Kenia ist das Afrika-Ziel mit der längsten deutschsprachigen Tradition: Seit den Siebzigerjahren überwintern und leben Deutsche, Österreicher und Schweizer an der Küste zwischen Mombasa, Diani Beach und Watamu, mit gewachsener Infrastruktur aus deutschsprachigen Ärzten, Restaurants und Residenzen. Das Land bietet ganzjährige Wärme am Indischen Ozean, ein mildes Hochlandklima in Nairobi, englischsprachigen Alltag und mit dem Class-K-Permit einen klaren Aufenthaltsweg für Menschen mit gesichertem Einkommen. Steuerlich ist Kenia für Deutsche sogar ein Abkommensland, für Österreicher und Schweizer nicht, und genau diese Asymmetrie muss man kennen. Dieser Leitfaden ordnet alles, getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
- Status
- Drittstaat
- Währung
- Kenia-Schilling (KES)
- DBA-Prüfung
- Deutschland · Österreich · Schweiz
- Redaktion
- Stand 2026-07
Für wen passt Kenia?
Gut passt Kenia zu dir, wenn du tropische Küste mit englischsprachigem Alltag suchst, eine etablierte deutschsprachige Community schätzt und die finanzielle Hürde des Class-K-Permits (gesichertes Jahreseinkommen, Richtwert 24.000 US-Dollar) erfüllst. Auch das Überwinterer-Modell funktioniert hervorragend: Oktober bis März an der Küste, der Rest zu Hause.
Kritisch prüfen sollten den Umzug drei Gruppen: Schweizer mit hohen Pensionskassenguthaben, denn ohne anwendbares Abkommen ist die Schweizer Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen definitiv. Menschen mit hohem Sicherheitsbedürfnis, denn Kenia verlangt Ortskenntnis und Wohnkonzepte mit Sicherheitsdienst. Und Komplexpatienten, denn erstklassige Medizin gibt es in Nairobi und punktuell in Mombasa, in der Fläche nicht.
Lebenshaltungskosten
Absolut gerechnet lebt ein Paar mit 1.500 bis 2.500 Euro im Monat inklusive Miete gut: Häuser und Apartments in Diani oder Watamu mit Pool und Garten 500 bis 1.000 Euro, in guten Vierteln Nairobis (Karen, Lavington) 800 bis 1.500 Euro. Lokale Lebensmittel, Fisch und Obst sind günstig, Importwaren teuer; ein Abendessen im guten Restaurant kostet 10 bis 20 Euro, Personal und Dienstleistungen wenig. Insgesamt liegen die Kosten grob 40 bis 55 Prozent unter deutschen und österreichischen Großstädten und rund 60 Prozent unter der Schweiz, wo dasselbe Paar 5.000 bis 6.500 Franken einplant. Der Kenia-Schilling wertet tendenziell ab, was für Euro- und Frankenrenten arbeitet; eine Wechselkursreserve gehört trotzdem ins Budget.
Die ersten Behördengänge
Der Weg beginnt mit dem Aufenthaltstitel (siehe unten). Im Land folgt als Schlüsseldokument die KRA-PIN (Steuernummer der Kenya Revenue Authority): Ohne sie gibt es kein Bankkonto, keinen Mietvertrag mit Registrierung, keinen Stromanschluss und keinen Immobilienvorgang. Danach: Bankkonto (mit Permit und PIN unkompliziert), NTSA-Anmeldung fürs Auto und die Registrierung bei einer Klinik beziehungsweise Versicherung deiner Wahl. Die Verwaltung läuft erstaunlich digital über das eCitizen-Portal; Geduld braucht es trotzdem.
Steuern
Was löst die Steuerpflicht aus? Ansässig ist, wer eine ständige Wohnstätte in Kenia hat und sich im Jahr dort aufhält, oder wer 183 Tage im Steuerjahr überschreitet. Das kenianische System besteuert Einkünfte aus kenianischen Quellen; bei Ansässigen kommen weltweite Erwerbseinkünfte hinzu. Ausländische Renten und Kapitalerträge Privater werden davon regelmäßig nicht erfasst, deine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz bleibt in Kenia also praktisch unbesteuert; die Feineinordnung gehört zum Zuzug einmal sauber mit dem Berater geklärt. Kenianische Einkünfte (Mieten, Zinsen, Dividenden) unterliegen Quellensteuern und dem Tarif bis 35 Prozent. Details im Steueratlas, zu Kryptowerten bei KryptoSteuern.
