# Ruhestand in Vietnam: Rente, Steuern, Visum und Erbrecht Vietnam ist ein günstiges, tropisches Ziel für Abenteuerlustige: ganzjährige Wärme, endlose Strände von Nha Trang bis Da Nang, das charmante Hoi An, freundliche Menschen und Preise, bei denen schon eine kleine Rente üppig reicht. Zugleich ist es ein Drittstaat mit eigenen Regeln bei Aufenthalt, Gesundheit und Erbe, und die beiden entscheidenden Hürden sind das Visum und eine steuerliche Grauzone. Dieser Leitfaden ordnet die harten Fakten: das Visum zuerst, dann Steuern und Rente, Kosten, Immobilie, Gesundheit, Erbe und den Weg dorthin, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
- Status
- Drittstaat
- Währung
- Vietnamesischer Dong (VND)
- DBA-Prüfung
- Deutschland · Österreich · Schweiz
- Redaktion
- Stand 2026-07
Ruhestand in Vietnam: Rente, Steuern, Visum und Erbrecht
Vietnam ist ein günstiges, tropisches Ziel für Abenteuerlustige: ganzjährige Wärme, endlose Strände von Nha Trang bis Da Nang, das charmante Hoi An, freundliche Menschen und Preise, bei denen schon eine kleine Rente üppig reicht. Zugleich ist es ein Drittstaat mit eigenen Regeln bei Aufenthalt, Gesundheit und Erbe, und die beiden entscheidenden Hürden sind das Visum und eine steuerliche Grauzone. Dieser Leitfaden ordnet die harten Fakten: das Visum zuerst, dann Steuern und Rente, Kosten, Immobilie, Gesundheit, Erbe und den Weg dorthin, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
Für wen passt Vietnam?
Vietnam passt zu dir, wenn du günstig, tropisch-warm und abenteuerlustig leben willst und bereit bist, dich auf ein ganz anderes kulturelles und bürokratisches Umfeld einzulassen. Für Ruheständler mit kleinem Budget ist es besonders attraktiv, denn schon eine bescheidene Rente ermöglicht hier ein sehr komfortables Leben. Es passt für flexible, unternehmungslustige Menschen, denen Sonne, Meer, gutes Essen und ein niedriger Preis wichtiger sind als westlicher Komfort und einfache Bürokratie.
Kritisch prüfen solltest du drei Dinge ehrlich. Erstens das Visum, denn ein Rentnervisum gibt es nicht, ein Daueraufenthalt ist nur über Umwege möglich. Zweitens die Steuerfrage, die bei der Rente uneinheitlich beantwortet wird und eine Falle bergen kann. Drittens die Gesundheitsversorgung, die in den Großstädten gut, sonst aber einfach ist und eine private Absicherung verlangt. Wer das nüchtern annimmt, findet ein sehr günstiges, lebendiges Tropenland.
Das Visum: die eigentliche Hürde
Vietnam ist ein Drittstaat, und es gibt kein spezielles Rentnervisum. Das ist die zentrale Einschränkung. Deutsche, österreichische und Schweizer Staatsangehörige können zwar visumfrei oder per E-Visum für kürzere Zeiträume einreisen, doch für einen dauerhaften Aufenthalt bleiben nur Umwege. Beachte, dass sich die Regeln häufig ändern, weshalb du sie stets aktuell bei der offiziellen Stelle und über das Auswärtige Amt prüfen solltest.
Die realistischen Wege sind ein Investorenvisum (bei einer Investition im Land), ein Geschäftsvisum, ein Arbeitsvisum oder ein Familienvisum über einen vietnamesischen Ehepartner. Viele langfristig lebende Ausländer behelfen sich mit fortlaufend verlängerten Geschäfts- oder Investorenvisa und einer temporären Aufenthaltskarte. Ehrlich gesagt: Für den klassischen Ruheständler ohne Familie oder Geschäft im Land ist ein sauberer, dauerhafter Aufenthaltsstatus schwer zu erreichen. Wer sich für Vietnam entscheidet, sollte die Visastrategie an den Anfang stellen und rechtlich begleiten lassen.
Lebenshaltungskosten
Der stärkste Trumpf Vietnams sind die Kosten. Das Preisniveau liegt grob 60 bis 70 Prozent unter dem deutschen. Als Einzelperson lebst du mit 800 bis 1.200 Euro im Monat sehr komfortabel, ein Paar entsprechend großzügig, in kleineren Städten sogar üppig. Eine gute Dreizimmerwohnung kostet oft nur 300 bis 600 Euro, in den Zentren von Ho-Chi-Minh-Stadt oder Hanoi 400 bis 800 Euro. Eine lokale Mahlzeit gibt es für zwei bis drei Euro.
