Über Strand, Steuern und Sonnenuntergänge wird beim Auswandern viel gesprochen, über Pflege fast nie. Dabei ist die Wahrscheinlichkeit, im Lauf des Ruhestands pflegebedürftig zu werden, hoch, und die Antwort auf die Frage “Wer versorgt mich dann, und wer bezahlt das?” fällt im Ausland komplett anders aus als zu Hause. Die kurze Version: Das Geld reist innerhalb Europas oft mit, die Versorgungsstrukturen nicht. Hier ist die lange, ehrliche Version.
Deutschland: Pflegegeld reist mit, Sachleistungen bleiben zu Hause
Die deutsche Pflegeversicherung unterscheidet zwei Welten. Das Pflegegeld (die Geldleistung bei häuslicher Pflege durch Angehörige oder selbst organisierte Kräfte) wird bei Wohnsitz in einem EU- oder EWR-Staat oder der Schweiz dauerhaft weitergezahlt; das ist seit 2011 ausdrücklich in § 34 Abs. 1a SGB XI geregelt, nachdem der Europäische Gerichtshof die alte Inlandsbindung gekippt hatte. Die Beträge sind dieselben wie in Deutschland, seit der Anhebung zum 1. Januar 2025: 347 Euro (Pflegegrad 2), 599 Euro (Pflegegrad 3), 800 Euro (Pflegegrad 4) und 990 Euro (Pflegegrad 5) monatlich; bei Pflegegrad 1 gibt es kein Pflegegeld, nur den Entlastungsbetrag, der als Sachleistung ans Inland gebunden ist.
Pflegesachleistungen dagegen (deutscher Pflegedienst, teil- und vollstationäre Pflege) werden im Ausland nicht von der deutschen Kasse erbracht. Innerhalb der EU gilt stattdessen: Du erhältst Sachleistungen nach dem Recht deines Wohnsitzlandes vom dortigen Träger, sofern das dortige System solche Leistungen überhaupt kennt, wie das Bundesamt für Soziale Sicherung erklärt. Und hier liegt die erste große Ernüchterung: Die meisten südeuropäischen Systeme kennen keine der deutschen Pflegeversicherung vergleichbaren Sachleistungen. In der Praxis bleibt dir im EU-Ausland also häufig nur das Pflegegeld, und wenn der ausländische Träger doch Leistungen erbringt, werden sie auf das deutsche Pflegegeld angerechnet.
Drei Bedingungen musst du dauerhaft erfüllen. Erstens muss deine deutsche Pflegeversicherung weiterlaufen, was bei Rentnern in der Krankenversicherung der Rentner der Normalfall ist; wechselt die Zuständigkeit für deine Krankenversicherung ins Wohnsitzland (etwa im Zwei-Renten-Fall, siehe Krankenversicherung für Rentner im Ausland), endet auch der deutsche Pflegegeldanspruch. Zweitens bleiben die Beratungseinsätze nach § 37 Abs. 3 SGB XI Pflicht (halbjährlich bei Pflegegrad 2 und 3, vierteljährlich bei 4 und 5); ohne fristgerechten Nachweis wird das Pflegegeld erst gekürzt, dann gestrichen. Drittens die Begutachtung: Antrag und Höherstufung sind aus dem EU-Ausland möglich, die Kasse organisiert die Begutachtung vor Ort, was dauern kann; stelle Anträge deshalb früh.
Und in Drittstaaten? Dort gilt die harte Grundregel: Das Pflegegeld wird nur bei vorübergehenden Aufenthalten bis zu sechs Wochen im Kalenderjahr weitergezahlt, danach ruht es. Bei dauerhaftem Umzug nach Thailand, in die Türkei oder nach Paraguay entfällt der Anspruch; die Pflege dort finanzierst du komplett selbst. Das relativiert manche “Pflege ist in Asien so günstig”-Rechnung erheblich, dazu unten mehr.
