Schweden ist ein Ziel für Ruheständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz, die Natur, Ruhe und Verlässlichkeit lieben: endlose Wälder und Seen, das berühmte Jedermannsrecht, das die ganze Landschaft öffnet, und eines der besten Sozialsysteme der Welt. Steuerlich ist es zwiespältig, hohe laufende Steuern auf der einen, keine Erbschaft- und keine Vermögensteuer auf der anderen Seite. Dieser Leitfaden ordnet die harten Fakten: Steuern und Rente, Kosten, Immobilie, Pflege, Erbe, Krankenversicherung und den Weg dorthin, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.

EntscheidungsakteSchweden
Status
EU-Freizügigkeit
Währung
Schwedische Krone (SEK)
DBA-Prüfung
Deutschland · Österreich · Schweiz
Redaktion
Stand 2026-07

Für wen passt Schweden?

Schweden passt zu dir, wenn dir unberührte Natur, ein hervorragendes Gesundheits- und Sozialsystem, Sicherheit und ein entspanntes, naturverbundenes Leben wichtig sind. Für Menschen, die gern draußen sind, ist das durch das Jedermannsrecht (Allemansrätten) kaum zu übertreffen: wandern, campen, Beeren sammeln und schwimmen, auch auf weiten Teilen der Landschaft. Besonders attraktiv sind die ländlichen Regionen für Ruheständler mit Outdoor-Interessen.

Kritisch prüfen solltest du drei Dinge ehrlich. Erstens die Kosten, denn Schweden ist nicht günstig; die Lebenshaltung liegt ähnlich wie in Deutschland oder etwas darüber. Zweitens die Steuer, denn wer eine hohe Rente oder viel laufendes Einkommen hat, zahlt spürbar; für kleine und mittlere Renten kann Schweden dagegen sogar günstiger sein als die Heimat. Drittens das Klima, denn die langen, dunklen Winter sind eine Herausforderung. Wer aus rein steuerlichen Gründen auswandern will, ist anderswo besser aufgehoben; wer die Natur und die Lebensart sucht, findet in Schweden viel.

Lebenshaltungskosten

Sei hier ehrlich: Schweden ist kein günstiges Land. Die Lebenshaltungskosten liegen je nach Stadt und Lebensstil ähnlich wie in Deutschland oder etwas höher, pro Person grob 1.570 bis 2.120 Euro im Monat. Am teuersten ist Stockholm, günstiger sind Göteborg, Malmö und vor allem der ländliche Raum.

Bei den Mieten solltest du für eine Zweizimmerwohnung etwa 800 bis 1.200 Euro einplanen, dazu Nebenkosten von rund 100 bis 150 Euro, Lebensmittel 300 bis 400 Euro und moderate Kosten für Nahverkehr und Freizeit. Zwei ehrliche Punkte: Alkohol ist wegen des staatlichen Verkaufsmonopols (Systembolaget) teuer, und Restaurants kosten deutlich mehr als in Südeuropa. Der Mietmarkt ist reguliert und angespannt, mit Wartelisten in den beliebten Städten, weshalb für den Anfang eine Zwischenmiete (Andrahandskontrakt) praktisch ist. Wer bewusst ländlich lebt, holt aus seiner Rente hier am meisten heraus. Gegenüber Österreich ist das Niveau ähnlich, gegenüber der Schweiz günstiger.

Die ersten Behördengänge: Personnummer

In Schweden hängt praktisch alles an der Personnummer, der schwedischen Personen- und Steuernummer in einem. Ohne sie geht fast nichts: kein Bankkonto, kein Zugang zur Regelversorgung im Gesundheitssystem, kein Handyvertrag, keine Verträge. Als EU-Bürger meldest du dich nach dem Einzug beim Skatteverket (Finanzamt) an und beantragst die Personnummer; vorausgesetzt wird ein geplanter Aufenthalt von mindestens einem Jahr und der Nachweis ausreichender Mittel. Als Richtwert für die finanzielle Absicherung gelten etwa 12.000 bis 15.000 SEK (rund 1.100 bis 1.380 Euro) im Monat.

Wichtig und ehrlich: Die Bearbeitung dauert oft zwei bis sechs Wochen, manchmal Monate. In dieser Übergangszeit bist du im öffentlichen System noch nicht erfasst und solltest eine private Übergangskrankenversicherung bereithalten, damit keine Lücke entsteht. Ein praktisches Henne-Ei-Problem gibt es obendrein: Für die Personnummer brauchst du eine Adresse, für die Wohnung oft die Personnummer. Eine möblierte Zwischenlösung und Übergangskonten helfen über diese Phase.

Steuern

Was löst die Steuerpflicht aus

In Schweden wirst du unbeschränkt steuerpflichtig, wenn du dort deinen Wohnsitz nimmst oder dich dauerhaft (in der Regel länger als sechs Monate zusammenhängend) aufhältst. Mit der Anmeldung und der Personnummer bist du im System erfasst. Die genaue Ansässigkeitsfrage, gerade bei einem verbleibenden Wohnsitz zu Hause, findest du vertieft im Steueratlas. Du hältst Bitcoin oder andere Kryptowerte? Wie Schweden Krypto-Gewinne besteuert, inklusive CARF- und CRS-Status, steht im Krypto-Steueratlas.