Deutschland: ein echtes Abkommen seit 1980
Deutschland und Kenia verbindet ein Doppelbesteuerungsabkommen vom 17. Mai 1977 (BGBl. 1979 II S. 606, in Kraft seit 17. Juli 1980, BGBl. 1980 II S. 1357). Es folgt nicht der klassischen Aufteilung, und wer es so liest, übersieht den entscheidenden Absatz. Auch hier ist die Nummerierung vertauscht: Artikel 18 sind die öffentlichen Kassen, Artikel 19 sind die Ruhegehälter und Renten.
Artikel 19 hat drei Absätze, die zusammen gelesen werden müssen.
- Absatz 1 weist Ruhegehälter und Renten dem Wohnsitzstaat zu, aber mit “können in diesem Staat besteuert werden” und ohne das Wort “nur”. Es ist also keine ausschließliche Zuweisung.
- Absatz 2 zieht die Folge daraus: Ruhegehälter und Renten aus Quellen im anderen Staat “können jedoch in dem anderen Staat besteuert werden; die Steuer darf aber 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Zahlungen nicht übersteigen”. Deutschland darf deine Rente also mitbesteuern, aber höchstens mit 5 Prozent vom Bruttobetrag.
- Absatz 3 nimmt davon Ruhegehälter aus, die “von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem … errichteten Sondervermögen” gezahlt werden; sie dürfen nur in diesem Staat besteuert werden. Das ist die Beamtenpension, und sie bleibt in Deutschland.
Die Grundregel und der Deckel stehen in verschiedenen Absätzen und dürfen nicht zusammengeschweißt werden. Offen bleibt eine Lesart, und wir sagen das lieber, als eine Seite zu behaupten: Absatz 3 spricht von Zahlungen eines Vertragstaats oder einer Gebietskörperschaft. Die Deutsche Rentenversicherung ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts, aber keine Gebietskörperschaft, und ihre Mittel sind kein vom Staat errichtetes Sondervermögen. Nach dem Wortlaut fällt die gesetzliche Rente damit unter die Absätze 1 und 2, also nach Kenia mit einem deutschen Quellenrecht von höchstens 5 Prozent. Kläre die Einordnung vor der Abmeldung mit dem Steuerberater; sie entscheidet, ob und in welcher Höhe Neubrandenburg zuständig bleibt.
Und dann steht da noch ein Satz, der alles davon aushebeln kann, und er steht nicht im Artikel, sondern im Protokoll. Ziffer 2 des Protokolls gilt für die Artikel 6 bis 21 und damit auch für den Rentenartikel: Unterliegen Einkünfte, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person von außerhalb dieses Staates bezieht, in diesem Staat nicht der Steuer, weil sie von außerhalb des Staates bezogen werden, so finden diese Artikel im anderen Vertragsstaat auf diese Einkünfte keine Anwendung. Im Klartext: Wenn Kenia deine deutsche Rente nicht besteuert, weil sie ausländisch ist, dann greift Artikel 19 in Deutschland nicht mehr, und der Deckel von 5 Prozent fällt mit ihm. Kenia besteuert Ansässige zwar grundsätzlich auf das Welteinkommen, doch wer sich auf eine Nichtbesteuerung in Kenia verlässt, verliert damit denselben Schutz, auf den er sich beruft. Diese Ziffer ist der Grund, warum die Frage “besteuert Kenia die Rente tatsächlich?” vor dem Umzug beantwortet gehört und nicht danach.
Amtlicher Abkommenstext: Maßgeblich ist das Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und Kenia (1977, BGBl. 1979 II, in Kraft seit 17. Juli 1980, BGBl. 1980 II S. 1357). Den vollständigen, verbindlichen Wortlaut findest du in der amtlichen Quelle: bundesfinanzministerium.de (Staatenbezogene Informationen, Kenia). Die steuerliche Zuordnung fassen wir oben in eigenen Worten zusammen; verbindlich ist allein der amtliche Text.
