Die Niederlande sind für Ruheständler aus Deutschland, Österreich und der Schweiz das naheliegendste Ausland überhaupt: eine Bahnstunde hinter Aachen beginnt ein Land mit Nordseeküste, perfekter Infrastruktur, flächendeckendem Englisch und einer der besten Gesundheitsversorgungen Europas. Steuerlich ist das Land dagegen kein Geschenk, und eine Abkommensregel entscheidet für Deutsche über alles: die 15.000-Euro-Grenze. Dieser Leitfaden ordnet Rente, Steuern, Pflege, Immobilie und Erbe, jeweils getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
- Status
- EU-Freizügigkeit
- Währung
- Euro
- DBA-Prüfung
- Deutschland · Österreich · Schweiz
- Redaktion
- Stand 2026-07
Für wen passen die Niederlande?
Gut passen die Niederlande zu dir, wenn du Nähe zur Heimat, EU-Sicherheit und ein exzellentes Gesundheitssystem über niedrige Steuern stellst: Grenzgänger-Biografien, Paare mit Kindern im Land, Liebhaber von Küste und Fahrradalltag. Für Deutsche mit Gesamtrenten unter 15.000 Euro im Jahr ist das Land steuerlich sogar unerwartet einfach, denn dann besteuern nur die Niederlande.
Kritisch prüfen sollten den Umzug drei Gruppen: Deutsche mit Renten über der 15.000-Euro-Grenze (beide Staaten greifen zu, mit Anrechnung, aber auch mit doppelter Erklärungspflicht), Vermögende mit großem Depot (das Box-3-System besteuert fiktive Renditen auf das Vermögen, unabhängig vom tatsächlichen Ertrag) und Österreicher, deren ASVG-Pension in Österreich steuerpflichtig bleibt und in den Niederlanden dennoch Sozialabgaben auslösen kann. Ein Rentner-Steuerregime wie in Griechenland oder Italien existiert nicht.
Lebenshaltungskosten
Absolut gerechnet braucht ein Paar außerhalb der Randstad 2.800 bis 3.800 Euro im Monat inklusive Miete; in Amsterdam, Utrecht oder Den Haag deutlich mehr. Mieten sind der Engpass: Der Wohnungsmarkt ist angespannt, frei finanzierte Wohnungen kosten in mittleren Städten 1.100 bis 1.600 Euro, in der Randstad ab 1.800 Euro aufwärts, und der soziale Sektor steht Zuzüglern praktisch nicht offen. Lebensmittel und Alltag liegen etwa auf deutschem und österreichischem Großstadtniveau, spürbar unter der Schweiz, wo ein vergleichbares Paar eher 5.000 bis 6.500 Franken einplant. Dafür entfallen Wechselkursrisiken: Es gilt der Euro, für Schweizer bleibt die Franken-Euro-Frage.
Die ersten Behördengänge
Ohne BSN läuft nichts: Die Bürgerservicenummer erhältst du mit der Anmeldung im Personenregister (BRP) deiner Gemeinde, und sie ist der Schlüssel zu Konto, Krankenversicherung, Ärzten und Steuern. Direkt danach: Bankkonto eröffnen, Hausarzt (huisarts) suchen (der Zugang zum gesamten System läuft über ihn) und die Krankenversicherungsfrage klären (S1 oder Zorgverzekering, siehe unten). Eine gesonderte Steuernummer gibt es nicht, die BSN übernimmt diese Funktion gegenüber der Belastingdienst.
Steuern
Was löst die Steuerpflicht aus? Die Niederlande stellen auf den Lebensmittelpunkt ab; mit der BRP-Anmeldung bist du praktisch ansässig. Das System teilt Einkommen in Boxen: Box 1 (Arbeit, Renten, Eigenheim) progressiv bis 49,5 Prozent, Box 2 (wesentliche Beteiligungen), Box 3 (Vermögen) mit Steuer auf pauschal unterstellte Renditen, ein System, das nach Gerichtsurteilen im Umbruch ist und auf eine Besteuerung tatsächlicher Erträge zusteuert. Details zum System im Steueratlas, zu Kryptowerten bei KryptoSteuern. Wichtig für die Planung: Auf Renteneinkünfte erheben die Niederlande zusätzlich Volksversicherungs- und Pflegebeiträge (Wlz) sowie den Zvw-Krankenbeitrag, was die effektive Belastung kleiner Renten spürbar erhöht.