Auch Lebensmittel, Transport und Dienstleistungen sind durchweg sehr günstig. Zur Einordnung: Der Kostenvorteil ist gegenüber Österreich und der Schweiz ähnlich groß wie gegenüber Deutschland. Die Währung ist der vietnamesische Dong, eine weiche Währung; zwischen deiner in Euro gezahlten Rente und den Ausgaben in Dong besteht ein Wechselkursthema. In der Praxis lässt du die Rente meist auf ein deutsches oder internationales Konto zahlen und wechselst gezielt. Konkret heißt das: Selbst mit einer bescheidenen Rente sind hier regelmäßige Restaurantbesuche, eine Haushaltshilfe, Reisen im Land und eine gute Wohnung machbar, ohne dass du an deine Rücklagen gehen musst. Wer mit einer mittleren Rente kommt, lebt in Vietnam auf einem Niveau, das in Deutschland kaum finanzierbar wäre, und kann trotzdem noch sparen. Wichtig ist nur, einen großzügigen Puffer für Gesundheitskosten und die private Krankenversicherung einzuplanen, denn hier liegt der größte einzelne Kostenblock eines Ruhestands in Vietnam.
Steuern
Was löst die Steuerpflicht aus
In Vietnam wirst du steuerlich ansässig, wenn du dich mehr als 183 Tage im Jahr im Land aufhältst oder einen ständigen Wohnsitz begründest. Als Ansässiger bist du grundsätzlich mit dem Welteinkommen steuerpflichtig, zum progressiven Tarif von bis zu 35 Prozent, ohne besondere Altersfreibeträge. Der Umzug muss echt sein; behältst du in der Heimat einen Wohnsitz, kann die dortige Besteuerung weiter greifen. Die genaue Ansässigkeitsfrage findest du vertieft im Steueratlas.
Die Rente: eine wichtige Grauzone mit Falle
Hier ist besondere Ehrlichkeit nötig, denn die Quellen widersprechen sich. Nach dem Abkommen zwischen Deutschland und Vietnam (von 1995) wird die Rente dem Wohnsitzstaat Vietnam zugewiesen, die Beamtenpension bleibt in Deutschland. Uneinig sind sich die Darstellungen aber bei der Frage, ob Vietnam eine ausländische Rente tatsächlich besteuert: Manche gehen von einer Steuerfreiheit aus, andere von der Anwendung des progressiven vietnamesischen Tarifs bis 35 Prozent.
Und genau hier liegt die Falle: Viele deutsche Abkommen enthalten eine Rückfallklausel (subject-to-tax-Klausel). Sollte Vietnam die Rente tatsächlich nicht besteuern, kann das Besteuerungsrecht an Deutschland zurückfallen. Der Bundesfinanzhof hat einen solchen Rückfall im Urteil vom 3. September 2025 für einen in Portugal lebenden Rentner bestätigt, dort mit einer Nachforderung von über 77.000 Euro. Ob deine Rente in Vietnam am Ende steuerfrei bleibt, dort dem Tarif unterliegt oder über eine Rückfallklausel in Deutschland besteuert wird, ist deshalb unbedingt individuell zu prüfen, bevor du dich festlegst.
Für Österreich (Abkommen seit 2009) und die Schweiz (Abkommen seit 1997) gilt im Grundsatz Ähnliches: Die Rente ist dem Wohnsitzstaat Vietnam zugewiesen, die genaue Behandlung und mögliche Rückfallklauseln sind im Einzelfall zu klären.
Verlasse dich für deinen Fall nicht auf Zusammenfassungen, sondern auf den amtlichen Wortlaut und eine individuelle Prüfung. Die maßgeblichen Abkommenstexte im Wortlaut folgen im aufklappbaren Block.
Die entscheidenden DBA-Artikel im Wortlaut (aufklappen)
Amtliche Abkommenstexte
Rentenartikel für Vietnam: Deutschland, Österreich und Schweiz
Die folgenden Zitate sind dem deutschen Wortlaut der verlinkten amtlichen Fundstellen entnommen. Wo kein umfassendes DBA besteht, derselbe Staat auf beiden Seiten betroffen ist oder ein amtlicher Text nicht belastbar auslesbar war, steht ausdrücklich nur der amtliche Link mit einem Zugriffshinweis.