Österreich: kein DBA
Zwischen Österreich und Kenia besteht kein Doppelbesteuerungsabkommen. Die ASVG-Pension bleibt in Österreich beschränkt steuerpflichtig (inländische Einkünfte nach § 98 EStG); Kenia greift auf die Auslandspension nicht zu, im Ergebnis bleibt es also bei der österreichischen Steuer. Firmenpensionen und private Renten gehören vor dem Umzug in die individuelle Prüfung.
Schweiz: Vorsicht, kein anwendbares Abkommen
Für die Schweiz gilt die Inkrafttretens-Warnung dieses Portals in Reinform: Zwischen der Schweiz und Kenia ist kein Doppelbesteuerungsabkommen in Kraft; über die Jahre gemeldete Verhandlungs- und Unterzeichnungsstände ändern daran nichts, denn ein nicht in Kraft getretenes Abkommen ist kein geltendes Recht. Praktisch heißt das: Die AHV fließt ohne Schweizer Quellensteuer nach Kenia, aber die Quellensteuer auf Renten und Kapitalleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a ist definitiv, eine abkommensgestützte Rückerstattung existiert nicht. Kapitalbezüge deshalb zwingend vor dem Wegzug strukturieren (Auszahlungskanton, Timing), mit dem Steuerberater.
DBA-Quellen und geprüfte Rentenartikel (aufklappen)
Amtliche Abkommenstexte
Rentenartikel für Kenia: Deutschland, Österreich und Schweiz
Bestätigte Wortlautauszüge zeigen wir nur, wenn die Prüfung sie ausdrücklich freigegeben hat. In allen anderen Fällen verlinken wir ausschließlich die amtliche Fundstelle. Verbindlich ist allein der dort veröffentlichte Abkommenstext.
Deutschland
DBA vorhandenArtikel 19 Ruhegehälter und Renten, Absätze 1 bis 3
(1) Ruhegehälter (außer Ruhegehältern im Sinne des Absatzes 3) und Renten, die einer in einem Vertragstaat ansässigen Person gezahlt werden, können in diesem Staat besteuert werden. (2) Ruhegehälter und Renten, die eine in einem Vertragstaat ansässige Person aus Quellen innerhalb des anderen Vertragstaats bezieht, können jedoch in dem anderen Staat besteuert werden; die Steuer darf aber 5 vom Hundert des Bruttobetrags der Zahlungen nicht übersteigen. (3) Ruhegehälter, die von einem Vertragstaat oder einer seiner Gebietskörperschaften unmittelbar oder aus einem von diesem Staat oder der Gebietskörperschaft errichteten Sondervermögen einer natürlichen Person gezahlt werden, können nur in diesem Staat besteuert werden.
Protokoll Ziffer 2: Zu den Artikeln 6 bis 21 (Vorbehalt bei Nichtbesteuerung in Kenia)
Unterliegen Einkünfte - ausgenommen Zinsen, die unter Artikel 11 Absatz 3 fallen -, die eine in einem Vertragsstaat ansässige Person von außerhalb dieses Staates bezieht, in diesem Staat nicht der Steuer, weil sie von außerhalb des Staates bezogen werden, so finden diese Artikel in dem anderen Vertragsstaat auf diese Einkünfte keine Anwendung.
Protokoll Ziffer 5: Zu Artikel 18 (Entwicklungshilfe)
Absatz 1 Satz 1 gilt entsprechend für Vergütungen, die im Rahmen eines Entwicklungshilfeprogramms eines Vertragstaates aus Mitteln, die ausschliesslich von diesem Staat bereitgestellt werden, an Fachkräfte oder freiwillige Helfer gezahlt werden, die in den anderen Vertragstaat mit dessen Zustimmung entsandt worden sind.
Österreich
Kein umfassendes DBAAmtlicher Statusnachweis: Zwischen Österreich und Kenia steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.
Schweiz
Kein umfassendes DBAAmtlicher Statusnachweis: Zwischen Schweiz und Kenia steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.
Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Für deutsche Anteilseigner mit mindestens 1 Prozent Beteiligung entsteht die Wegzugsbesteuerung bei Wegzügen ab dem 1. Januar 2022 mit dem Wegzug. Auf Antrag kann sie grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, regelmäßig zinsfrei und gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Zielland in der EU liegt oder ein Drittstaat ist.
Kapitalerträge im regulären Regime: Kenianische Zinsen und Dividenden tragen 15 Prozent Quellensteuer, Mieteinnahmen ein eigenes Regime, der Einkommensteuertarif reicht bis 35 Prozent. Vermögensteuer gibt es keine.
Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen
Die Grundregel: Ausländer erhalten in Kenia kein Volleigentum an Grund und Boden, sondern Leasehold bis 99 Jahre (verlängerbar); landwirtschaftliche Flächen sind gesperrt. Für Wohnungen und Häuser in Anlagen ist das in der Praxis ein solides Fundament, die Küste kennt zahlreiche von Europäern geführte Residenzen mit Pool, Wachdienst und Verwaltung, faktisch seniorengerecht. Zwei harte Regeln: unabhängige Titelprüfung (Landbetrug ist ein dokumentiertes Problem) und niemals Strandgrundstücke ohne Anwalt, wegen Sonderregeln der Küstenzone. Kaufnebenkosten (Stamp Duty 2 bis 4 Prozent, Anwalt, Register) einplanen. Erst mieten, beide Regenzeiten erleben, dann binden.
Hilfe im Haushalt und Pflege
Personal ist verfügbar und bezahlbar: Haushaltshilfe 150 bis 300 Euro im Monat in Vollzeit, Gärtner, Fahrer und Pflegehelfer ähnlich; private Betreuung zu Hause lässt sich damit hervorragend organisieren, und genau so leben viele der langjährigen deutschen Residenten an der Küste. Ein staatliches Pflegesystem existiert nicht, Heime europäischen Standards sind rar. Deutsches und österreichisches Pflegegeld ruht (Drittstaat), die Schweizer Hilflosenentschädigung wird nicht exportiert. Schwere medizinische Pflege verlangt Nähe zu Nairobi oder den Rückkehrplan; beides gehört schriftlich in die Vorsorge.
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Kenia wendet die EU-Erbrechtsverordnung nicht an; sein Law of Succession Act kombiniert Testierfreiheit mit Schutzansprüchen naher Angehöriger, und Nachlassverfahren (Probate) sind langsam. Aus Sicht der EU-Staaten führt dein gewöhnlicher Aufenthalt grundsätzlich zu kenianischem Erbrecht; Deutsche und Österreicher treffen deshalb im Testament die Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts, Schweizer prüfen die IPRG-Parallele. Eine Erbschaftsteuer erhebt Kenia derzeit nicht (die Estate Duty ist seit Jahrzehnten ausgesetzt). Der Heimatvergleich: Deutschland besteuert Erwerbe der Kinder über 400.000 Euro mit 7 bis 30 Prozent und greift bei Erben in Deutschland weiter zu; Österreich kennt keine Erbschaftsteuer; die Schweiz besteuert kantonal, Ehegatten und Kinder meist befreit. Saubere Leasehold-Titel und ein aktuelles Testament ersparen den Erben Jahre. Gestaltung: AssetProtection Plus.
