche Einbürgerung sind Isländischkenntnisse dennoch von Vorteil. Wer bereits Englisch spricht, kommt in Island vom ersten Tag an gut zurecht.

Klima, Natur und Regionen

Zum Klima gehört die ehrliche Einordnung: Island hat lange, dunkle und windige Winter mit sehr kurzen Tagen und kühle, helle Sommer mit der Mitternachtssonne. Extreme Kälte herrscht dank des Golfstroms nicht, dafür sind Wind und häufige Wetterwechsel prägend. Das Wetter kann sich innerhalb eines Tages mehrfach ändern, worauf man sich einstellen sollte. Wer Sonne und Wärme sucht, findet sie hier nicht; wer dramatische Natur, klare Luft und ein nordisches Lebensgefühl mag, ist richtig. Die hellen Sommer mit ihren fast endlosen Tagen entschädigen viele für die dunkle Jahreszeit. Die Natur ist der große Trumpf: Vulkane, Gletscher, Geysire, Wasserfälle, heiße Quellen, Nordlichter und im Sommer die Mitternachtssonne. Für Naturliebhaber ist Island schlicht ein Ort von unvergleichlicher Schönheit und Weite.

Die Regionen unterscheiden sich deutlich: Reykjavík und die Hauptstadtregion beherbergen den Großteil der Bevölkerung und bieten die beste Infrastruktur und Versorgung. Hier finden sich die meisten Kliniken, Geschäfte und kulturellen Angebote des Landes. Akureyri im Norden und Egilsstaðir im Osten sind die größten Städte außerhalb der Hauptstadt mit voller Infrastruktur. Sie sind eine Option für alle, die es noch ruhiger und naturnäher mögen. Für den Ruhestand zählen vor allem die Nähe zu guter Medizin und eine gut beheizbare Wohnung, weshalb viele die Hauptstadtregion bevorzugen. Sie bietet die beste Versorgung und die kürzesten Wege zu Kliniken und Diensten.

Island auf Probe: erst einen Winter erleben

Island eignet sich gut für einen schrittweisen Einstieg, und ein Punkt ist dabei besonders wichtig: einen ganzen Winter vor Ort zu erleben. Weil das Land zum EWR gehört und mit nur rund drei Flugstunden vom Kontinent gut erreichbar ist, lässt sich ein längerer Aufenthalt auf Probe ohne bürokratische Hürden umsetzen.

Das Vorgehen ist hier sinnvoll, weil zwei Dinge Erfahrung brauchen. Erstens das Klima, denn die langen, dunklen und windigen Winter wirken im Alltag völlig anders als ein heller Sommerbesuch und entscheiden oft darüber, ob man dauerhaft bleiben möchte. Zweitens die Kosten, die sich erst im gelebten Alltag realistisch einschätzen lassen. Was auf dem Papier hoch klingt, wird im täglichen Einkauf und beim Wohnen erst richtig greifbar. Weil du im EWR und im koordinierten Sozialsystem bleibst, sind die versicherungsrechtlichen Schritte beim späteren endgültigen Umzug unkompliziert. Erst wenn feststeht, dass Island dein Ort sein soll, folgen die dauerhafte Registrierung und die vollständige Verlagerung des Wohnsitzes.

Erste Schritte: Deine Checkliste

  1. Region wählen (meist die Hauptstadtregion) und einen ganzen Winter zur Probe erleben.
  2. Kosten realistisch kalkulieren, da Island sehr teuer ist.
  3. Aufenthalt registrieren (Þjóðskrá) und die Kennitala beantragen.
  4. Rentenbesteuerung durchrechnen; die Rente wird in der Regel in Island besteuert.
  5. Wegzugsbesteuerung im Heimatland klären, ggf. zinslose Stundung nutzen.
  6. Krankenversicherung über S1 organisieren.
  7. Testament mit Rechtswahl aufsetzen, da die EU-Erbrechtsverordnung nicht gilt.
  8. Konto eröffnen und die Wechselkurse im Blick behalten.
  9. Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.

Häufige Fragen (FAQ)

Wo wird meine deutsche Rente besteuert? In der Regel in Island, das die Rente als Teil deines Welteinkommens erfasst und eine etwaige deutsche Steuer anrechnet. Die Beamtenpension bleibt in Deutschland. Alle drei deutschsprachigen Länder haben ein Abkommen mit Island, sodass keine Doppelbesteuerung entsteht.

Wie teuer ist das Leben wirklich? Sehr teuer. Island gehört zu den teuersten Ländern Europas, mit Kosten rund 25 bis 50 Prozent über dem deutschen Niveau. Günstig sind nur Heizung und Warmwasser dank Geothermie sowie der Strom.

Bleibt meine Krankenversicherung erhalten? In der Regel ja. Als EWR-Rentner behältst du die deutsche Pflichtmitgliedschaft und wirst über das S1-Verfahren im isländischen System versorgt, das modern und von hoher Qualität ist.

Komme ich ohne Isländisch zurecht? Im Alltag oft ja. Englisch ist sehr weit verbreitet, und die meisten Isländer sprechen es ausgezeichnet. Für die Integration sind Isländischkenntnisse dennoch von Vorteil.

Wie sind die Winter? Lang, dunkel und windig, aber dank des Golfstroms nicht extrem kalt. Wer das mag oder aushält, wird mit Nordlichtern, dramatischer Natur und hellen Sommern belohnt; wer Sonne sucht, ist hier falsch.

Wie weit ist Island entfernt? Nur rund drei Flugstunden vom europäischen Kontinent, mit guten Verbindungen über den Drehkreuz-Flughafen bei Reykjavík. Das hält den Kontakt zur Heimat einfach.

Fazit

Island ist ein EWR-Land im Nordatlantik mit atemberaubender Vulkannatur, das zu den sichersten und saubersten der Welt zählt, mit exzellenter, steuerfinanzierter Medizin, weit verbreitetem Englisch und ohne Vermögen- oder Erbschaftsteuer. Der große Vorteil des EWR-Status ist der Erhalt der Krankenversicherung über das S1-Verfahren. Steuerlich wird die Rente in der Regel in Island besteuert, und alle drei deutschsprachigen Länder haben ein Abkommen mit Island. Der zentrale, ehrliche Vorbehalt sind die sehr hohen Lebenshaltungskosten, die zu den höchsten Europas gehören, dazu das Wechselkursthema der Krone und die langen, dunklen Winter. Wer die finanzielle Basis mitbringt, die Rentenbesteuerung sauber prüft, die Krankenversicherung über S1 organisiert und einen Winter zur Probe erlebt, findet in Island ein sicheres, gesundes und landschaftlich einzigartiges Zuhause im hohen Norden.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Steuersätze, Abkommensregeln, Fristen und Devisenkurse können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich sind die amtlichen Quellen und eine persönliche Prüfung.

Geprüft von Sebastian SauerbornStand 2026-07