Deutschland
DBA vorhandenRuhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Öffentlicher Dienst
(2) a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder oder einer ihrer Gebietskörperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat, dem Land oder der Gebietskörperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
(1) Bei einer in der Bundesrepublik Deutschland ansässigen Person wird die Steuer wie folgt festgesetzt: a) Von der Bemessungsgrundlage der deutschen Steuer werden ausgenommen: i) die aus Vietnam stammenden Einkünfte, die nach diesem Abkommen in Vietnam besteuert werden können, mit Ausnahme der Dividenden, für die Artikel 10 Absatz 2 anzuwenden ist; ii) die in Vietnam belegenen Vermögenswerte, die nach diesem Abkommen in Vietnam besteuert werden können. b) Für die folgenden aus Vietnam stammenden Einkünfte wird die vietnamesische Steuer nach den Vorschriften des deutschen Steuerrechts auf die deutsche Steuer vom Einkommen angerechnet: i) Dividenden, für die Artikel 10 Absatz 2 anzuwenden ist; ii) Gewinne, die eine in der Bundesrepublik Deutschland ansässige Person aus der Veräußerung von Anteilen an einer Gesellschaft bezieht, die in Vietnam ansässig ist und deren Vermögen zu mehr als 50 vom Hundert aus in Vietnam belegenem unbeweglichem Vermögen besteht. c) Die Bestimmungen des Buchstabens a) gelten jedoch nur, wenn die Bundesrepublik Deutschland die betreffenden Einkünfte oder Vermögenswerte nicht durch Anrechnung nach Buchstabe b) oder auf andere Weise berücksichtigt. d) Die Bundesrepublik Deutschland behält jedoch das Recht, die nach Buchstabe a) ausgenommenen Einkünfte und Vermögenswerte bei der Festsetzung des Steuersatzes zu berücksichtigen. (2) Bei einer in Vietnam ansässigen Person wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: a) Bezieht eine in Vietnam ansässige Person Einkünfte oder besitzt sie Vermögenswerte, die nach diesem Abkommen in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können, so rechnet Vietnam auf die Steuer vom Einkommen oder vom Vermögen dieser Person den Betrag an, der der in der Bundesrepublik Deutschland gezahlten Steuer vom Einkommen oder vom Vermögen entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer vom Einkommen oder vom Vermögen nicht übersteigen, der auf die aus der Bundesrepublik Deutschland stammenden Einkünfte oder auf die in der Bundesrepublik Deutschland belegenen Vermögenswerte entfällt. b) Bezieht eine in Vietnam ansässige Person Einkünfte, die nach diesem Abkommen nur in der Bundesrepublik Deutschland besteuert werden können, so nimmt Vietnam diese Einkünfte von der Besteuerung aus. c) Die Bestimmungen der Buchstaben a) und b) gelten jedoch nicht, wenn die Bundesrepublik Deutschland die betreffenden Einkünfte oder Vermögenswerte nicht durch Anrechnung nach Buchstabe a) oder auf andere Weise berücksichtigt.
Österreich
DBA vorhandenRuhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 dürfen Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Öffentlicher Dienst
Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einer seiner Gebietskörperschaften oder Körperschaften des öffentlichen Rechts oder aus einem von diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat, der Gebietskörperschaft oder der Körperschaft des öffentlichen Rechts geleisteten Dienste gezahlt werden, dürfen nur in diesem Staat besteuert werden. Diese Ruhegehälter dürfen jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
1. In Österreich wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: a) Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und dürfen diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in Vietnam besteuert werden, so nimmt Österreich vorbehaltlich der lit. b und c, diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus. b) Bezieht eine in Österreich ansässige Person Einkünfte, die nach den Artikeln 10 11, 12, Artikel 13 Absätze 4 und 5 und Artikel 21 Absatz 3 in Vietnam besteuert werden dürfen, so rechnet Österreich auf die vom Einkommen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in Vietnam gezahlten Steuer entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten Steuer nicht übersteigen, der auf die aus Vietnam bezogenen Einkünfte entfällt. c) Einkünfte oder Vermögen einer in Österreich ansässigen Person, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in Österreich auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in Österreich bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. 2. In Vietnam, wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: a) Bezieht eine in Vietnam ansässige Person Einkünfte, Gewinne oder Erträge, die nach österreichischem Recht und in Übereinstimmung mit diesem Abkommen in Österreich besteuert werden, so rechnet Vietnam auf seine vom Einkommen, den Gewinnen oder Erträgen zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in Österreich gezahlten Steuer entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vietnamesischen Steuer von diesem Einkommen, den Gewinnen oder Erträgen nicht übersteigen, der nach den Steuergesetzen und -vorschriften Vietnams berechnet wurde. b) Einkünfte oder Vermögen einer in Vietnam ansässigen Person, die nach dem Abkommen von der Besteuerung in Vietnam auszunehmen sind, dürfen gleichwohl in Vietnam bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder Vermögen der Person einbezogen werden. 3. Für Zwecke des Absatzes 1 lit. a und b dieses Artikels werden Einkünfte einer in Österreich ansässigen Person, die aus vietnamesischen Quellen stammen und in Vietnam steuerpflichtig, aber von der vietnamesischen Steuer ganz oder teilweise gemäß der vietnamesischen Gesetzgebung über Investitions- oder Entwicklungsanreize befreit sind, als ganz oder teilweise in Vietnam besteuert angesehen.