Deutschland: die 15.000-Euro-Grenze entscheidet
Das Abkommen von 2012 (in Kraft seit 1. Dezember 2015, anwendbar ab 1. Januar 2016) regelt Alterseinkünfte in Artikel 17, und zwar ungewöhnlich: Grundsatz ist die Besteuerung im Wohnsitzstaat, also in den Niederlanden, ausdrücklich auch für Sozialversicherungsrenten wie die gesetzliche Rente der Deutschen Rentenversicherung (Art. 17 Abs. 1). Aber: Übersteigt der Gesamtbruttobetrag aller von Abs. 1 erfassten Ruhegehälter, Renten und Sozialversicherungsrenten aus dem Quellenstaat in einem Kalenderjahr 15.000 Euro, darf auch der Quellenstaat besteuern (Art. 17 Abs. 2). Es handelt sich um eine Freigrenze, keinen Freibetrag: Ein Euro darüber, und Deutschland besteuert die gesamten deutschen Alterseinkünfte mit, zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg; die Niederlande vermeiden die Doppelbesteuerung durch Anrechnung der deutschen Steuer (Art. 22). Einmalbeträge (etwa Kapitalauszahlungen) darf der Quellenstaat unabhängig von der Grenze besteuern (Abs. 3 in Verbindung mit Abs. 4 der Protokollregeln), und Beamtenpensionen bleiben nach Art. 18 Abs. 2 im Kassenstaat Deutschland (mit Staatsangehörigkeitsvorbehalt). Praktisch heißt das: Wer mit seinen deutschen Bruttorenten unter 15.000 Euro bleibt, versteuert ausschließlich in den Niederlanden und kann sich in Deutschland freistellen lassen; wer darüber liegt, erklärt in beiden Ländern und rechnet an.
Amtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und den Niederlanden (2012, BGBl. 2012 II S. 1414). Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der amtlichen Quelle: bundesfinanzministerium.de (Staatenbezogene Informationen, Niederlande; dort auch das BMF-Schreiben vom 24. Januar 2017 zu Alterseinkünften). Die steuerliche Zuordnung fassen wir oben in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
Österreich: ASVG-Pension bleibt regelmäßig in Österreich
Das ältere Abkommen von 1970 weist Ruhegehälter grundsätzlich dem Wohnsitzstaat zu (Art. 19), enthält aber, anders als viele österreichische Abkommen, eine Sozialversicherungsklausel: Zahlungen im Rahmen eines Sozialversicherungssystems eines Staates dürfen in diesem Staat besteuert werden (Art. 20 Abs. 4, Kassenstaatsprinzip), eingeschränkt zugunsten des Wohnsitzstaats, wenn der Bezieher Staatsbürger des Wohnsitzstaats ist. Für die typische Konstellation, ein österreichischer Staatsbürger zieht in die Niederlande, bedeutet das: Die ASVG-Pension bleibt in Österreich steuerpflichtig, die Niederlande stellen frei beziehungsweise berücksichtigen sie im Rahmen ihrer Methodenregeln, erheben auf das Einkommen aber gegebenenfalls Sozialabgaben. Firmenpensionen und private Renten fallen dagegen an den Wohnsitzstaat Niederlande. Wer zusätzlich die niederländische Staatsbürgerschaft besitzt oder Sonderkassen bezieht, klärt die Richtung im Detail mit dem Steuerberater.
Amtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und den Niederlanden (1970, in geltender Fassung). Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der amtlichen Quelle: ris.bka.gv.at (DBA Niederlande, BGBl. Nr. 191/1971 in geltender Fassung). Die steuerliche Zuordnung fassen wir oben in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
Schweiz: Wohnsitzprinzip mit Kapital-Sonderfragen
Das schweizerisch-niederländische Abkommen von 2010 folgt für periodische Ruhegehälter dem Wohnsitzprinzip: AHV- und Pensionskassenrenten eines in den Niederlanden Ansässigen besteuern grundsätzlich die Niederlande; die Schweiz erhebt auf AHV-Renten ins Ausland ohnehin keine Quellensteuer, und einbehaltene Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen ist nach Maßgabe des Abkommens erstattbar (Ansässigkeitsbestätigung erforderlich). Pensionen aus öffentlichem Dienst bleiben im Kassenstaat Schweiz. Für Kapitalleistungen aus zweiter Säule und Säule 3a gelten Sonderregeln samt Nachweispflichten; hier entscheidet das Timing von Wegzug und Bezug über erhebliche Beträge und gehört vor der Kündigung des Arbeitsverhältnisses in die Beratung.
Amtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen der Schweiz und den Niederlanden (2010, SR 0.672.963.61). Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der amtlichen Quelle: fedlex.admin.ch (SR 0.672.963.61). Die steuerliche Zuordnung fassen wir oben in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
DBA-Quellen und geprüfte Rentenartikel (aufklappen)
Amtliche Abkommenstexte
Rentenartikel für Niederlande: Deutschland, Österreich und Schweiz
Bestätigte Wortlautauszüge zeigen wir nur, wenn die Prüfung sie ausdrücklich freigegeben hat. In allen anderen Fällen verlinken wir ausschließlich die amtliche Fundstelle. Verbindlich ist allein der dort veröffentlichte Abkommenstext.
Deutschland
DBA vorhandenAmtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Niederlande. Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der unten verlinkten amtlichen Fundstelle. Die steuerliche Zuordnung der einzelnen Rentenarten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
Österreich
DBA vorhandenAmtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Niederlande. Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der unten verlinkten amtlichen Fundstelle. Die steuerliche Zuordnung der einzelnen Rentenarten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
Schweiz
DBA vorhandenAmtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Schweiz und Niederlande. Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der unten verlinkten amtlichen Fundstelle. Die steuerliche Zuordnung der einzelnen Rentenarten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Für deutsche Anteilseigner mit mindestens 1 Prozent Beteiligung entsteht die Wegzugsbesteuerung bei Wegzügen ab dem 1. Januar 2022 mit dem Wegzug. Auf Antrag kann sie grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, regelmäßig zinsfrei und gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Zielland in der EU liegt oder ein Drittstaat ist.
Kapitalerträge und Vermögen im regulären Regime: Depots, Festgelder und Zweitimmobilien landen in Box 3 und werden über fiktive Renditen besteuert, auch in ertragsschwachen Jahren. Für Vermögende ist das der eigentliche Kostenfaktor eines Niederlande-Umzugs und ein klarer Unterschied zu Ländern ohne Vermögensbesteuerung. Die Reform hin zur Besteuerung tatsächlicher Erträge ist angekündigt, aber noch nicht abgeschlossen; plane konservativ.
Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen
Kaufen dürfen EU-Bürger und Schweizer frei; für Selbstnutzer fallen 2 Prozent Erwerbsteuer (overdrachtsbelasting) an, für Nicht-Selbstnutzer deutlich mehr. Der Markt ist angespannt: Besichtigungsschlangen, Überbieten, wenig Bestand. Positiv für das Alter: Die Niederlande sind Weltmeister im barrierearmen Bauen und Wohnen, von der Erdgeschosswohnung (benedenwoning) bis zu durchdachten Seniorenresidenzen, und jedes Dorf ist mit dem Fahrrad oder Rollator erschlossen. Erst mieten und die Region eine volle Saison erleben bleibt trotzdem die richtige Reihenfolge, gerade bei diesem Markt.
Hilfe im Haushalt und Pflege
Haushaltshilfe kostet etwa 18 bis 30 Euro pro Stunde. Die Langzeitpflege ist über das Wlz-System organisiert, solide, aber mit einkommens- und vermögensabhängiger Eigenbeteiligung (eigen bijdrage), die bei guten Renten und Ersparnissen vierstellig pro Monat werden kann. Der große EU-Vorteil: Deutsches und österreichisches Pflegegeld ist als Geldleistung in die Niederlande exportierbar; Sachleistungen richten sich nach dem Wohnland. Die Schweizer Hilflosenentschädigung wird dagegen nicht ins Ausland exportiert. Wer Pflege absehbar braucht, rechnet Wlz-Eigenbeteiligung gegen heimische Ansprüche, bevor er umzieht.
