Die Dominikanische Republik ist seit Jahrzehnten das karibische Zuhause deutschsprachiger Ruheständler: In Sosúa an der Nordküste existiert eine der ältesten deutschen Auslandsgemeinden überhaupt, Las Terrenas und Punta Cana ziehen jedes Jahr neue Auswanderer aus Deutschland, Österreich und der Schweiz an. Das Land lockt mit ganzjähriger Wärme, einem eigenen Rentnergesetz (Ley 171-07) und einem territorialen Steuersystem, das Auslandsrenten unangetastet lässt. Zugleich hat es mit keinem der drei Länder ein Doppelbesteuerungsabkommen, und Infrastruktur, Rechtssicherheit und Pflege verlangen ehrliche Antworten. Dieser Leitfaden liefert sie, getrennt für Deutschland, Österreich und die Schweiz.
- Status
- Drittstaat
- Währung
- Dominikanischer Peso (DOP); US-Dollar weit akzeptiert
- DBA-Prüfung
- Deutschland · Österreich · Schweiz
- Redaktion
- Stand 2026-07
Für wen passt die Dominikanische Republik?
Gut passt das Land zu dir, wenn du Karibik zum bezahlbaren Preis willst, mit etablierten deutschsprachigen Strukturen (Sosúa, Cabarete), niedriger Einstiegshürde (Pensionado ab 1.500 US-Dollar Monatsrente) und einem Steuersystem, das deine Rente in Ruhe lässt. Auch als Überwinterungsziel mit späterem Vollumzug funktioniert es gut.
Kritisch prüfen sollten den Umzug drei Gruppen: Schweizer mit hohen Pensionskassenguthaben, denn ohne Abkommen ist die Schweizer Quellensteuer auf Vorsorgeleistungen definitiv und nicht rückforderbar. Menschen mit absehbarem Pflege- und Klinikbedarf, denn außerhalb der Zentren wird die Versorgung dünn und alles läuft privat. Und Komfortgewohnte, die Stromausfälle, Behördengeduld und tropische Improvisation unterschätzen.
Lebenshaltungskosten
Absolut gerechnet lebt ein Paar mit 1.800 bis 2.800 Euro im Monat inklusive Miete gut: Wohnungen abseits der Strandlagen ab 400 bis 700 Euro, in Expat-Anlagen von Sosúa, Cabarete oder Las Terrenas 700 bis 1.200 Euro, Punta-Cana-Resorts darüber. Lokale Lebensmittel, Obst und Restaurants sind günstig, Importwaren, Strom und Klimaanlage dagegen teuer; die Stromrechnung kann bei Dauerkühlung 150 bis 300 Euro erreichen. Insgesamt liegen die Kosten grob 30 bis 50 Prozent unter deutschen und österreichischen Großstädten und um 60 Prozent unter der Schweiz (dort kalkuliert ein Paar 5.000 bis 6.500 Franken). Bezahlt wird in Peso und oft in US-Dollar; das Euro-Dollar-Verhältnis gehört ins Budget.
Die ersten Behördengänge
Der Weg beginnt vor der Einreise: Das Residenzvisum (Pensionado oder Rentista) beantragst du beim dominikanischen Konsulat in Berlin, Wien oder Bern, mit apostillierten Rentennachweisen, Führungszeugnis und Gesundheitsattest. Im Land folgen Residenzkarte und Cédula (Migración/JCE), danach die Steuernummer RNC bei der Finanzbehörde DGII, das Bankkonto (mit Cédula problemlos) und die Krankenversicherung (ARS oder international, siehe unten). Ohne Cédula bleibt vieles Provisorium; zieh das Verfahren konsequent durch.