Krankenversicherung
Kenia hat für die Region starke private Medizin: In Nairobi zählen Aga Khan University Hospital und Nairobi Hospital zu den besten Häusern Ostafrikas, Mombasa und Diani bieten solide private Kliniken und deutschsprachige Praxen. In der Fläche und im öffentlichen System (SHIF) ist der Standard niedrig. Für Ruheständler heißt das: internationale private Vollversicherung mit Evakuierungsbaustein (nach Nairobi, notfalls Südafrika oder Europa), ab Mitte 60 realistisch 250 bis 500 Euro monatlich, plus gegebenenfalls eine lokale Police als Ergänzung. Kein S1, keine Mitnahme der gesetzlichen Kasse; der GKV-Rückweg (Anwartschaft, KVdR-Fristen) will vor der Abmeldung geklärt sein. Malariaprophylaxe-Fragen an der Küste gehören ins Erstgespräch mit dem Tropenmediziner. Für Österreicher und Schweizer endet die Reichweite des Heimatsystems an derselben Stelle: Die Koordinierung nach der Verordnung (EG) Nr. 883/2004 trägt innerhalb von EU und EWR sowie über Anhang II des Freizügigkeitsabkommens im Verhältnis zur Schweiz, darüber hinaus entscheidet, ob mit dem Zielland ein Sozialversicherungsabkommen besteht. Die schweizerische obligatorische Krankenpflegeversicherung knüpft ohnehin an den Wohnsitz in der Schweiz an (Art. 3 Abs. 1 KVG); Österreicher klären den Fortbestand ihres Anspruchs vor dem Wegzug mit der ÖGK.
Banking: zuerst lokal, dann außerhalb der EU
Mit Permit und KRA-PIN eröffnest du ein Konto in Schilling (die großen Häuser sind solide, M-Pesa ist als mobiles Bezahlsystem allgegenwärtig und im Alltag unverzichtbar); die Rente sammelst du auf einem Euro- oder Frankenkonto und transferierst monatlich. Größere Liquidität bleibt außerhalb Kenias diversifiziert, auch außerhalb der EU; Strategien bei FreedomBanking Plus.
Physisches Gold und Edelmetalle
Nennenswerte Bestände gehören nicht in den kenianischen Safe, sondern in sichere Auslandslagerung (Schweiz, Singapur, Zollfreilager), als Stabilitätsanker gegen Schilling-Schwäche und lokale Risiken; Einordnung und Anbieter bei AssetProtection Plus.
Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft
Der Standardweg ist das Class-K-Residence-Permit für Personen ab 35 Jahren mit gesichertem Einkommen aus Quellen außerhalb Kenias (Richtwert 24.000 US-Dollar im Jahr, also 2.000 US-Dollar monatlich; Renten zählen), ohne Arbeitserlaubnis, gültig zwei Jahre und verlängerbar. Für reine Überwinterer genügt das elektronische eTA (bis 90 Tage, verlängerbar), womit Kenia auch als Teilzeitmodell glänzt. Nach sieben Jahren rechtmäßigen Aufenthalts ist die Einbürgerung möglich; Kenia erlaubt den Doppelpass. Deutschland akzeptiert Mehrstaatigkeit seit Juni 2024, die Schweiz seit 1992, Österreich verlangt außer in Ausnahmen die Aufgabe. Praktisch bleiben die meisten dauerhaft Class-K-Residenten, was völlig trägt, solange Einkommen und Verlängerungen gepflegt werden.
Gesellschaft: Respekt vor dem Alter
„Mzee“, der respektvolle Titel für den älteren Menschen, sagt alles: Alter genießt in Kenia selbstverständliche Achtung, Ältere werden gegrüßt, gehört und einbezogen. Die Küstenkultur ist gelassen und herzlich, Englisch öffnet jede Tür, und die gewachsene deutschsprachige Community von Diani bis Malindi macht das Ankommen leicht; ein paar Worte Swahili machen aus Gästen Nachbarn.
Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag
Kameras konzentrieren sich auf Malls, Banken und Wohnanlagen; eine flächige staatliche Videoüberwachung des Alltags gibt es nicht, wohl aber Sicherheitspräsenz an sensiblen Orten. Ein Datenschutzgesetz nach europäischem Vorbild existiert (Data Protection Act 2019), gelebt wird Pragmatismus. Der Alltag fühlt sich unbeobachtet an.