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Die EU-Erbrechtsverordnung gilt: Mit gewöhnlichem Aufenthalt in den Niederlanden erbt sich dein Nachlass nach niederländischem Recht, sofern du nicht per Testament die Rechtswahl zugunsten deines Heimatrechts triffst; für Deutsche und Österreicher ist das meist die klarere Lösung, Schweizer prüfen die parallelen IPRG-Regeln. Die Erfbelasting ist familienfreundlich für Partner (Freibetrag rund 800.000 Euro) und streng für alle anderen: Kinder haben nur rund 26.000 Euro Freibetrag, dann 10 bis 20 Prozent; entferntere Erben zahlen bis 40 Prozent. Der Heimatvergleich: Deutschland gewährt Kindern 400.000 Euro Freibetrag bei Sätzen von 7 bis 30 Prozent, Österreich kennt keine Erbschaftsteuer (der Umzug schafft also eine neue Last), die Schweiz besteuert kantonal mit meist befreiten Ehegatten und Kindern. Ein Erbschaftsteuer-DBA mit Deutschland besteht nicht; Doppelbelastungen werden über Anrechnungsregeln entschärft. Gestaltung und Nachlassplanung: AssetProtection Plus.
Krankenversicherung
Als Rentner mit gesetzlicher Rente aus Deutschland oder Österreich nutzt du das S1-Formular: Du registrierst dich über die niederländische Verbindungsstelle CAK, erhältst vollen Zugang zum niederländischen System und zahlst einen Verdragsbijdrage, der von der Rente einbehalten beziehungsweise erhoben wird. Wer daneben niederländisches Einkommen hat oder nicht über S1 läuft, braucht die Zorgverzekering: Versicherungspflicht mit Basispaket ab etwa 150 bis 180 Euro pro Monat plus jährlichem Selbstbehalt (eigen risico, 385 Euro), Zusatzpakete optional. Schweizer Rentner klären den Zugang über die Koordinierung des Freizügigkeitsrechts mit ihrer Kasse. Die Versorgungsqualität ist exzellent, der Zugang läuft konsequent über den Hausarzt; direkte Facharzttermine wie in Deutschland oder Österreich gibt es nicht.
Banking: zuerst lokal, dann außerhalb der EU
Mit BSN eröffnest du das niederländische Alltagskonto (iDEAL ist im Zahlungsverkehr faktisch Pflicht), die Rente kann direkt darauf fließen. Das Heimatkonto bleibt bestehen. Größere Liquidität gehört zusätzlich diversifiziert, auch außerhalb der EU; Strategien und Anbieter bei FreedomBanking Plus.
Physisches Gold und Edelmetalle
Gerade weil Box 3 Finanzvermögen pauschal besteuert, lohnt der Blick auf physische Edelmetalle in sicherer Auslandslagerung als stabilisierender Baustein; steuerliche Einordnung und Lagerlösungen vergleicht AssetProtection Plus.
Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft
Als Bürger aus Deutschland und Österreich genießt du EU-Freizügigkeit, Schweizer das Freizügigkeitsabkommen: kein Visum, nur BRP-Anmeldung mit ausreichenden Mitteln und Krankenversicherung. Die Einbürgerung ist nach fünf Jahren möglich (Inburgeringsexamen, Sprachniveau A2 mit Anhebung Richtung B1), verlangt aber grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit; Ausnahmen bestehen unter anderem für Ehepartner niederländischer Staatsbürger. Für Deutsche ist das trotz der seit Juni 2024 deutschen Offenheit für Mehrstaatigkeit der Engpass auf niederländischer Seite; Österreich verlangt seinerseits fast immer die Aufgabe, die Schweiz erlaubt den Doppelpass seit 1992, scheitert hier aber ebenfalls an der niederländischen Regel. Die meisten Ruheständler bleiben schlicht dauerhaft aufenthaltsberechtigte EU-Bürger, was völlig ausreicht.