Steuern
Was löst die Steuerpflicht aus? Ansässig ist, wer sich mehr als 183 Tage im Steuerjahr im Land aufhält. Entscheidend ist aber das System dahinter: Die Dominikanische Republik besteuert territorial. Steuerpflichtig sind Einkünfte aus dominikanischen Quellen; ausländische Einkünfte bleiben grundsätzlich außen vor. Einzige wichtige Ausnahme: ausländische Finanz- und Kapitalerträge werden ab dem dritten Jahr der Steueransässigkeit steuerbar. Deine Rente aus Deutschland, Österreich oder der Schweiz besteuert das Land dagegen nicht, und das Rentnergesetz Ley 171-07 stellt Pensionado-Einkünfte zusätzlich ausdrücklich frei und gewährt Vergünstigungen (zollfreier Haushalts- und Fahrzeugimport, Befreiungen bei der Übertragungssteuer der ersten Immobilie, reduzierte Abgaben). Details zum System im Steueratlas, zu Kryptowerten bei KryptoSteuern.
Und jetzt die andere Seite: kein einziges Abkommen. Die Dominikanische Republik unterhält nur eine Handvoll Doppelbesteuerungsabkommen (namentlich mit Kanada und Spanien); Deutschland, Österreich und die Schweiz sind nicht darunter. Was das je Land bedeutet:
Deutschland: Neubrandenburg bleibt zuständig
Ohne Abkommen gibt es keine Verteilungsnorm, die Deutschland bremst: Deine gesetzliche Rente bleibt in Deutschland beschränkt steuerpflichtig, zuständig ist das Finanzamt Neubrandenburg, ohne Grundfreibetrag, sofern du nicht den Antrag auf Behandlung als unbeschränkt steuerpflichtig stellst (möglich, wenn nahezu alle Einkünfte aus Deutschland stammen; bei reiner Rente führt er meist zu geringer oder keiner Steuer). Auch Betriebsrenten und andere deutsche Inlandseinkünfte bleiben erfasst. Weil das Land selbst die Rente nicht besteuert, entsteht keine Doppelbelastung bei der Rente, wohl aber Erklärungspflicht in Deutschland. Bei deutschen Kapitalerträgen und Mieten gilt dieselbe Logik ohne Abkommensschutz.
Amtlicher Statusnachweis: Dass kein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Deutschland und der Dominikanischen Republik besteht, ergibt sich aus der jährlichen BMF-Übersicht über den Stand der Doppelbesteuerungsabkommen: bundesfinanzministerium.de (Stand der DBA und anderer Abkommen im Steuerbereich, 1. Januar 2026). Die Zuordnung oben fasst die Rechtslage ohne Abkommen in eigenen Worten zusammen.
Österreich: dieselbe Logik für die ASVG-Pension
Auch Österreich hat kein Abkommen mit der Dominikanischen Republik. Die ASVG-Pension bleibt in Österreich beschränkt steuerpflichtig (inländische Einkünfte nach § 98 EStG); die Dominikanische Republik besteuert sie nicht, sodass es bei der Pension faktisch bei der österreichischen Steuer bleibt. Firmenpensionen und private Renten österreichischer Herkunft folgen derselben Logik und gehören vor dem Umzug in die individuelle Prüfung.
Amtlicher Statusnachweis: Der Bestand der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen ist in der BMF-Liste der österreichischen DBA dokumentiert (bmf.gv.at); die Dominikanische Republik ist dort nicht enthalten. Die Zuordnung oben fasst die Rechtslage ohne Abkommen in eigenen Worten zusammen.
Schweiz: die Quellensteuer-Falle bei der zweiten Säule
Für Schweizer ist der fehlende Vertrag am teuersten. Die AHV fließt zwar ohne Schweizer Quellensteuer ins Ausland, und die Dominikanische Republik besteuert sie nicht. Aber: Ohne Abkommen ist die Schweizer Quellensteuer auf Renten und Kapitalleistungen der Pensionskasse und der Säule 3a definitiv, eine Rückerstattung, wie sie DBA-Staaten kennen, gibt es nicht. Je nach Kanton der Vorsorgeeinrichtung reden wir über spürbare Prozentsätze auf jede Zahlung, bei Kapitalbezügen über fünfstellige Beträge. Wer in die Dominikanische Republik will, plant Kapitalbezüge, Kantonswahl der Auszahlung (Sitz der Einrichtung) und Timing vor dem Wegzug mit dem Steuerberater; nachträglich ist nichts zu retten.