Schweiz
DBA vorhandenRuhegehälter
Vorbehaltlich des Artikels 19 Absatz 2 können Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, die einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person für frühere unselbstständige Arbeit gezahlt werden, nur in diesem Staat besteuert werden.
Öffentlicher Dienst
1. a) Vergütungen, ausgenommen Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. b) Diese Vergütungen können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die Dienste in diesem Staat geleistet werden und die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und (i) ein Staatsangehöriger dieses Staates ist oder (ii) nicht ausschliesslich deshalb in diesem Staat ansässig geworden ist, um die Dienste zu leisten. 2. a) Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften oder aus einem von diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft errichteten Sondervermögen an eine natürliche Person für die diesem Staat oder der politischen Unterabteilung oder lokalen Körperschaft geleisteten Dienste gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden. b) Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist und ein Staatsangehöriger dieses Staates ist. 3. Auf Vergütungen und Ruhegehälter für Dienstleistungen, die im Zusammenhang mit einer gewerblichen Tätigkeit eines Vertragsstaats oder einer seiner politischen Unterabteilungen oder lokalen Körperschaften erbracht werden, sind die Artikel 15, 16 und 18 anzuwenden.
Vermeidung der Doppelbesteuerung
1. In der Schweiz wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: 1.1 Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in Vietnam besteuert werden, so nimmt die Schweiz, vorbehaltlich des Absatzes 1.2, diese Einkünfte oder dieses Vermögen von der Besteuerung aus; sie kann aber bei der Festsetzung der Steuer für das übrige Einkommen oder das übrige Vermögen dieser ansässigen Person den Steuersatz anwenden, der anzuwenden wäre, wenn die betreffenden Einkünfte oder das betreffende Vermögen nicht von der Besteuerung ausgenommen wären. Bezieht jedoch ein in der Schweiz ansässiges Unternehmen Einkünfte oder Gewinne aus Vietnam, die nach Artikel 13 Absatz 5 der Steuer in Vietnam unterliegen, so wird die in der Schweiz erhobene Steuer auf solchen Einkünften oder Gewinnen um die Hälfte ermässigt. 1.2 Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die nach den Artikeln 10, 11 oder 12 in Vietnam besteuert werden können, so gewährt die Schweiz dieser ansässigen Person auf Antrag eine Entlastung. Die Entlastung besteht: a) in der Anrechnung der nach den Artikeln 10, 11 und 12 in Vietnam erhobenen Steuer auf die vom Einkommen dieser ansässigen Person geschuldete schweizerische Steuer; der anzurechnende Betrag darf jedoch den Teil der vor der Anrechnung ermittelten schweizerischen Steuer nicht übersteigen, der auf die Einkünfte entfällt, die in Vietnam besteuert werden können; oder b) in einer pauschalen Ermässigung der schweizerischen Steuer; oder c) in einer teilweisen Befreiung der betreffenden Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren von der schweizerischen Steuer, mindestens aber im Abzug der in Vietnam erhobenen Steuer vom Bruttobetrag der Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren. Die Schweiz wird gemäss den schweizerischen Vorschriften über die Durchführung von zwischenstaatlichen Abkommen des Bundes zur Vermeidung der Doppelbesteuerung die Art der Entlastung bestimmen und das Verfahren ordnen. 1.3 Bezieht eine in der Schweiz ansässige Person Dividenden, Zinsen oder Lizenzgebühren, die nach vietnamesischem Recht einer Steuer zu einem Satz unterliegen würden, welcher gleich hoch oder höher ist als die in den Absätzen 2 der Artikel 10, 11 oder 12 vorgesehenen Sätze, die aber zum Zweck der Förderung der wirtschaftlichen Entwicklung Vietnams von dieser vietnamesischen Steuer befreit werden oder ihr zu einem Satz unterliegen, der tiefer ist als die nach den Absätzen 2 der Artikel 10, 11 oder 12 vorgesehenen Sätze, so gewährt die Schweiz dieser ansässigen Person, soweit diese hierzu berechtigt ist, auf Antrag eine Entlastung in der Höhe der Steuer, die nach den Bestimmungen dieses Abkommens in Vietnam hätte erhoben werden können. Auf Dividenden wird diese Entlastung nur gewährt, wenn diese nicht auf Grund von Absatz 1.4 dieses Artikels von der schweizerischen Steuer befreit sind. 1.4 Eine in der Schweiz ansässige Gesellschaft, die Dividenden von einer in Vietnam ansässigen Gesellschaft bezieht, geniesst bei der Erhebung der schweizerischen Steuer auf diesen Dividenden die gleichen Vergünstigungen, die ihr zustehen würden, wenn die die Dividenden zahlende Gesellschaft in der Schweiz ansässig wäre. 2. In Vietnam wird die Doppelbesteuerung wie folgt vermieden: Bezieht eine in Vietnam ansässige Person Einkünfte oder hat sie Vermögen und können diese Einkünfte oder dieses Vermögen nach diesem Abkommen in der Schweiz besteuert werden, so rechnet Vietnam a) auf die vom Einkommen dieser Personen zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in der Schweiz gezahlten Steuer vom Einkommen entspricht; b) auf die vom Vermögen dieser Person zu erhebende Steuer den Betrag an, der der in der Schweiz gezahlten Steuer vom Vermögen entspricht. Der anzurechnende Betrag darf jedoch in beiden Fällen den Teil der vor der Anrechnung ermittelten vietnamesischen Steuer vom Einkommen oder vom Vermögen nicht übersteigen, der auf die Einkünfte oder das Vermögen entfällt, die in der Schweiz besteuert werden können.
Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.
Wegzugsbesteuerung und Kapital
Vor dem Umzug gehört die Wegzugsbesteuerung im Heimatland geklärt; Deutschland besteuert unrealisierte Gewinne aus Beteiligungen ab 1 Prozent, beim Wegzug in ein Nicht-EU-Land wie Vietnam ohne Stundung. Kapitalerträge unterliegen als Ansässiger dem vietnamesischen Recht. Für internationale Vermögensstrukturen ist Vietnam wenig geeignet; dafür sind andere Standorte besser.
Immobilie: nur Eigentumswohnungen, kein Grund
Ein wichtiger, oft übersehener Punkt: Ausländer dürfen in Vietnam keinen Grund und Boden kaufen, denn Land ist Staatseigentum. Möglich ist der Erwerb von Eigentumswohnungen in Mehrfamilienhäusern, allerdings nur im Rahmen eines befristeten Nutzungsrechts (in der Regel rund 50 Jahre) und begrenzt auf einen Anteil der Einheiten je Gebäude. Wickle jeden Kauf über einen lokalen Anwalt ab und prüfe die Bedingungen genau.
Für den Ruhestand gilt zusätzlich die übliche Vorsicht: Achte auf Barrierefreiheit, ebenerdigen Zugang oder einen Aufzug und auf die Nähe zu guter medizinischer Versorgung in den größeren Städten. Wegen der Eigentumsbeschränkungen und des flexiblen Mietmarktes ist Mieten für viele die sinnvollere Wahl, gerade am Anfang. Möblierte Wohnungen sind leicht und monatlich zu bekommen.
Hilfe im Haushalt und Pflege
Haushaltshilfe und Betreuung sind in Vietnam sehr günstig, was im Alter ein großer praktischer Vorteil ist. Das öffentliche Pflege- und Gesundheitssystem ist für Ausländer allerdings nur begrenzt zugänglich und schwächer ausgebaut als in der Heimat, weshalb private Lösungen wichtig und dank des niedrigen Preisniveaus gut bezahlbar sind.
Beim Pflegegeld ist die Drittstaatenlage entscheidend: Die Geldleistung der deutschen Pflegeversicherung ist grundsätzlich weltweit exportierbar, wird also auch nach Vietnam gezahlt, sofern ein anerkannter Pflegegrad besteht und du in der deutschen Pflegeversicherung versichert bleibst. Sachleistungen dagegen gibt es außerhalb der EU und des EWR nicht. Für Österreich und die Schweiz gelten je eigene Regeln. Der Vorteil: Weil die Kosten so niedrig sind, reicht das Pflegegeld hier sehr weit. Kläre deinen konkreten Anspruch vor dem Umzug mit deiner Pflegekasse.
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Weil Vietnam ein Drittstaat ist, gilt die EU-Erbrechtsverordnung dort nicht. Aus Sicht Deutschlands und Österreichs richtet sich das anwendbare Recht nach den internationalen Erbrechtsregeln der beteiligten Staaten und dem Ort des Vermögens, und das vietnamesische Erbrecht unterscheidet sich deutlich vom deutschsprachigen. Eine ausdrückliche Rechtswahl und eine sorgfältige, grenzüberschreitende Nachlassplanung mit einem Testament sind hier besonders wichtig. Ziehe lokale und deutschsprachige Rechtsberatung hinzu.
Bei der Erbschaftsteuer kennt Vietnam eine Besteuerung bestimmter geerbter Vermögenswerte, etwa Immobilien, Wertpapiere und registrierter Vermögensgegenstände, mit einem Satz von 10 Prozent oberhalb einer Freigrenze. Rechne außerdem immer gegen die Heimat: In Deutschland greift die Erbschaftsteuer über einen Fünf-Jahres-Nachlauf noch nach dem Wegzug und stets bei deutschem Inlandsvermögen; wohnt ein Erbe in Deutschland, unterliegt der weltweite Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer. Österreich erhebt keine Erbschaftsteuer, in der Schweiz ist sie kantonal. Die Grundlagen erläutert das Europäische Justizportal, siehe auch unseren Guide Nachlass.