Österreich: Pflegegeld folgt in der EU der Pension
Österreichs Pflegegeld nach dem Bundespflegegeldgesetz (sieben Stufen) galt lange als reine Inlandsleistung, bis der Europäische Gerichtshof es als Geldleistung bei Krankheit einordnete und den Export erzwang. Heute gilt innerhalb von EU, EWR und Schweiz: Zuständig für das Pflegegeld ist in der Regel der Staat, der die Pension zahlt und die Krankenversicherung trägt, nicht der Wohnstaat, wie es auch der Oberste Gerichtshof in ständiger Rechtsprechung zur Verordnung 883/2004 formuliert. Ein österreichischer Pensionist mit Wohnsitz in Spanien behält also grundsätzlich sein österreichisches Pflegegeld; umgekehrt kann ein in Österreich lebender Rentner mit ausschließlich deutscher Rente auf das deutsche System verwiesen sein. Doppelbezug gibt es nicht, gleichartige Leistungen des Wohnstaats werden angerechnet. Bei Wegzug in einen Drittstaat endet der Anspruch grundsätzlich; die Details deines Falls klärst du vor dem Umzug mit dem Pensionsversicherungsträger, der das Pflegegeld auszahlt.
Schweiz: die härteste Regel der drei Länder
Die Schweiz kennt als Geldleistung bei Pflegebedürftigkeit vor allem die Hilflosenentschädigung der AHV/IV, und die ist konsequent an den Wohnsitz Schweiz gebunden: Sie wird beim Wegzug nicht exportiert, auch nicht in EU-Staaten, ebenso wenig wie die Ergänzungsleistungen, die in der Schweiz einen großen Teil der Heimkosten tragen. Wer aus der Schweiz auswandert, verliert damit die beiden wichtigsten Finanzierungsbausteine für den Pflegefall und muss die Versorgung im Ausland aus Rente, Pensionskasse und Vermögen stemmen. Das gehört zwingend in die Budgetplanung, gerade weil die AHV allein selten für eine Rundumbetreuung reicht.
Die Versorgungsfrage: Was du im Zielland realistisch bekommst
Geld ist die eine Hälfte, Strukturen die andere. Drei ehrliche Beobachtungen:
Häusliche Betreuung ist im Süden und Osten günstig und gut organisierbar. In Spanien, Portugal, Polen, Ungarn oder Thailand kostet eine private Betreuungskraft einen Bruchteil des deutschen Preises, und die Kultur der häuslichen Versorgung ist oft stärker als zu Hause. Mit deutschem Pflegegeld plus Rente lässt sich in der EU eine stundenweise oder sogar tägliche Betreuung finanzieren, die in Deutschland unbezahlbar wäre.
Stationäre Pflege ist die Schwachstelle. Deutschsprachige oder auch nur qualitativ verlässliche Pflegeheime sind in vielen Zielregionen rar, Wartelisten und Qualitätsunterschiede groß, und die deutsche Kasse zahlt für ein Heim im Ausland nichts (im EU-Ausland gilt das Recht des Wohnstaats, das stationäre Pflege oft gar nicht als Kassenleistung kennt). Es gibt spezialisierte Residenzen für deutschsprachige Pflegebedürftige, etwa in Spanien, Ungarn, Polen oder Thailand; sie sind privat zu zahlen, aber häufig deutlich günstiger als deutsche Heime. Besichtige solche Einrichtungen bevor du sie brauchst.
Demenz ändert alles. Sprache, vertraute Umgebung und die Nähe von Angehörigen werden bei kognitivem Abbau zentral. Viele Auswanderer planen deshalb bewusst zweistufig: selbstständige Jahre im Ausland, Rückkehr, wenn schwere Pflegebedürftigkeit oder Demenz eintritt. Das ist kein Scheitern, sondern ein Plan, und er funktioniert nur, wenn du die Rückkehroption (Papiere, Konto, Wiedereinstieg in die Versicherung) aktiv offenhältst.
Vorsorge, die du vor dem Umzug treffen solltest
Neben der Finanzierung gehören drei Dokumente in Ordnung: eine Vorsorgevollmacht (idealerweise in einer Form, die auch im Zielland anerkannt wird, gegebenenfalls mit Übersetzung und Apostille), eine Patientenverfügung und klare Absprachen mit der Familie, wer im Ernstfall entscheidet und organisiert. Prüfe außerdem private Pflegezusatzversicherungen: Manche Tarife zahlen weltweit, andere nur im Inland, das steht im Kleingedruckten und entscheidet über ihren Wert für dich. Den Überblick über die gesamte Gesundheitsplanung gibt unser Gesundheits-Guide; die akute Notfall- und Rückholfrage behandelt der Beitrag Krankenrücktransport und Notfälle im Ausland.