Amtlicher Statusnachweis: Der Bestand der schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen ist beim Staatssekretariat für internationale Finanzfragen dokumentiert (sif.admin.ch, Länderliste DBA); die Dominikanische Republik ist dort nicht enthalten. Die Zuordnung oben fasst die Rechtslage ohne Abkommen in eigenen Worten zusammen.
DBA-Quellen und geprüfte Rentenartikel (aufklappen)
Amtliche Abkommenstexte
Rentenartikel für Dominikanische Republik: Deutschland, Österreich und Schweiz
Bestätigte Wortlautauszüge zeigen wir nur, wenn die Prüfung sie ausdrücklich freigegeben hat. In allen anderen Fällen verlinken wir ausschließlich die amtliche Fundstelle. Verbindlich ist allein der dort veröffentlichte Abkommenstext.
Deutschland
Kein umfassendes DBAAmtlicher Statusnachweis: Zwischen Deutschland und der Dominikanischen Republik steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.
Österreich
Kein umfassendes DBAAmtlicher Statusnachweis: Zwischen Österreich und der Dominikanischen Republik steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.
Schweiz
Kein umfassendes DBAAmtlicher Statusnachweis: Zwischen Schweiz und der Dominikanischen Republik steht kein umfassendes Einkommensteuer-DBA zur Verfügung. Maßgeblich sind die unten verlinkte amtliche Abkommensübersicht und das jeweilige innerstaatliche Recht. Die Folgen für Renten fassen wir im Seitentext in eigenen Worten zusammen.
Redaktioneller Hinweis: Die Artikel zeigen die abkommensrechtliche Zuweisung. Ob und in welcher Höhe tatsächlich Steuer entsteht, hängt zusätzlich von innerstaatlichem Recht, Rentenart und persönlichem Sachverhalt ab.
Wegzugsbesteuerung nach § 6 AStG: Für deutsche Anteilseigner mit mindestens 1 Prozent Beteiligung entsteht die Wegzugsbesteuerung bei Wegzügen ab dem 1. Januar 2022 mit dem Wegzug. Auf Antrag kann sie grundsätzlich in sieben gleichen Jahresraten entrichtet werden, regelmäßig zinsfrei und gegebenenfalls gegen Sicherheitsleistung. Diese Regel gilt unabhängig davon, ob das Zielland in der EU liegt oder ein Drittstaat ist.
Kapitalerträge im regulären Regime: Inländische Zinsen und Dividenden unterliegen Abzugssteuern (etwa 10 Prozent auf Zinsen, 10 Prozent auf Dividenden, Spitzensatz der Einkommensteuer 25 bis 27 Prozent). Ausländische Finanzerträge werden ab dem dritten Ansässigkeitsjahr steuerbar; wer ein großes Depot hat, bespricht vor Ablauf dieser Frist Struktur und Deklaration, statt in die Nachmeldung zu rutschen.
Immobilie kaufen und seniorengerechtes Wohnen
Ausländer kaufen ohne Beschränkung. Es fallen 3 Prozent Übertragungssteuer an (für die erste Immobilie unter Ley 171-07 teilweise befreit), dazu die jährliche IPI-Immobiliensteuer von 1 Prozent auf Werte oberhalb der Freigrenze (rund zehn Millionen Peso, regelmäßig angepasst); Projekte mit CONFOTUR-Status genießen mehrjährige Befreiungen. Der wichtigste Satz dieses Abschnitts: Titelprüfung ist in der Dominikanischen Republik keine Formalie, sondern Überlebensfrage. Doppelte Titel, ungeklärte Erbfolgen und Strandgrundstücke mit Sonderregeln sind dokumentierte Klassiker; ohne unabhängigen Anwalt und Prüfung beim Titelregister (Registro de Títulos) wird nichts unterschrieben. Seniorengerecht wohnen heißt hier: moderne Anlage mit Aufzug, Generator, Zisterne und 24-Stunden-Sicherheit. Erst mieten, eine volle Saison inklusive Hurrikanmonaten erleben, dann kaufen.