Gesellschaft: Respekt vor dem Alter
Die niederländische Gesellschaft ist direkt, egalitär und pragmatisch. Ältere sind sichtbar und mobil (das Fahrrad kennt kein Rentenalter), Nachbarschaften funktionieren, Vereinsleben und Freiwilligenarbeit stehen offen. Die Direktheit wirkt auf manche zunächst ruppig, ist aber herzlicher gemeint, als sie klingt.
Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag
Videoüberwachung ist in Bahnhöfen und Innenstädten präsent, insgesamt auf einem Niveau, das Deutschen, Österreichern und Schweizern vertraut vorkommt, und deutlich unter britischen Verhältnissen. Es gilt die DSGVO. Der Alltag ist digital stark organisiert (DigiD für Behörden), was bequem ist und zugleich bedeutet, dass vieles über die BSN zusammenläuft.
Sicherheit, Klima und Community
Die Niederlande zählen zu den sichersten Ländern Europas; Fahrraddiebstahl ist die Alltagsplage, Taschendiebstahl auf Touristen konzentriert. Das Klima ist maritim: milde Winter, kühle Sommer, viel Wind und wechselhaftes Wetter, für Sonnenanbeter der falsche Ort, für Kreislauf und Aktivität ein guter. Deutschsprachige finden im gesamten Grenzraum von Limburg bis Groningen vertraute Strukturen, dazu deutsche Communities in Den Haag und Amsterdam. Der deutsche, österreichische oder schweizerische Führerschein gilt beziehungsweise wird unkompliziert umgetauscht.
Checkliste
- BSN und BRP-Anmeldung direkt nach Ankunft, dann Konto und Hausarzt.
- Rentensumme gegen die 15.000-Euro-Grenze rechnen (Deutsche): Brutto aller deutschen Alterseinkünfte pro Kalenderjahr.
- Krankenversicherungsweg festlegen: S1 über CAK oder Zorgverzekering, vor dem Umzug schriftlich.
- Box-3-Wirkung auf das Depot durchrechnen, bevor der Wohnsitz wechselt.
- Österreicher: ASVG-Richtung (Kassenstaat) und niederländische Abgabenpflicht klären.
- Schweizer: Kapitalbezüge aus Pensionskasse und Säule 3a vor dem Wegzug terminieren.
- Rechtswahl im Testament prüfen (EU-Erbrechtsverordnung) und Erfbelasting-Folgen für die Erben rechnen.
- Wohnungsmarkt realistisch angehen: erst mieten, Region eine volle Saison testen.
- Pflegegeld-Export und Wlz-Eigenbeteiligung gegenüberstellen.
- Konten- und Edelmetallstruktur ordnen (lokal, Heimat, außerhalb der EU).
Häufige Fragen (FAQ)
Wird meine deutsche Rente in den Niederlanden besteuert? Ja, grundsätzlich besteuern die Niederlande als Wohnsitzstaat. Übersteigen deine gesamten deutschen Bruttorenten aber 15.000 Euro im Kalenderjahr, darf zusätzlich Deutschland besteuern (Finanzamt Neubrandenburg); die Niederlande rechnen die deutsche Steuer an.
Ist die 15.000-Euro-Grenze ein Freibetrag? Nein, eine Freigrenze: Wird sie überschritten, greift das deutsche Besteuerungsrecht auf die gesamten erfassten Alterseinkünfte, nicht nur auf den übersteigenden Teil.
Was gilt für die österreichische ASVG-Pension? Sie bleibt nach der Sozialversicherungsklausel des Abkommens regelmäßig in Österreich steuerpflichtig (Kassenstaat), solange du nicht niederländischer Staatsbürger bist. Firmenpensionen und private Renten besteuern die Niederlande.
Und die Schweizer AHV und Pensionskasse? Periodische Renten besteuern grundsätzlich die Niederlande als Wohnsitzstaat; die Schweiz erhebt auf AHV keine Quellensteuer, Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen ist nach dem Abkommen erstattbar. Kapitalleistungen brauchen eigene Planung vor dem Wegzug.
Gibt es ein Steuerregime für zuziehende Rentner? Nein. Die Niederlande sind ein normales Hochsteuerland mit Box-System; wer Steueroptimierung sucht, schaut nach Griechenland, Italien oder Zypern.