Sicherheit, Klima und Community
Ehrlich eingeordnet: Diani, Watamu, Malindi und die guten Viertel Nairobis sind gut lebbar, mit den üblichen Regeln (Anlage mit Askari, nachts fahren statt gehen, Wertsachen unauffällig). Kriminalität ist in den Großstädten real, und die Grenzregionen zu Somalia sowie Teile Lamus bleiben tabu (Reisehinweise beachten). Das Klima ist ein Verkaufsargument: Küste ganzjährig 25 bis 33 Grad mit Meeresbrise, Nairobi auf 1.700 Metern mild wie ein ewiger Mai; zwei Regenzeiten (etwa April/Mai und November) strukturieren das Jahr. Community und Anbindung: deutschsprachige Ärzte, Restaurants, Stammtische und Residenzen an der Südküste; Direktflüge verbinden Frankfurt mit Nairobi (Zürich und Wien über Drehkreuze), von dort ist die Küste eine Flugstunde. Der Führerschein wird umgeschrieben; gefahren wird links, viele lassen fahren.
Checkliste
- Class-K-Voraussetzungen prüfen (ab 35, gesichertes Auslandseinkommen, Richtwert 24.000 US-Dollar pro Jahr) und Nachweise beglaubigen.
- Deutsche: Einordnung der gesetzlichen Rente unter Artikel 19 des DBA 1977 vor der Abmeldung festzurren, samt der Frage, ob Deutschland die 5-Prozent-Quellensteuer des Absatzes 2 erhebt.
- Schweizer: Pensionskassen- und 3a-Bezüge vor dem Wegzug strukturieren; ohne anwendbares Abkommen ist die Quellensteuer definitiv.
- Österreicher: beschränkte Steuerpflicht der ASVG-Pension einplanen.
- Internationale Krankenversicherung mit Evakuierung abschließen, Klinikpartner in Nairobi festlegen.
- KRA-PIN, Konto, M-Pesa in den ersten Wochen erledigen.
- Nur Leasehold mit unabhängiger Titelprüfung, erst nach beiden Regenzeiten kaufen.
- Rechtswahl im Testament treffen, Leasehold- und Kontovollmachten für die Erben ordnen.
- Pflege privat planen, ohne exportiertes Pflegegeld, mit Nairobi- und Rückkehrszenario.
- Konten- und Goldstruktur ordnen (lokal, Heimat, sichere Drittlagerung).
Häufige Fragen (FAQ)
Gibt es ein Rentnervisum für Kenia? Kein eigenes, aber das Class-K-Permit erfüllt genau diese Funktion: ab 35 Jahren, gesichertes Einkommen aus dem Ausland (Richtwert 24.000 US-Dollar pro Jahr), zwei Jahre gültig, verlängerbar, ohne Arbeitsrecht. Überwinterer nutzen das eTA bis 90 Tage.
Besteuert Kenia meine Rente? Nach kenianischem Recht regelmäßig nicht: Das System erfasst kenianische Quellen und weltweite Erwerbseinkünfte Ansässiger, ausländische Renten Privater bleiben praktisch außen vor. Die Feineinordnung gehört beim Zuzug einmal sauber geklärt.
Was gilt für Deutsche nach dem DBA? Artikel 19 des Abkommens von 1977 weist Ruhegehälter und Renten dem Wohnsitzstaat Kenia zu, ohne “nur”, und erlaubt Deutschland in Absatz 2 als Quellenstaat eine Steuer von höchstens 5 Prozent des Bruttobetrags. Ruhegehälter aus staatlichen Kassen, also die Beamtenpension, bleiben nach Absatz 3 allein in Deutschland. Ob deine gesetzliche Rente unter Absatz 3 fällt, ist am Wortlaut nicht eindeutig und gehört vor dem Umzug geprüft.
Und für Österreicher und Schweizer? Österreich hat kein DBA mit Kenia, die ASVG-Pension bleibt daheim beschränkt steuerpflichtig. Die Schweiz hat kein in Kraft stehendes Abkommen; die AHV fließt frei, aber die Quellensteuer auf Pensionskassen- und Kapitalleistungen ist definitiv.
Wie gut ist die medizinische Versorgung? In Nairobi ostafrikanische Spitze (Aga Khan, Nairobi Hospital), an der Küste solide private Versorgung mit deutschsprachigen Praxen, in der Fläche schwach. Internationale Police mit Evakuierungsbaustein ist Pflicht.