Hohe Steuern, aber großzügige Altersfreibeträge

Schweden hat hohe laufende Steuern. Die Kommunalsteuer liegt je nach Gemeinde bei etwa 30 bis 32 Prozent und gilt auf alle Einkommen; oberhalb eines höheren Einkommens kommt eine staatliche Steuer von 20 Prozent hinzu, sodass die Gesamtbelastung bis rund 52 Prozent erreichen kann. Kapitalerträge werden mit 30 Prozent besteuert, die Mehrwertsteuer (Moms) beträgt 25 Prozent. Ein Sonderregime für Zuzügler wie in Zypern oder Portugal gibt es nicht.

Aber es gibt eine wichtige, für Ruheständler günstige Seite: Schweden gewährt großzügige Altersfreibeträge (ein erhöhter Grundabzug ab dem Rentenalter). Dadurch fällt die effektive Steuer auf kleine und mittlere Renten oft überraschend niedrig aus, teils deutlich niedriger als in Deutschland; erst bei hohen Renten wird Schweden spürbar teurer. Zwei weitere klare Vorteile für Vermögende: Schweden erhebt keine Vermögensteuer (2007 abgeschafft) und keine Erbschaftsteuer (2005 abgeschafft).

Wer welche Rente wo versteuert

Schweden ist der Fall, in dem in allen drei Abkommen die Staatsangehörigkeit mit entscheidet, und zwar zweiseitig: Es kommt nicht nur darauf an, welchen Pass du hast, sondern auch darauf, welchen du nicht hast.

Deutschland: die Staatsangehörigkeit entscheidet, in beide Richtungen

Das Abkommen vom 14. Juli 1992 (BGBl. 1994 II S. 686), geändert durch das Protokoll vom 18. Januar 2023, ordnet in Artikel 18 Absatz 1 Ruhegehälter, ähnliche Vergütungen und Renten dem Wohnsitzstaat Schweden zu. Betriebliche und private Renten werden also in Schweden besteuert.

Für die gesetzliche Rente greift Artikel 18 Absatz 2, und der hat zwei Sätze. Satz 1: Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats können “abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden”, also nur in Deutschland. Satz 2 dreht das wieder um: “Diese Bezüge können jedoch nur im erstgenannten Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Person ein Staatsangehöriger dieses Staates und nicht ein Staatsangehöriger des anderen Staates ist.”

Übersetzt in deine Lage: Als deutscher Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Schweden bleibt die DRV-Rente deutsch. Erst wenn du schwedischer Staatsangehöriger bist und die deutsche Staatsangehörigkeit nicht mehr hast, fällt das Besteuerungsrecht an Schweden. Die Einbürgerung allein genügt nicht, solange du den deutschen Pass behältst. Wer über eine Einbürgerung nachdenkt, sollte diesen Satz kennen, bevor er sie beantragt.

Dieselbe zweiseitige Bedingung steht in Artikel 19 Absatz 2 für die Beamtenpension: Sie wird “abweichend von Artikel 18 nur in diesem Staat”, also in Deutschland, besteuert, und geht nur dann nach Schweden, wenn du dort ansässig und schwedischer und nicht deutscher Staatsangehöriger bist.

Zwei Bestimmungen, die selten zitiert werden und Geld wert sein können. Artikel 18 Absatz 3 weist wiederkehrende und einmalige Vergütungen als Entschädigung für Kriegshandlungen oder politische Verfolgung einschließlich Wiedergutmachungsleistungen allein dem zahlenden Staat zu. Und Artikel 18 Absatz 5 verpflichtet den Wohnsitzstaat zur Gleichbehandlung: Wer in einem Staat ansässig ist und Sozialversicherungsbezüge aus dem anderen erhält, dem sind bei deren Besteuerung “die gleichen Vergünstigungen zu gewähren, die für derartige Bezüge aus Quellen des erstgenannten Staates gewährt werden”. Schweden darf deine deutsche Rente also nicht schlechter behandeln als eine schwedische.

Amtlicher Abkommenstext: Abkommen vom 14. Juli 1992 zwischen der Bundesrepublik Deutschland und dem Königreich Schweden zur Vermeidung der Doppelbesteuerung bei den Steuern vom Einkommen und vom Vermögen sowie bei den Erbschaft- und Schenkungsteuern und zur Beistandsleistung in Steuersachen, BGBl. 1994 II Nr. 24, S. 686; Artikel 18 auf S. 697, Artikel 19 auf S. 697 f. (Seitenbilder im Repo unter analysis/erwerb-batch05/bilder/schweden/). Änderungsprotokoll vom 18. Januar 2023, BGBl. 2023 II Nr. 307, anwendbar ab 1. Januar 2024; es ändert die Artikel 3, 4, 7, 9, 15, 19, 23 und hebt die Artikel 24 bis 30 auf, lässt Artikel 18 aber unberührt.

Ein Hinweis zur deutschen Veranlagung: Wer in Deutschland nur noch beschränkt steuerpflichtig ist, verliert grundsätzlich den Grundfreibetrag; ein Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht kann sinnvoll sein. Wie sich die deutsche und die schwedische Besteuerung im Einzelfall zueinander verhalten und welche Gestaltung günstiger ist, gehört individuell geprüft.

Österreich: ganz andere Artikelnummern, und der Sozialversicherungssatz steht versteckt

Das österreichische Abkommen ist das vom 14. Mai 1959 (BGBl. Nr. 39/1960), in der Fassung der Protokolle von 1970, 1991 und 2006. Es folgt nicht dem OECD-Aufbau: Der Pensionsartikel ist Artikel 15, der öffentliche Dienst steht in Artikel 16, und Artikel 18 ist der Vermögensartikel. Wer die Nummern 18 und 19 aus den anderen Abkommen überträgt, liest den falschen Text.