So gehst du vor
- Anspruch klären: Welche Pflege-Geldleistung beziehst du (oder wirst du voraussichtlich beziehen), und wird sie in dein Zielland exportiert? EU/EWR/Schweiz ja (Deutschland, Österreich), Drittstaat nein, Schweiz exportiert gar nicht.
- Zuständigkeit prüfen: Wer trägt nach dem Umzug deine Krankenversicherung? Daran hängt der Pflegegeldanspruch.
- Versorgung vor Ort erkunden: Betreuungsdienste, Heime, deutschsprachige Anbieter, Preise, und zwar am konkreten Wohnort, nicht landesweit.
- Budget für den Pflegefall rechnen: Pflegegeld (falls exportiert) plus Rente gegen realistische lokale Betreuungskosten, in zwei Szenarien (häuslich, stationär).
- Dokumente vorbereiten: Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung, Übersetzungen; Beratungseinsätze und Begutachtungen organisatorisch sichern.
- Rückkehrszenario definieren: Ab welchem Punkt geht es zurück, wer organisiert das, und was muss dafür offen bleiben?
FAQ
Bekomme ich mein deutsches Pflegegeld in Spanien oder Portugal weiter?
Ja, bei Wohnsitz in EU, EWR oder Schweiz wird das Pflegegeld in voller Höhe weitergezahlt, solange deine deutsche Pflegeversicherung besteht. Sachleistungen wie ein deutscher Pflegedienst oder Heimkosten werden dagegen nicht übernommen.
Und in Thailand oder der Türkei?
Bei dauerhaftem Aufenthalt in Drittstaaten ruht das Pflegegeld nach sechs Wochen. Die dort günstige Betreuung musst du also vollständig aus eigener Tasche zahlen, kalkuliere ohne deutsches Pflegegeld.
Zahlt die Kasse ein Pflegeheim im Ausland?
Nein. Im EU-Ausland richtet sich stationäre Pflege nach dem Recht des Wohnsitzlandes, das solche Leistungen oft nicht kennt; in Drittstaaten gibt es gar nichts. Auslandsheime sind privat zu finanzieren, dafür meist deutlich günstiger als deutsche.
Kann ich einen Pflegegrad vom Ausland aus beantragen oder erhöhen?
Innerhalb der EU ja: Die Pflegekasse organisiert die Begutachtung vor Ort. Rechne mit längeren Laufzeiten und stelle Anträge frühzeitig. In Drittstaaten ist meist eine Begutachtung in Deutschland nötig.
Was gilt für österreichisches Pflegegeld im Ausland?
Innerhalb von EU, EWR und Schweiz wird es grundsätzlich exportiert; zuständig ist in der Regel der Staat, der deine Pension zahlt und die Krankenversicherung trägt. In Drittstaaten endet der Anspruch grundsätzlich.
Und die Schweizer Hilflosenentschädigung?
Sie ist strikt an den Wohnsitz Schweiz gebunden und wird nicht exportiert, ebenso wenig wie die Ergänzungsleistungen. Schweizer Auswanderer müssen den Pflegefall vollständig privat durchfinanzieren.
Die Pflegeplanung muss immer mit der Krankenversicherung für Rentner im Ausland abgestimmt werden.
Fazit
Pflege im Ausland ist machbar und kann sogar besser und persönlicher sein als zu Hause, wenn drei Dinge stimmen: Die Geldleistung wird exportiert (EU ja, Drittstaat nein, Schweiz nie), die Versorgung am konkreten Ort existiert wirklich, und es gibt einen ehrlichen Plan für den Fall schwerer Pflegebedürftigkeit, notfalls die Rückkehr. Wer diese Fragen erst im Pflegefall stellt, hat keine Optionen mehr, wer sie beim Auswandern stellt, hat alle.
Wenn du deine Pflegeabsicherung für dein Zielland durchrechnen willst, vom Export der Leistungen bis zum Heim-Szenario, buche eine Beratung mit uns. Es ist das Kapitel der Auswanderung, das man am besten plant, solange man es nicht braucht.
Redaktioneller Hinweis: Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle rechtliche oder pflegefachliche Beratung. Der Einzelfall kann abweichen, Leistungsbeträge und Exportregeln können sich ändern. Stand: 2026-07.