Ist Kenia sicher genug für den Ruhestand? In den etablierten Küstenorten und guten Stadtvierteln ja, mit Anlagen-Sicherheit und Alltagsregeln. Großstadtkriminalität ist real, die Grenzregionen zu Somalia sind tabu. Die seit Jahrzehnten bestehende deutsche Community der Südküste ist der beste Langzeitbeweis.
Kann ich als Ausländer Eigentum erwerben? Nur als Leasehold bis 99 Jahre, kein Volleigentum an Land, kein Agrarland. Mit unabhängiger Titelprüfung und Anwalt ist das ein tragfähiges Fundament; ohne beides ist es Risiko.
Nimmt mein Pflegegeld den Umzug mit? Nein, es ruht (Drittstaat), und die Schweizer Hilflosenentschädigung wird nicht exportiert. Dafür ist private Betreuung mit 150 bis 300 Euro für eine Vollzeitkraft hervorragend organisierbar.
Welches Erbrecht gilt, und was zahlen meine Erben? Ohne Rechtswahl das kenianische Recht (Law of Succession Act); wähle im Testament dein Heimatrecht. Kenia erhebt keine Erbschaftsteuer; deutsche und schweizerische Heimatregeln können weiter greifen, Österreich kennt keine Erbschaftsteuer.
Küste oder Nairobi? Die Küste gewinnt bei Klima-Klassik, Community und Preis; Nairobi bei Medizin, Kultur und Anbindung. Viele kombinieren: Wohnsitz Diani, Ernstfall- und Flugdrehkreuz Nairobi.
Kenia ist das Afrika-Ziel mit Fundament
Kenia ist das Afrika-Ziel mit Fundament: fünfzig Jahre deutschsprachige Präsenz an der Küste, englischsprachiger Alltag, ein klarer Aufenthaltsweg über das Class-K-Permit, für Deutsche sogar ein Doppelbesteuerungsabkommen und Kosten, die viel Leben lassen. Bezahlt wird mit Sicherheits-Hausaufgaben, einem Gesundheitssystem, das außerhalb Nairobis Begleitung braucht, dem Leasehold-Regime beim Eigentum und, für Schweizer, der definitiven Quellensteuer auf Vorsorgekapital. Wer die Rentenfrage vor der Abmeldung klärt, mit Evakuierungspolice kommt und die Küste erst eine volle Saison mietet, findet hier einen der wärmsten und eingespieltesten Alterssitze des Kontinents.
Beratungsgespräch anfragen: Du willst wissen, wie deine gesetzliche Rente unter dem DBA 1977 einzuordnen ist, wie du Schweizer Vorsorgebezüge vor dem Wegzug strukturierst und ob Diani, Nairobi oder doch Südafrika passt? Wir rechnen deinen Fall durch. Termin vereinbaren
Weiterführend: Steueratlas Kenia · FreedomBanking Plus · AssetProtection Plus · Ländervergleich: Südafrika, Namibia, Tansania, Sansibar · Beste Länder für Rentner
Quellen
- DBA Deutschland-Kenia 1977, BGBl. 1979 II; in Kraft seit 17. Juli 1980 (BGBl. 1980 II S. 1357); bundesfinanzministerium.de (Staatenbezogene Informationen, Kenia)
- BMF Österreich: Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (bmf.gv.at); Kenia nicht enthalten
- SIF: Länderliste der schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (sif.admin.ch); kein in Kraft stehendes DBA mit Kenia
- Kenya Revenue Authority: Income Tax Act (Ansässigkeit, Quellensteuern, KRA-PIN)
- Directorate of Immigration Services Kenya: Class-K-Permit, eTA
- Law of Succession Act (Cap. 160); Land Act/Constitution 2010 (Leasehold-Regel für Ausländer)
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenzahlung ins Ausland
Redaktioneller Hinweis: Stand 2026-07. Alle Angaben allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Permit-Anforderungen, Steuerregeln und der Abkommensstand (insbesondere Schweiz-Kenia) sind vor Entscheidungen an amtlichen Quellen zu prüfen. DBA-Aussagen: Deutschland LINK_ONLY (Abkommen 1977/1980), Österreich und Schweiz ohne (anwendbares) Abkommen (Statusnachweise verlinkt); verbindlich sind allein die amtlichen Texte.