Hilfe im Haushalt und Pflege
Haushaltshilfe kostet 2 bis 4 Euro pro Stunde, eine Vollzeitkraft mit Sozialabgaben 350 bis 550 Euro im Monat; private 24-Stunden-Betreuung zu Hause ist bezahlbar wie in kaum einem anderen Karibikland. Ein staatliches Pflegesystem existiert nicht, Heime europäischen Standards sind rar. Deutsches und österreichisches Pflegegeld ruht (Drittstaat), die Schweizer Hilflosenentschädigung wird nicht exportiert. Die ehrliche Rechnung: Leichte und mittlere Pflege ist hier privat oft besser und günstiger lösbar als zu Hause, schwere medizinische Pflege verlangt Nähe zu Santo Domingo oder Santiago oder den Rückkehrplan.
Erbrecht und Erbschaftsteuer
Das Land wendet die EU-Erbrechtsverordnung nicht an; sein Erbrecht folgt französischer Tradition mit starken Pflichtteilen der Kinder. Aus Sicht der EU-Staaten führt dein gewöhnlicher Aufenthalt dort grundsätzlich zu dominikanischem Erbrecht; Deutsche und Österreicher treffen deshalb im Testament sinnvollerweise die Rechtswahl zugunsten des Heimatrechts, Schweizer prüfen die IPRG-Parallele. Steuerlich erhebt die Dominikanische Republik 3 Prozent auf Nachlassvermögen mit Belegenheit im Land (Immobilien, Konten, Fahrzeuge). Der Heimatvergleich: Deutschland besteuert Erwerbe der Kinder über 400.000 Euro mit 7 bis 30 Prozent und greift bei Erben in Deutschland zusätzlich zu (Anrechnung nach § 21 ErbStG). Österreich kennt keine Erbschaftsteuer, die 3 Prozent sind hier also eine neue, überschaubare Last. Die Schweiz besteuert kantonal, Ehegatten und Kinder meist befreit. Wichtig für alle: Das dominikanische Nachlassverfahren ist langsam; klare Titel, aktuelle Testamente und Vollmachten sparen den Erben Jahre. Gestaltung: AssetProtection Plus.
Krankenversicherung
Die Versorgung ist zweigeteilt: Privatkliniken in Santo Domingo, Santiago und Punta Cana bieten gutes Niveau, viele Ärzte sind US-ausgebildet; außerhalb der Zentren wird es dünn. Residenten können einer lokalen ARS-Versicherung beitreten (je nach Alter und Plan grob 60 bis 200 Euro monatlich, mit Netzwerk- und Altersgrenzen-Fallen im Kleingedruckten); die meisten deutschsprachigen Ruheständler fahren zweigleisig mit einer internationalen privaten Vollversicherung (ab Mitte 60 realistisch 250 bis 500 Euro monatlich), die auch Behandlungen in den USA oder Europa deckt. Kein S1, keine Mitnahme der gesetzlichen Kasse. Ein Krankenrücktransport-Baustein ist Pflicht, und der GKV-Rückweg (Anwartschaft, KVdR-Fristen) will vor der Abmeldung geklärt sein.
Banking: zuerst lokal, dann außerhalb der EU
Mit Cédula eröffnest du ein Konto in Peso und meist parallel in US-Dollar; die Rente sammelst du auf einem Euro- oder Frankenkonto und transferierst monatlich. Achte auf Überweisungsgebühren und Kurse, hier lohnen spezialisierte Transferdienste. Größere Liquidität gehört diversifiziert, außerhalb des Landes und außerhalb der EU; Strategien bei FreedomBanking Plus.
Physisches Gold und Edelmetalle
In einem Land mit weicher Währung, Bargeldkultur und begrenzter Rechtsdurchsetzung gehört nennenswertes Edelmetall nicht in den lokalen Safe, sondern in sichere Auslandslagerung (Schweiz, Singapur, Zollfreilager); Einordnung und Anbieter bei AssetProtection Plus.