Artikel 15: “Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten aus dem anderen Staat Ruhegehälter, Witwen- oder Waisenpensionen sowie andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistungen, so hat nur der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte.” Firmenpensionen und private Renten gehen damit nach Schweden.

Der entscheidende Satz für die ASVG-Pension steht aber nicht in Artikel 15, sondern am Ende des ersten Absatzes von Artikel 16. Dieser Absatz weist zunächst Gehälter und Ruhegehälter, Witwen- und Waisenpensionen, die der andere Staat oder seine Länder, Gemeinden, Gemeindeverbände oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechts für gegenwärtige oder frühere Dienstleistungen gewähren, abweichend von den Artikeln 13 und 15 nur diesem anderen Staat zu. Und dann folgt: “Das gleiche gilt auch für Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung dieses anderen Staates.” Ein Halbsatz, angehängt an den Kassenstaatsabsatz, und er entscheidet über die ASVG-Pension: Sie bleibt in Österreich. Die Beamtenpension ebenso.

Und nun die Bedingung, die das Ergebnis kippen kann. Artikel 16 Absatz 2 Buchstabe a bestimmt, dass Absatz 1 keine Anwendung findet “auf Zahlungen, die an Personen geleistet werden, welche die Staatsangehörigkeit des erstgenannten Staates besitzen”, also des Wohnsitzstaats. Bist du schwedischer Staatsangehöriger mit Wohnsitz in Schweden, greift Artikel 16 Absatz 1 nicht mehr, und ASVG-Pension wie Beamtenpension fallen zurück auf Artikel 15, also nach Schweden. Anders als im deutschen Abkommen kommt es hier nur auf einen Pass an: Ob du die österreichische Staatsangehörigkeit daneben behältst, steht nicht im Text.

Was Österreich nach Artikel 16 Absatz 1 besteuern darf, nimmt Schweden nach Artikel 20 Absatz 2 von der eigenen Besteuerung aus und darf den Progressionsvorbehalt anwenden.

Amtlicher Abkommenstext: Abkommen zwischen der Republik Österreich und dem Königreich Schweden vom 14. Mai 1959, BGBl. Nr. 39/1960, konsolidiert im RIS unter der Gesetzesnummer 10003921; die Artikel 15 und 16 stehen in der Fassung des Protokolls vom 6. April 1970. Das Protokoll in der Anlage betrifft ausschließlich Artikel 23 (Informationsaustausch).

Schweiz: Quellenstaat für die Vorsorge, Wohnsitzstaat für die AHV

Auch hier zählt anders: Der Pensionsartikel ist Artikel 19, der öffentliche Dienst steht in Artikel 20. In der Fassung des Protokolls vom 28. Februar 2011 (in Kraft seit 5. August 2012) lautet Artikel 19 Absatz 1: “Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, ausser Leistungen unter der Sozialversicherungsgesetzgebung, ungeachtet dessen, ob sie als Gegenleistung für vergangene Erwerbstätigkeit gezahlt werden oder nicht, sowie Renten, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im erstgenannten Staat besteuert werden.”

Das ist eine Quellenstaatsregel ohne Deckel: Pensionskassenrente und Säule 3a darf die Schweiz besteuern, die Quellensteuer nach Artikel 96 DBG bleibt bestehen, und Schweden entlastet nach dem Methodenartikel. Ziffer 2 des Protokolls stellt dazu klar, dass der in Artikel 19 verwendete Ausdruck “Ruhegehälter” auch Kapitalleistungen umfasst; der Kapitalbezug wird also genauso behandelt wie die Rente.

Auch hier hängt eine Übergangsregel am Umzugsdatum. Artikel XV Ziffer 2 Buchstabe b des Protokolls vom 28. Februar 2011 nimmt von der heutigen Fassung des Artikels 19 Absatz 1 diejenigen “Ruhegehälter und Renten” aus, “die am Tag der Unterzeichnung dieses Protokolls bereits liefen und aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, die am Tag der Unterzeichnung dieses Protokolls in diesem anderen Staat ansässig war: Für solche Ruhegehälter und Renten bleibt der frühere Wortlaut der Artikel 19 und 21 anwendbar.” Wer vor dem 28. Februar 2011 nach Schweden gezogen ist und schon damals eine laufende Rente bezog, steht also weiter unter dem alten Text.

Für die AHV gilt das gerade nicht, und zwar wegen der Ausnahme im selben Satz. Leistungen der Sozialversicherungsgesetzgebung sind aus Absatz 1 ausgenommen, und Absatz 2 erlaubt ausdrücklich nur Schweden, Zahlungen nach der schwedischen Sozialversicherungsgesetzgebung an eine in der Schweiz ansässige Person zu besteuern. Die schweizerische AHV an eine in Schweden ansässige Person ist damit in Artikel 19 überhaupt nicht geregelt und fällt unter Artikel 22 Absatz 1 (Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte): Sie kann “nur in diesem Staat”, also nur in Schweden, besteuert werden.

Die öffentlich-rechtlichen Ruhegehälter landen wieder bei Artikel 19, denn Artikel 20 Absatz 1 Buchstabe a erfasst Gehälter und Löhne ausdrücklich nur “ausgenommen Ruhegehälter”, und einen eigenen Ruhegehaltsabsatz hat Artikel 20 nicht. Sie werden deshalb wie die Pensionskassenrente behandelt: Die Schweiz darf besteuern, ausschließlich ist dieses Recht nicht.