Krankenversicherung
Das ist ein zentraler Punkt. Als Drittstaat kennt Vietnam kein S1-Verfahren, mit dem dein Heimatsystem die Kosten trägt, und das staatliche Gesundheitssystem ist für Ausländer nur begrenzt zugänglich. Beim dauerhaften Wegzug endet die deutsche gesetzliche Krankenversicherung in der Regel. Deshalb ist eine private internationale Krankenversicherung notwendig, die den Aufenthalt durchgehend absichert.
Vietnam hat ein zweistufiges System: In den Großstädten Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi gibt es internationale Krankenhäuser mit westlichem Standard, während die Versorgung in ländlichen Gebieten einfacher ist. Achte bei der Police auf die Abdeckung von Privatklinik, Fachärzten und Krankenrücktransport, denn bei komplexen Behandlungen reisen viele in ein Nachbarland wie Thailand oder Singapur oder in die Heimat. Dank des niedrigen Preisniveaus sind private Behandlungen vor Ort vergleichsweise günstig. Mehr zur grundsätzlichen Logik im Guide Gesundheit.
Banking und Vermögen
Für den Alltag brauchst du ein lokales Konto in Dong, über das kleinere Ausgaben laufen. Wegen der weichen Währung und des Wechselkursthemas führst du deine Rente sinnvoll auf einem deutschen oder internationalen Konto und überweist gezielt den laufenden Bedarf nach Vietnam.
Für dein Erspartes gilt die Grundregel jeder Ruhestandsplanung in Vietnam besonders deutlich: Der Großteil des Vermögens bleibt außerhalb des Landes, breit über stabile Rechtsordnungen und Währungen gestreut, etwa in der Schweiz oder in Singapur, ergänzt um Sachwerte. Das dient der Diversifikation und der Verfügbarkeit und geschieht vollständig transparent. Eine Anleitung dazu bietet FreedomBanking Plus und der Guide Finanzen.
Physisches Gold und Edelmetalle
Physisches Gold gehört als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems in viele Ruhestandsvermögen. Gerade bei einer weichen lokalen Währung ist ein Wert, der unabhängig vom vietnamesischen Finanzsystem ist, besonders sinnvoll. Entscheidend ist die Lagerung außerhalb des Bankensystems und außerhalb Vietnams, idealerweise in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz oder in Singapur, physisch zugeordnet und auf deinen Namen. Die praktische Umsetzung begleitet AssetProtection Plus, vertieft im Guide Vermögensschutz.
Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft
Wie beschrieben, führt der Weg zum Daueraufenthalt über ein Investoren-, Geschäfts-, Arbeits- oder Familienvisum und eine temporäre Aufenthaltskarte; ein klassisches Rentnervisum fehlt. Die Einbürgerung ist in Vietnam sehr restriktiv und für die allermeisten Ruheständler praktisch nicht relevant; Vietnam steht der doppelten Staatsbürgerschaft grundsätzlich zurückhaltend gegenüber.
Bei der Doppelpassfrage auf der Heimatseite gilt: Deutschland erlaubt seit Juni 2024 generell die Mehrstaatigkeit, die Schweiz akzeptiert Doppelbürgerschaft seit 1992, und Österreich ist streng und verlangt in der Regel vorab eine Beibehaltungsbewilligung. Für Vietnam ist das Thema jedoch zweitrangig, weil ohnehin kaum jemand die Staatsbürgerschaft anstrebt und der praktische Fokus auf einem verlässlichen Aufenthaltsstatus liegt.
Gesellschaft: Respekt vor dem Alter statt kalte Schulter
Vietnam ist ein gastfreundliches Land mit ausgeprägtem Familiensinn und großem Respekt vor älteren Menschen, die traditionell eingebunden und umsorgt werden. Zugezogene aus dem deutschsprachigen Raum werden meist herzlich und neugierig aufgenommen, besonders in den gewachsenen Expat-Gemeinschaften an der Küste. Das Land entwickelt sich wirtschaftlich sehr dynamisch, mit modernen Städten neben authentischem asiatischem Flair.
Bei der Sprache ist Vietnamesisch die eigentliche Herausforderung: Es ist eine Tonsprache mit sechs Tönen und für Europäer schwer zu erlernen. In den touristischen und Expat-geprägten Gegenden sowie bei der jüngeren, gut ausgebildeten Generation kommt man mit Englisch zurecht, im echten Alltag und bei Behörden stößt man ohne Vietnamesisch aber an Grenzen. Wer Grundkenntnisse erwirbt, wird das sehr geschätzt.
