Wer im Ausland lebt und eine deutsche Rente bezieht, bekommt es früher oder später mit einem ganz bestimmten Amt zu tun: dem Finanzamt Neubrandenburg (RiA). RiA steht für Rentenempfänger im Ausland. Dieser Beitrag erklärt, wofür das Amt zuständig ist, wann du eine Steuererklärung abgeben musst und was hinter der viel gesuchten Länderliste steckt.
Warum ausgerechnet Neubrandenburg?
Das Finanzamt Neubrandenburg ist das einzige Finanzamt in Deutschland, das zentral für alle zuständig ist, die im Ausland leben und aus Deutschland nur Renten beziehen. Diese bundesweite Sonderzuständigkeit hat das Bundesfinanzministerium per Verordnung (EStZustV) übertragen, gestützt auf § 19 Abs. 6 der Abgabenordnung. Sie gilt ab dem Veranlagungszeitraum 2005 für Einkünfte nach § 49 Abs. 1 Nr. 7 und (ab 2009) Nr. 10 EStG.
Wichtig: Sobald du weitere inländische Einkünfte hast, etwa aus der Vermietung einer deutschen Immobilie, ist nicht mehr Neubrandenburg zuständig, sondern das Finanzamt am Ort der Immobilie. Und im Ausland lebende Pensionäre (Beamte im Ruhestand), die nur ihre deutsche Pension und keine weitere Rente erhalten, werden ebenfalls nicht in Neubrandenburg geführt, weil Pensionen als Arbeitslohn nach § 19 EStG über das Finanzamt des früheren Dienstherrn versteuert werden.
Beschränkte oder unbeschränkte Steuerpflicht
Als Rentner mit Wohnsitz im Ausland bist du in Deutschland grundsätzlich beschränkt steuerpflichtig: Du versteuerst nur deine deutschen Einkünfte, also die Rente. In diesem Fall gibt es keinen Grundfreibetrag und kein Ehegattensplitting.
Auf Antrag kannst du dich als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lassen, wenn mindestens 90% deiner Einkünfte aus Deutschland stammen oder die ausländischen Einkünfte unter dem Grundfreibetrag liegen. Das kann sich lohnen, weil du dann Vergünstigungen wie den Grundfreibetrag oder das Ehegattensplitting nutzen kannst. Ob es in deinem Fall vorteilhaft ist, hängt von deiner Einkommensstruktur ab.
Das Amtsveranlagungsverfahren
In vielen Fällen verzichtet das Finanzamt Neubrandenburg auf eine Steuererklärung und setzt die Einkommensteuer selbst fest, anhand der Daten, die es vom Rententräger erhält. Dieses Verfahren heißt Amtsveranlagung. Es nimmt dir Arbeit ab, bedeutet aber auch: Beträge werden nicht während des Jahres einbehalten, sondern erst nach dem Jahr abgerechnet, sodass viele Rentner nachzahlen müssen. Rechne mit Bankgebühren für die Überweisung, gerade außerhalb der EU. Innerhalb der EU nutzt du am besten das SEPA-Verfahren mit IBAN und BIC.
Wichtig: Auch wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen die Rente eigentlich freistellt, darf das Finanzamt zur Abgabe einer Steuererklärung auffordern. Wer eine Aufforderung erhält, muss ihr nachkommen.
Die Länderliste: wer darf besteuern?
Der Kern der viel gesuchten Länderliste ist die Frage, welcher Staat deine Rente besteuern darf. Das regelt das jeweilige Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und deinem Wohnsitzland. Grob gibt es drei Muster:
Erstens: Das Abkommen weist das Besteuerungsrecht dem Wohnsitzstaat zu. Dann besteuert dein neues Land die Rente, und in Deutschland fällt sie weg. Für Rentner, die ausschließlich in einem solchen Land wohnen, verzichtet das Finanzamt auf die Steuererklärung.
Zweitens: Deutschland behält als Kassenstaat das Besteuerungsrecht, besonders häufig bei der gesetzlichen Rente. Dann bleibt Neubrandenburg zuständig.
Drittens: Beide Staaten dürfen besteuern. Dann muss der ausländische Staat die Doppelbesteuerung vermeiden, etwa durch Freistellung oder Anrechnung der deutschen Steuer.
Welches Muster für dich gilt, hängt vom Land und von der Art deiner Rente ab (gesetzlich, betrieblich, privat) und ist für Deutschland, Österreich und die Schweiz jeweils getrennt zu prüfen. Die konkrete Behandlung deines Ziellandes findest du auf der jeweiligen Länderseite und im Vergleich Niedrigste Rentensteuer.
Häufige Fragen (FAQ)
Muss ich als Auslandsrentner immer eine Steuererklärung abgeben? Nicht unbedingt. In vielen Fällen läuft es über die Amtsveranlagung ohne Erklärung. Wenn das Finanzamt dich aber ausdrücklich auffordert, musst du eine Steuererklärung abgeben, auch wenn ein Abkommen die Rente freistellt.
Ist das Finanzamt Neubrandenburg auch für ausländische Renten zuständig? Für die Besteuerung deutscher Renten bei Wohnsitz im Ausland ja. Ausländische Renten können ebenfalls in Deutschland relevant sein, etwa über den Progressionsvorbehalt; maßgeblich ist das jeweilige Abkommen.
Bekomme ich als beschränkt Steuerpflichtiger den Grundfreibetrag? Grundsätzlich nicht. Erst wenn du dich auf Antrag als unbeschränkt steuerpflichtig behandeln lässt (in der Regel bei mindestens 90% deutscher Einkünfte), kommen Grundfreibetrag und Ehegattensplitting in Betracht.
In welcher Sprache kommuniziert das Finanzamt? Das Finanzamt Neubrandenburg bearbeitet Anfragen grundsätzlich nur auf Deutsch, stellt Informationen aber auch auf Englisch und Spanisch bereit.
Fazit
Das Finanzamt Neubrandenburg (RiA) ist die zentrale Anlaufstelle, wenn du im Ausland lebst und nur eine deutsche Rente beziehst. Ob und wie du besteuert wirst, entscheidet am Ende das Doppelbesteuerungsabkommen deines Wohnsitzlandes, und das unterscheidet sich stark von Land zu Land. Wer das vorab sauber prüft, vermeidet Nachzahlungen und böse Überraschungen.
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