Absatz 4 des Artikels 19 regelt zusätzlich die Beitragsseite: Beiträge an einen im einen Staat anerkannten Vorsorgeplan sind im anderen Staat gleich zu behandeln wie Beiträge an einen dortigen Plan, wenn die Person dem Plan schon vor dem Zuzug angehörte und die zuständige Behörde ihn anerkennt. Ausdrücklich umfasst der Begriff “Vorsorgeplan” dort auch einen nach dem Sozialversicherungssystem errichteten Plan.

Amtlicher Abkommenstext: Abkommen zwischen der Schweizerischen Eidgenossenschaft und dem Königreich Schweden vom 7. Mai 1965, SR 0.672.971.41, konsolidierte Fassung des Fedlex vom 6. Dezember 2020, samt Protokoll. Die zitierten Sätze stammen wörtlich aus den Artikeln 19, 20 und 22 sowie aus Ziffer 2 des Protokolls.

Verlasse dich für deinen Fall nicht auf Zusammenfassungen, sondern auf den amtlichen Wortlaut und eine individuelle Prüfung. Die maßgeblichen Abkommenstexte im Wortlaut folgen im aufklappbaren Block.

DBA-Quellen und geprüfte Rentenartikel (aufklappen)

Amtliche Abkommenstexte

Rentenartikel für Schweden: Deutschland, Österreich und Schweiz

Bestätigte Wortlautauszüge zeigen wir nur, wenn die Prüfung sie ausdrücklich freigegeben hat. In allen anderen Fällen verlinken wir ausschließlich die amtliche Fundstelle. Verbindlich ist allein der dort veröffentlichte Abkommenstext.

Deutschland

DBA vorhanden

Artikel 18 - Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen (Absatz 1)

Erhält eine in einem Vertragsstaat ansässige Person Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen oder Renten, so können diese Bezüge nur in diesem Staat besteuert werden.

Artikel 18 - Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen (Absatz 2)

Bezüge, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, können abweichend von Absatz 1 nur in diesem anderen Staat besteuert werden. Diese Bezüge können jedoch nur im erstgenannten Vertragsstaat besteuert werden, wenn diese Person ein Staatsangehöriger dieses Staates und nicht ein Staatsangehöriger des anderen Staates ist.

Artikel 18 - Ruhegehälter und ähnliche Zahlungen (Absatz 5)

Einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person, die Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung des anderen Vertragsstaats erhält, sind bei der Besteuerung dieser Bezüge im erstgenannten Staat die gleichen Vergünstigungen zu gewähren, die für derartige Bezüge aus Quellen des erstgenannten Staates gewährt werden.

Artikel 19 - Öffentlicher Dienst (Absatz 2)

Ruhegehälter, die von einem Vertragsstaat, einem seiner Länder, einer ihrer Gebietskörperschaften oder einer anderen juristischen Person des öffentlichen Rechts eines der beiden Staaten an eine natürliche Person für geleistete Dienste gezahlt werden, können abweichend von Artikel 18 nur in diesem Staat besteuert werden. Diese Ruhegehälter können jedoch nur im anderen Vertragsstaat besteuert werden, wenn die natürliche Person in diesem Staat ansässig ist, ein Staatsangehöriger dieses Staates und nicht ein Staatsangehöriger des erstgenannten Staates ist.

Österreich

DBA vorhanden

Artikel 15 - Ruhegehälter

Bezieht eine natürliche Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten aus dem anderen Staat Ruhegehälter, Witwen- oder Waisenpensionen sowie andere Bezüge oder geldwerte Vorteile für frühere Dienstleistungen, so hat nur der Wohnsitzstaat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte.

Artikel 16 - Öffentlich-rechtliche Vergütungen (Absatz 1)

(1) Bezieht eine Person mit Wohnsitz in einem der beiden Staaten Einkünfte aus Gehältern, Löhnen und ähnlichen Vergütungen oder aus Ruhegehältern, Witwen- und Waisenpensionen, die der andere Staat oder die Länder, Gemeinden oder Gemeindeverbände oder andere juristische Personen des öffentlichen Rechtes jenes anderen Staates für gegenwärtige oder frühere Dienst- oder Arbeitsleistungen gewähren, so hat abweichend von den Bestimmungen der Artikel 13 und 15 nur dieser andere Staat das Besteuerungsrecht für diese Einkünfte. Das gleiche gilt auch für Bezüge aus der gesetzlichen Sozialversicherung dieses anderen Staates.

Schweiz

DBA vorhanden

Art. 19 - Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen (Absatz 1)

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, ausser Leistungen unter der Sozialversicherungsgesetzgebung, ungeachtet dessen, ob sie als Gegenleistung für vergangene Erwerbstätigkeit gezahlt werden oder nicht, sowie Renten, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im erstgenannten Staat besteuert werden.

Art. 19 - Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen (Absatz 2)

Schweden kann jedoch Zahlungen nach der schwedischen Sozialversicherungsgesetzgebung besteuern, die an eine in der Schweiz ansässige Person gezahlt werden; in diesem Fall ist Artikel 24 Absatz 3 anwendbar.