Sicherheit, Klima und Community
Vietnam gilt als sicheres Land mit niedriger Gewaltkriminalität; in den Städten ist die übliche Vorsicht gegen Kleinkriminalität wie Taschendiebstahl angebracht. Vietnam ist ein sozialistischer Einparteienstaat; für den Alltag von Ruheständlern ist das Land stabil, doch Verwaltung und bestimmte Regeln funktionieren anders als in einer westlichen Demokratie, was Geduld erfordert. Das Klima ist tropisch und ganzjährig warm mit 25 bis 35 Grad: Der Süden ist fast immer sommerlich, der Norden hat einen kühleren Winter, und im Zentrum gibt es eine ausgeprägte Regen- und Taifunsaison mit Überschwemmungsrisiko, die bei der Ortswahl zu bedenken ist.
Deutschsprachige und internationale Gemeinschaften gibt es vor allem in Nha Trang, Da Nang, Hoi An, Mui Ne sowie in Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi. Beim Führerschein ist für längere Aufenthalte eine lokale Regelung nötig; viele Ruheständler nutzen ohnehin die günstigen Taxis und Fahrdienste. Das tropische Klima kommt Menschen mit Gelenkbeschwerden oft entgegen.
Wo in Vietnam leben?
Der Wohnort prägt Kosten, Versorgung und Lebensgefühl stark. Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi bieten die beste medizinische Versorgung mit internationalen Kliniken, das größte Angebot und internationale Anbindung, sind aber am hektischsten. Bei Ruheständlern besonders beliebt sind die Küstenorte: Nha Trang mit langen Sandstränden und großer deutscher Expat-Gemeinschaft, das ruhigere, kulturell reiche Hoi An als UNESCO-Welterbe, das aufstrebende Da Nang mit guter Infrastruktur und Stränden sowie das entspannte Mui Ne.
Wer besonders günstig und ruhig leben will, findet in kleineren Städten sehr niedrige Kosten, muss dann aber weitere Wege zu guter Medizin einkalkulieren. Für den Ruhestand zählen vor allem die Nähe zu internationalen Kliniken und ein gut erreichbarer Flughafen. Bei der Wahl der Region solltest du zudem die Regen- und Taifunsaison im Zentrum bedenken. Wie überall gilt: die Wunschregion vorab über mehrere Monate und Jahreszeiten erleben, bevor du dich bindest.
Die Entfernung ehrlich einplanen
Vietnam liegt rund 11 bis 13 Flugstunden von Mitteleuropa entfernt, mit einer Zeitverschiebung von etwa fünf bis sechs Stunden. Das ist zwar näher als Neuseeland oder Australien, aber deutlich weiter als die europäischen und mediterranen Ziele. Ein Heimatflug ist eine planbare, aber lange Reise, oft mit Umstieg, und nichts, was man mehrmals im Jahr spontan unternimmt.
Für viele ist das ein wichtiger Prüfstein: Wer Kinder und Enkel in Europa hat, sollte ehrlich abwägen, wie es sich anfühlt, sie künftig seltener zu sehen und Kontakte über die Zeitverschiebung zu pflegen. Ein längerer Probeaufenthalt über mehrere Monate ist deshalb besonders wichtig, gern auch während der Regenzeit im Zentrum. Er zeigt, ob die tropische Wärme, die niedrigen Kosten und die lebendige Kultur die Distanz und die Andersartigkeit des Alltags für dich wirklich aufwiegen.
Vietnam als Überwinterungsziel
Für manche ist Vietnam nicht das Ziel für einen vollständigen Umzug, sondern ein Ort zum Überwintern. Gerade weil ein sauberer Daueraufenthalt schwierig ist, wählen einige das Modell, die kalten Monate im tropischen Süden zu verbringen und den Sommer in der Heimat. Die niedrigen Kosten machen das leicht bezahlbar, und für Aufenthalte unterhalb der Visagrenzen und der 183-Tage-Schwelle vereinfacht sich manches erheblich.
Wer diesen Weg wählt, sollte zwei Dinge beachten. Erstens die steuerliche Ansässigkeit: Wer weniger als 183 Tage im Jahr in Vietnam verbringt und den Lebensmittelpunkt in der Heimat behält, bleibt dort steuerpflichtig und umgeht damit die vietnamesische Steuerfrage und die Rückfallklausel-Problematik von vornherein. Zweitens die Krankenversicherung: Für reine Überwinterung genügt oft eine gute Auslandskrankenversicherung für die Reisemonate, statt einer vollständigen Umstellung der Absicherung. Dieses Pendelmodell ist für viele der pragmatischere Einstieg, um Vietnam kennenzulernen, ohne die volle Komplexität eines Umzugs auf sich zu nehmen.
Erste Schritte: Deine Checkliste
- Visastrategie zuerst klären (Investoren-, Geschäfts-, Arbeits- oder Familienvisum) und rechtlich begleiten lassen.