Wie funktioniert die Krankenversicherung als Rentner? Mit gesetzlicher Rente aus Deutschland oder Österreich über das S1-Formular und die Registrierung beim CAK gegen einen Verdragsbijdrag; sonst über die Zorgverzekering mit Basispaket, Zusatzpaketen und Selbstbehalt.
Nimmt mein Pflegegeld den Umzug mit? Deutsches und österreichisches Pflegegeld ja, als exportierbare EU-Geldleistung. Die Schweizer Hilflosenentschädigung nicht. Die niederländische Wlz-Pflege verlangt zudem einkommensabhängige Eigenbeteiligungen.
Welches Erbrecht gilt für mich? Ohne Rechtswahl das niederländische (gewöhnlicher Aufenthalt, EU-Erbrechtsverordnung). Mit Testament kannst du dein Heimatrecht wählen; für die Erfbelasting bleiben die niederländischen Freibeträge und Sätze maßgeblich.
Wie schwer ist die Sprache im Alltag? Du kommst mit Englisch überall durch, im Grenzraum oft mit Deutsch. Für Behörden, Pflege und echte Integration lohnt Niederländisch; es ist für Deutschsprachige die am schnellsten lernbare Fremdsprache.
Kann ich Niederländer werden und meinen Pass behalten? In der Regel nicht: Die Niederlande verlangen bei Einbürgerung grundsätzlich die Aufgabe der bisherigen Staatsangehörigkeit, mit Ausnahmen etwa für Ehepartner. Als EU-Bürger oder Schweizer brauchst du die Einbürgerung für den dauerhaften Ruhestand aber nicht.
Fazit
Die Niederlande sind das Gegenmodell zum Steuer-Auswandern: Du gewinnst Nähe, Nordsee, Fahrradalltag, ein herausragendes Gesundheits- und Pflegesystem und volle EU-Sicherheit, und bezahlst dafür mit normalen bis hohen Steuern, Box 3 auf das Vermögen und einem harten Wohnungsmarkt. Für Deutsche entscheidet die 15.000-Euro-Grenze über die Komplexität, für Österreicher bleibt die ASVG-Pension daheim steuerpflichtig, für Schweizer gilt das Wohnsitzprinzip mit Kapital-Feinheiten. Wer wegen des Lebens kommt und nicht wegen der Steuer, wird hier sehr glücklich.
Beratungsgespräch anfragen: Du willst wissen, wie deine Rentenbausteine unter der 15.000-Euro-Grenze, der ASVG-Klausel oder dem Schweizer Wohnsitzprinzip konkret behandelt werden? Wir rechnen deinen Fall durch. Termin vereinbaren
Weiterführend: Steueratlas Niederlande · FreedomBanking Plus · AssetProtection Plus · Ländervergleich: Belgien, Luxemburg, Dänemark, Irland · Beste Länder für Rentner
Quellen
- DBA Deutschland-Niederlande 2012, BGBl. 2012 II S. 1414; BMF-Schreiben vom 24.01.2017 zur Besteuerung von Alterseinkünften (bundesfinanzministerium.de)
- DBA Österreich-Niederlande 1970, BGBl. Nr. 191/1971 idgF (ris.bka.gv.at)
- DBA Schweiz-Niederlande 2010, SR 0.672.963.61 (fedlex.admin.ch)
- Belastingdienst: Deutsche Rente, was sollte ich wissen (belastingdienst.nl)
- CAK: Verdragsrecht/S1-Registrierung für Rentner aus EU-Staaten
- Rijksoverheid: Zorgverzekering, Wlz, overdrachtsbelasting, erfbelasting
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenzahlung ins Ausland
Redaktioneller Hinweis: Stand 2026-07. Alle Angaben allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Freibeträge und die Box-3-Reform ändern sich; vor Entscheidungen amtliche Quellen und fachlichen Rat einholen. Die DBA-Zuordnungen sind in eigenen Worten zusammengefasst; verbindlich ist allein der amtliche Abkommenstext (Zustand aller Wortlaut-Blöcke: LINK_ONLY).