Art. 19 - Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen (Absatz 4)

Beiträge an einen in einem Vertragsstaat errichteten und dort steuerlich anerkannten Vorsorgeplan, die von oder für Rechnung einer im anderen Vertragsstaat nach dessen interstaatlichem Steuerrecht ansässigen natürlichen Person entrichtet werden, die in diesem Vertragsstaat unselbständige oder selbständige Arbeit leistet, sind für Zwecke der Ermittlung der in diesem anderen Staat von der natürlichen Person zu zahlenden Steuer und der Ermittlung der Unternehmensgewinne, die dort besteuert werden können, in gleicher Weise und unter den gleichen Bedingungen und Einschränkungen zu behandeln wie Beiträge, die an einen in diesem anderen Staat steuerlich anerkannten Vorsorgeplan gezahlt werden, sofern: a. die natürliche Person dem Vorsorgeplan unmittelbar bevor sie in diesem anderen Staat nach dessen innerstaatlichem Steuerrecht ansässig wurde, angehört hatte; und b. der Vorsorgeplan von der zuständigen Behörde dieses anderen Vertragsstaates als allgemein einem steuerlich anerkannten Vorsorgeplan entsprechend anerkannt wird. Für die Zwecke dieses Absatzes umfasst der Begriff «Vorsorgeplan» auch einen nach dem Sozialversicherungssystem eines Vertragsstaates errichteten Vorsorgeplan.

Artikel 19 Absatz 1: Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen

Ruhegehälter und ähnliche Vergütungen, ausser Leistungen unter der Sozialversicherungsgesetzgebung, ungeachtet dessen, ob sie als Gegenleistung für vergangene Erwerbstätigkeit gezahlt werden oder nicht, sowie Renten, die aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, können im erstgenannten Staat besteuert werden.

Artikel 22 Absatz 1: Nicht ausdrücklich erwähnte Einkünfte

Die in den vorstehenden Artikeln dieses Abkommens nicht ausdrücklich erwähnten Einkünfte einer in einem Vertragsstaat ansässigen Person können nur in diesem Staat besteuert werden.

Artikel XV Ziffer 2 Buchstabe b des Protokolls vom 28. Februar 2011: Uebergangsregel

hinsichtlich Artikel 19 Absatz 1 (Ruhegehälter, Renten und ähnliche Vergütungen) des Abkommens auf Ruhegehälter und Renten, die am oder nach dem 1. Januar des auf das Inkrafttreten dieses Protokolls folgenden Kalenderjahres gezahlt werden; ausgenommen sind Ruhegehälter und Renten, die am Tag der Unterzeichnung dieses Protokolls bereits liefen und aus einem Vertragsstaat stammen und an eine im anderen Vertragsstaat ansässige Person gezahlt werden, die am Tag der Unterzeichnung dieses Protokolls in diesem anderen Staat ansässig war: Für solche Ruhegehälter und Renten bleibt der frühere Wortlaut der Artikel 19 und 21 anwendbar;

Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.

Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Für deutsche Anteilseigner mit mindestens 1 Prozent Beteiligung entsteht die Wegzugsbesteuerung bei Wegzügen ab dem 1. Januar 2022 mit dem Wegzug. Auf Antrag kann sie grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, regelmäßig zinsfrei und gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Zielland in der EU liegt oder ein Drittstaat ist.

Kapitalerträge

Kapitalerträge werden in Schweden pauschal mit 30 Prozent besteuert. Für Wertpapierdepots gibt es das populäre Investeringssparkonto (ISK) mit einer pauschalen, ertragsunabhängigen Besteuerung. Seit 2026 gilt dabei ein steuerfreier Betrag von 300.000 SEK, was das Modell für viele Anleger zusätzlich attraktiv macht. Wer ein größeres Depot mitbringt, sollte die schwedische Behandlung und einen möglichen Depotübertrag vorab prüfen lassen.

Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen

EU-Bürger können in Schweden frei Immobilien erwerben. Für den Kauf und viele Formalitäten brauchst du aber die Personnummer. Häufig gekauft werden Eigentumswohnungen (in der Form der Bostadsrätt, einem Anteil an einer Wohnungsgenossenschaft) oder Häuser mit großen Grundstücken im ländlichen Raum. Die schwedische Landschaft mit Wäldern und Seen ist gerade für Naturliebhaber reizvoll.

Für den Ruhestand gilt die übliche Vorsicht: Achte auf Barrierefreiheit, ebenerdigen Zugang oder einen Aufzug und auf kurze Wege zu Ärzten und Einkauf, gerade in dünn besiedelten Regionen. Bedenke die langen, dunklen Winter. Die klare Empfehlung lautet: erst mieten, den Ort und die Jahreszeiten erleben, dann kaufen, mit unabhängiger rechtlicher Begleitung. Die Struktur der Bostadsrätt und die Regeln der Wohnungsgenossenschaft solltest du vorab genau verstehen.

Hilfe im Haushalt und Pflege

Schweden hat ein stark ausgebautes, steuerfinanziertes System der Altenpflege mit hohen Standards, das über die Kommunen organisiert ist. Für Ruheständler mit Wohnsitz und Personnummer bedeutet das eine verlässliche öffentliche Versorgung, überwiegend als Sachleistung und auf Schwedisch.

Beim Export von Geldleistungen ist die EU-Mitgliedschaft günstig: Das deutsche Pflegegeld ist in EU-Staaten exportierbar, ebenso greifen die österreichischen Regelungen zum Pflegegeld; Sachleistungen erhältst du nach dem Recht des Wohnsitzlandes Schweden. Für die Schweiz gelten über das Freizügigkeitsabkommen eigene, gesondert zu prüfende Regeln. Kläre deinen konkreten Anspruch vor dem Umzug mit deiner Pflegekasse.