- Region wählen und über mehrere Monate zur Probe leben, auch in der Regenzeit.
- Private internationale Krankenversicherung abschließen, da kein S1.
- Steuerlichen Status klären und die Rentenbesteuerung samt Rückfallklausel individuell prüfen lassen.
- Wegzugsbesteuerung im Heimatland vorab regeln.
- Mieten statt kaufen erwägen, da kein Grunderwerb möglich ist.
- Testament mit Rechtswahl und Nachlassplanung wegen des lokalen Erbrechts.
- Rente auf ein Heimatkonto zahlen lassen und Wechselkursthema regeln.
- Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.
Häufige Fragen (FAQ)
Kann ich als deutscher Rentner nach Vietnam auswandern? Nur über Umwege. Vietnam hat kein Rentnervisum. Ein dauerhafter Aufenthalt ist über ein Investoren-, Geschäfts-, Arbeits- oder Familienvisum möglich, viele leben mit fortlaufend verlängerten Visa. Die Visastrategie gehört an den Anfang der Planung.
Muss ich meine deutsche Rente in Vietnam versteuern? Das Abkommen weist die Rente Vietnam zu, die Beamtenpension bleibt in Deutschland. Ob Vietnam eine ausländische Rente tatsächlich besteuert, wird uneinheitlich beantwortet, und über eine Rückfallklausel kann die Steuer an Deutschland zurückfallen, wenn Vietnam nicht besteuert. Dieser Punkt gehört unbedingt individuell geprüft.
Wie günstig ist das Leben wirklich? Sehr günstig, rund 60 bis 70 Prozent unter deutschem Niveau. Als Einzelperson lebst du mit 800 bis 1.200 Euro im Monat sehr komfortabel, eine Dreizimmerwohnung kostet oft 300 bis 600 Euro. Deine Rente reicht in Vietnam außergewöhnlich weit.
Kann ich in Vietnam eine Immobilie kaufen? Grund und Boden nicht, denn Land ist Staatseigentum. Möglich ist der Kauf von Eigentumswohnungen im Rahmen eines befristeten Nutzungsrechts von rund 50 Jahren und begrenzt auf einen Anteil je Gebäude. Für viele ist Mieten die sinnvollere Wahl.
Wie ist die Gesundheitsversorgung? Zweistufig: In Ho-Chi-Minh-Stadt und Hanoi gibt es internationale Kliniken mit westlichem Standard, sonst ist die Versorgung einfacher. Ein S1-Verfahren gibt es nicht, deshalb ist eine private internationale Krankenversicherung notwendig, idealerweise mit Krankenrücktransport.
Kann ich mein Pflegegeld nach Vietnam mitnehmen? Die Geldleistung der deutschen Pflegeversicherung ist weltweit exportierbar, also auch nach Vietnam. Sachleistungen gibt es außerhalb von EU und EWR nicht. Weil die Preise niedrig sind, reicht das Pflegegeld hier weit. Kläre deinen Anspruch vor dem Umzug mit deiner Pflegekasse.
Wie schwierig ist die Sprache? Vietnamesisch ist eine Tonsprache mit sechs Tönen und für Europäer anspruchsvoll. In touristischen und Expat-Gegenden sowie bei der jüngeren Generation kommt man mit Englisch zurecht, im Alltag abseits davon sind Grundkenntnisse hilfreich.
Fazit
Vietnam ist ein sehr günstiges, tropisches Ziel für Abenteuerlustige: ganzjährige Wärme, schöne Strände, freundliche Menschen und außergewöhnlich viel Lebensqualität für wenig Geld. Die ehrlichen Hürden sind aber gewichtig: ein fehlendes Rentnervisum mit nur umständlichen Wegen zum Daueraufenthalt, eine unklare Rentenbesteuerung samt Rückfallklausel-Risiko, die notwendige private Krankenversicherung, das Verbot des Grunderwerbs, die schwierige Tonsprache und die große Entfernung zur Heimat. Wer die Visafrage lösen kann, die Rentenbesteuerung samt Rückfallklausel klären lässt, sich privat gesundheitlich absichert und das Land über einen längeren Probeaufenthalt kennenlernt, findet in Vietnam einen sonnigen, lebendigen und extrem günstigen Ruhestand, für den man allerdings Flexibilität und Pioniergeist mitbringen muss. Für alle, die einen einfachen, turnkey-fertigen Ruhestand mit Rentnervisum suchen, sind Nachbarländer wie Thailand oder die Philippinen der bequemere Weg; Vietnam belohnt dafür jene, die das Ungewöhnliche und das beste Preis-Leistungs-Verhältnis suchen.
Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Visa-Anforderungen, Steuersätze, Abkommensregeln und Fristen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich sind die amtlichen Quellen und eine persönliche Prüfung.