Erbrecht und Erbschaftsteuer

Weil Schweden zur EU gehört, gilt die EU-Erbrechtsverordnung (Verordnung 650/2012). Maßgeblich ist grundsätzlich das Recht deines letzten gewöhnlichen Aufenthalts, also schwedisches Erbrecht, wenn du in Schweden lebst. Du kannst aber im Testament ausdrücklich das Recht deiner Staatsangehörigkeit wählen (Rechtswahl), damit weiterhin deutsches, österreichisches oder Schweizer Erbrecht gilt. Diese Rechtswahl ist der wichtigste Hebel für Klarheit und gehört in ein sauber aufgesetztes Testament.

Bei den Steuern ist Schweden ein echter Pluspunkt: Schweden erhebt keine Erbschaft- und keine Schenkungsteuer. Wer in Schweden lebt und dort vererbt oder aus Deutschland erbt, zahlt in Schweden keine Erbschaftsteuer. Zu beachten ist aber die Kapitalseite: Bei einem späteren Verkauf geerbter Vermögenswerte fällt schwedische Kapitalertragsteuer an, wobei die Erben den ursprünglichen Anschaffungswert fortführen.

Rechne trotzdem immer gegen die Heimat. In Deutschland greift die Erbschaftsteuer über einen Fünf-Jahres-Nachlauf noch nach dem Wegzug und stets bei deutschem Inlandsvermögen; wohnt ein Erbe in Deutschland, unterliegt der weltweite Erwerb der deutschen Erbschaftsteuer. Österreich erhebt keine Erbschaftsteuer, in der Schweiz ist sie kantonal. Für vermögende Familien ist die fehlende schwedische Erbschaftsteuer ein spürbarer Vorteil, der aber die Prüfung der Heimatseite nicht ersetzt. Die Grundlagen erläutert das Europäische Justizportal, siehe auch unseren Guide Nachlass.

Krankenversicherung

Das schwedische Gesundheitssystem ist steuerfinanziert und exzellent, mit sehr niedrigen Eigenanteilen: Ein Hausarztbesuch kostet nur wenige Euro, und die jährliche Obergrenze der Selbstbeteiligung liegt bei rund 120 Euro. Sobald du die Personnummer hast, wirst du dem örtlichen Gesundheitszentrum (Vårdcentral) zugeordnet und nutzt die Regelversorgung.

Als gesetzlich versicherter Rentner aus der EU ist der saubere Weg das S1-Formular: Du beantragst es bei deiner Krankenkasse und registrierst dich damit bei der schwedischen Försäkringskassan, während dein Heimatsystem die Kosten trägt. Für die Schweiz gelten über das Freizügigkeitsabkommen eigene Regeln. Der wichtigste ehrliche Hinweis: In der Übergangszeit bis zur Personnummer (Wochen bis Monate) besteht eine gefährliche Versorgungslücke; eine private internationale Krankenversicherung überbrückt sie zuverlässig und deckt zudem einen Krankenrücktransport ab, den das öffentliche System nicht vorsieht. Mehr zur grundsätzlichen Logik im Guide Gesundheit.

Banking: zuerst lokal, dann außerhalb der EU

Für den Alltag brauchst du ein schwedisches Konto in Kronen, für das die Personnummer Voraussetzung ist. Schweden ist stark digitalisiert und in weiten Teilen nahezu bargeldlos; das mobile Bezahlsystem und die digitale Identität BankID sind im Alltag zentral. Weil die Rente in Euro kommt, das Leben aber in schwedischen Kronen bezahlt wird, ist das Wechselkursrisiko zwischen Euro und Krone ein realer Faktor.

Für dein Erspartes gilt die Grundregel jeder Ruhestandsplanung: nicht alles in einer einzigen Rechtsordnung und Währung halten. Ein Teil des Vermögens gehört sinnvoll außerhalb der Eurozone und außerhalb der EU gestreut, etwa in die Schweiz oder nach Singapur, ergänzt um Sachwerte. Das dient der Diversifikation über Rechtsordnungen und Währungen und geschieht vollständig transparent. Eine Anleitung dazu bietet FreedomBanking Plus und der Guide Finanzen.

Physisches Gold und Edelmetalle

Physisches Gold gehört als Absicherung gegen Inflation und als Wert außerhalb des Bankensystems in viele Ruhestandsvermögen. Entscheidend ist die Lagerung außerhalb des Bankensystems, idealerweise in einem Hochsicherheitslager in der Schweiz oder in Singapur, physisch zugeordnet und auf deinen Namen. Weil Schweden keine Vermögensteuer erhebt, fließt dein Gold dort nicht in eine laufende Substanzbesteuerung ein. Die praktische Umsetzung begleitet AssetProtection Plus, vertieft im Guide Vermögensschutz.

Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft

Als EU-Bürger genießt du in Schweden Freizügigkeit; ein gesondertes Aufenthaltsrecht musst du nicht beantragen, die Anmeldung läuft direkt über das Skatteverket und die Personnummer. Nach mehrjährigem Aufenthalt ist eine Einbürgerung möglich, in Schweden vergleichsweise unbürokratisch, wobei die Anforderungen sich ändern können.

Bei der Doppelpassfrage lohnt der genaue Blick, getrennt nach Herkunft. Schweden erlaubt die Mehrstaatigkeit. Auf der Heimatseite gilt: Deutschland erlaubt seit Juni 2024 generell die Mehrstaatigkeit, ein Deutscher kann die schwedische Staatsangehörigkeit also annehmen, ohne die deutsche zu verlieren. Die Schweiz akzeptiert Doppelbürgerschaft seit 1992. Österreich ist streng: Wer freiwillig eine fremde Staatsbürgerschaft annimmt, verliert die österreichische in der Regel, sofern nicht vorab eine Beibehaltungsbewilligung erteilt wurde. Ehrlich eingeordnet: Für EU-Bürger bringt die schwedische Staatsbürgerschaft im Alltag wenig zusätzlichen Nutzen, weil Freizügigkeit und Rechte schon bestehen.

Gesellschaft: Respekt vor dem Alter statt kalte Schulter

Schweden ist eine wohlhabende, egalitäre und sehr vertrauensbasierte Gesellschaft mit starkem Sozialstaat, geprägt vom Ideal des Lagom, also alles im richtigen Maß. Ältere Menschen sind gut abgesichert und eingebunden, der Umgang ist unaufgeregt, höflich und verlässlich. Die Schweden legen großen Wert auf eine ausgewogene Balance von Arbeit und Leben. Für Zugezogene ist es ein offenes, freundliches Umfeld, in dem tiefere Freundschaften aber Zeit und aktives Zugehen brauchen.

Der Schlüssel zur Integration ist die Sprache. Zwar sprechen fast alle Schweden hervorragend Englisch, sodass der Alltag zunächst funktioniert, doch für Behörden, das Gesundheitssystem und echte soziale Nähe sind Schwedischkenntnisse ein großer Vorteil. Für Zuzügler gibt es kostenlose Schwedischkurse (SFI, Svenska för invandrare) und Angebote der Volkshochschulen.

Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag

Schweden ist eine stabile, rechtsstaatliche EU-Demokratie mit hohem Vertrauen zwischen Bürgern und Staat. Der Alltag ist digital stark organisiert, vieles läuft über die Personnummer und die digitale Identität BankID, was enorm praktisch ist und zugleich bedeutet, dass Verwaltung und Alltag digital gut erfasst sind. Als EU-Mitglied unterliegt Schweden der europäischen Datenschutzgrundverordnung. Videoüberwachung im öffentlichen Raum bewegt sich in einem Rahmen, der vielen aus der Heimat vertraut ist. Insgesamt ist das ein geordnetes, transparentes Umfeld, in dem sich das Leben frei und sehr sicher anfühlt.

Sicherheit, Klima und Community

Schweden zählt zu den sichersten Ländern der Welt, mit hoher Verlässlichkeit im Alltag. Das Klima ist die eigentliche Herausforderung: kühle Sommer mit langen, hellen Tagen und lange, dunkle Winter, im Norden mit sehr kurzen Tagen. Wer zu Trübsal in der dunklen Jahreszeit neigt, sollte das ehrlich einkalkulieren; der Süden (Skåne) und die Westküste um Göteborg haben das mildeste Klima.

Deutschsprachige und internationale Gemeinschaften gibt es vor allem in Stockholm, Göteborg und Malmö, ergänzt um Netzwerke von Zugezogenen. Beim Führerschein gilt der EU-Führerschein. Der große Trumpf ist die Natur: Wälder, Seen und Küsten liegen dank des Jedermannsrechts frei zugänglich vor der Tür, ein Paradies für alle, die gern draußen sind. Ländliche Regionen wie Dalarna, Värmland oder Jämtland sind für naturnahe Ruheständler besonders attraktiv und günstiger.

Wo in Schweden leben?

Der Wohnort prägt Kosten, Versorgung und Lebensgefühl stark. Stockholm bietet das größte kulturelle Angebot und die beste Anbindung, ist aber am teuersten und hat einen angespannten Wohnungsmarkt. Göteborg an der Westküste verbindet urbanes Leben mit einem milderen Klima und guter Erreichbarkeit von Deutschland. Malmö und die Provinz Skåne im Süden liegen nah an Dänemark und Deutschland und haben das mildeste Klima des Landes.

Wer günstiger und ruhiger leben will, findet in Småland (Seen und Wälder) oder in den nördlicheren Regionen deutlich niedrigere Kosten, muss dann aber weitere Wege zu Fachärzten einkalkulieren. Für den Ruhestand zählen vor allem die Nähe zu guter Medizin und eine verlässliche Anbindung an die Heimat. Wie überall gilt, und in Schweden wegen der dunklen Winter besonders: die Wunschregion vorab über eine volle Saison erleben.

Anbindung an die Heimat

Ein praktischer Vorzug Schwedens gegenüber Fernzielen ist die gute Erreichbarkeit. Der Süden des Landes, gerade Skåne und die Region um Malmö, ist über die Öresundbrücke und Kopenhagen sowie über Direktflüge schnell mit dem deutschsprachigen Raum verbunden; auch Göteborg und Stockholm haben gute Flugverbindungen. Für Ruheständler bedeutet das, dass Familie und Freunde ohne großen Aufwand zu Besuch kommen und du selbst bei Bedarf rasch zurück in der Heimat bist.

Diese Nähe senkt eine der größten Hürden des Auswanderns, denn anders als bei einem Umzug ans andere Ende der Welt bleibt die Verbindung zur Familie leicht lebbar. Wer im Süden Schwedens lebt, kann Heimatbesuche fast wie eine längere Inlandsreise behandeln, während der hohe Norden naturgemäß weiter entfernt und im Winter schwerer erreichbar ist. Bei der Wahl der Region lohnt es sich deshalb, die Erreichbarkeit der Heimat bewusst mitzudenken, gerade wenn Kinder und Enkel in Deutschland, Österreich oder der Schweiz bleiben.

Erste Schritte: Deine Checkliste

  1. Wunschregion wählen und zur Probe leben, unbedingt auch im dunklen Winter.
  2. Beim Skatteverket anmelden und die Personnummer beantragen (Aufenthalt über ein Jahr nachweisen).
  3. Private Übergangskrankenversicherung für die Wartezeit bis zur Personnummer.
  4. Krankenversicherung über S1 bei der Försäkringskassan registrieren.
  5. Schwedisches Konto und BankID einrichten, Wechselkursthema regeln.
  6. Steuerlichen Status klären und Renten sauber zuordnen; Altersfreibeträge nutzen.
  7. Testament mit Rechtswahl aufsetzen, damit dein Heimatrecht gilt.
  8. Vermögen ordnen: lokales Konto für den Alltag, Erspartes breiter gestreut.
  9. Individuelle Beratung vor dem endgültigen Schritt.

Häufige Fragen (FAQ)

Muss ich als deutscher Rentner meine Rente in Schweden versteuern? Als deutscher Staatsangehöriger wird deine deutsche gesetzliche Rente in Deutschland besteuert, nicht in Schweden. Private und betriebliche Renten fallen dagegen Schweden zu. Nur wenn du schwedischer und nicht deutscher Staatsangehöriger bist, verschiebt sich das Recht an der gesetzlichen Rente nach Schweden.

Gilt das für Österreicher und Schweizer genauso? Nein, und das österreichische Abkommen zählt sogar anders. Artikel 15 gibt Firmen- und Privatpension nach Schweden, der angehängte zweite Satz des Artikels 16 Absatz 1 hält ASVG-Pension und Beamtenpension in Österreich; Artikel 16 Absatz 2 lit. a nimmt schwedische Staatsangehörige davon aber aus, dann fällt beides nach Schweden. Für Schweizer ist Artikel 19 Absatz 1 eine Quellenstaatsregel ohne Deckel für Pensionskasse, Säule 3a und öffentlich-rechtliche Ruhegehälter, und Protokollziffer 2 zieht auch Kapitalleistungen hinein; die AHV ist aus Absatz 1 ausgenommen und fällt über Artikel 22 Absatz 1 allein an Schweden.

Ist Schweden steuerlich attraktiv für Rentner? Gemischt. Die laufenden Steuern sind hoch, aber großzügige Altersfreibeträge machen kleine und mittlere Renten oft günstiger als in Deutschland. Bei hohen Renten wird es teuer. Klare Pluspunkte sind die abgeschaffte Erbschaft- und Vermögensteuer.

Gibt es in Schweden eine Erbschaftsteuer? Nein. Schweden hat die Erbschaft- und Schenkungsteuer 2005 abgeschafft, ebenso 2007 die Vermögensteuer. Beachte aber, dass bei einem Erben mit Wohnsitz in Deutschland trotzdem deutsche Erbschaftsteuer anfallen kann.

Wie teuer ist das Leben wirklich? Ähnlich wie in Deutschland oder etwas höher, pro Person grob 1.570 bis 2.120 Euro im Monat. Alkohol und Restaurants sind teuer, ländliches Wohnen dagegen günstig. Stockholm ist am teuersten.

Was ist die Personnummer und warum ist sie so wichtig? Sie ist die schwedische Personen- und Steuernummer in einem und der Schlüssel zu fast allem: Bankkonto, Gesundheitssystem, Verträge. Du beantragst sie beim Skatteverket, die Bearbeitung dauert Wochen bis Monate.

Bekomme ich in Schweden eine gute Gesundheitsversorgung? Ja, eine exzellente, steuerfinanzierte Versorgung mit sehr niedrigen Eigenanteilen, zugänglich als EU-Rentner über das S1-Formular und die Personnummer. In der Wartezeit bis zur Personnummer ist eine private Absicherung wichtig.

Kann ich mein Pflegegeld nach Schweden mitnehmen? Ja. Als EU-Land ist das deutsche Pflegegeld exportierbar, und Sachleistungen erhältst du nach dem schwedischen System. Kläre deinen konkreten Anspruch vor dem Umzug mit deiner Pflegekasse.

Schweden ist das Naturparadies unter den Ruhestandszielen

Schweden ist das Naturparadies unter den Ruhestandszielen, unschlagbar für alle, die Wälder, Seen und das Jedermannsrecht lieben, mit einem exzellenten Gesundheits- und Sozialsystem und viel Sicherheit. Steuerlich ist das Bild zwiespältig: hohe laufende Steuern, die aber durch großzügige Altersfreibeträge für kleine und mittlere Renten abgemildert werden, dazu die klaren Vorteile der abgeschafften Erbschaft- und Vermögensteuer. Die ehrlichen Vorbehalte sind die Kosten, die langen dunklen Winter und der bürokratische Start rund um die Personnummer. Wer die schwedische Rechnung gegen die eigene Situation sauber aufstellt, die Renten richtig zuordnet und den Ort samt Winter vorab erlebt, findet in Schweden einen Ruhestand von hoher Lebensqualität in einer der schönsten Naturlandschaften Europas.

Stand: Juli 2026. Dieser Beitrag dient der allgemeinen Information und ersetzt keine individuelle Steuer-, Rechts- oder Aufenthaltsberatung. Steuersätze, Abkommensregeln, Freibeträge und Fristen können sich ändern und hängen vom Einzelfall ab; maßgeblich sind die amtlichen Quellen und eine persönliche Prüfung.