Aufenthalt und der Weg zur Staatsbürgerschaft
Das Rentnergesetz Ley 171-07 ist einer der ältesten und einfachsten Pensionado-Wege der Region: Pensionado ab einer lebenslangen Rente von 1.500 US-Dollar monatlich (plus 250 US-Dollar je begleitender Person), Rentista ab 2.000 US-Dollar passivem Einkommen. Beide führen beschleunigt zur Daueraufenthaltsgenehmigung samt Cédula und zu den beschriebenen Steuer- und Zollvergünstigungen. Die Einbürgerung ist vergleichsweise schnell möglich (regelmäßig nach etwa zwei Jahren Daueraufenthalt, mit Spanisch-Grundkenntnissen und Verfahrensgeduld); das Land erlaubt den Doppelpass. Deutschland akzeptiert Mehrstaatigkeit seit Juni 2024, die Schweiz seit 1992, Österreich verlangt außer in Ausnahmen die Aufgabe. Praktisch wichtig: Die Residenz will regelmäßig erneuert und durch Aufenthalte gepflegt werden; wer nur überwintert, klärt die Mindestpräsenz mit dem Anwalt.
Gesellschaft: Respekt vor dem Alter
Die dominikanische Kultur ist familienzentriert und herzlich; Ältere genießen selbstverständlichen Respekt, Nachbarschaftshilfe funktioniert, und ausländische Ruheständler sind seit Jahrzehnten Teil des Bildes, besonders an der Nordküste. Wer Spanisch spricht und die Gelassenheit des Landes annimmt, lebt hier sozial eingebettet; wer deutsche Pünktlichkeit erwartet, leidet.
Überwachungsstaat? Videoüberwachung im Alltag
Staatliche Überwachung im europäischen Diskussionssinn ist kein Thema; Kameras konzentrieren sich auf private Anlagen, Banken und Einkaufszentren als Sicherheitsinstrument. Datenschutz existiert auf dem Papier, gelebt wird Pragmatismus. Der Alltag fühlt sich unbeobachtet an, die Kehrseite ist schwächere Rechtsdurchsetzung bei Datenmissbrauch.
Sicherheit, Klima und Community
Ehrlich eingeordnet: Die touristischen Zonen, Gated Communities und Expat-Orte sind gut lebbar, aber Eigentumskriminalität ist real, nachts gelten Vorsichtsregeln, und Sicherheitsstandard heißt hier Anlage mit Wachdienst statt offener Dorfstraße. Das Klima ist tropisch konstant warm; die Hurrikansaison von Juni bis November gehört in die Bau-, Versicherungs- und Reiseplanung, ebenso gelegentliche Strom- und Wasserausfälle (Generator und Zisterne sind Standard guter Anlagen). Die deutschsprachige Community ist ein echtes Pfund: Sosúa und Cabarete mit gewachsenen deutschen Strukturen (Ärzte, Stammtische, Vereine, deutsches Brot), Las Terrenas europäisch geprägt, Punta Cana international. Direktflüge verbinden Frankfurt und Zürich mit Punta Cana und Puerto Plata, Wien über Drehkreuze.
Checkliste
- Konsularverfahren starten: Pensionado-/Rentista-Visum mit apostillierten Rentennachweisen vor der Ausreise.
- Schweizer zuerst: Pensionskassen- und 3a-Bezüge vor dem Wegzug planen; ohne DBA ist die Quellensteuer definitiv.
- Deutsche und Österreicher: Neubrandenburg beziehungsweise beschränkte Steuerpflicht klären, Antrag auf unbeschränkte Steuerpflicht prüfen.
- Residenz, Cédula, RNC, Konto konsequent durchziehen.
- Krankenversicherung zweigleisig: ARS lokal plus internationale Police mit Rücktransport; GKV-Rückweg (Anwartschaft) sichern.
- Drei-Jahres-Frist notieren: ausländische Kapitalerträge werden ab dem dritten Ansässigkeitsjahr steuerbar.
- Immobilie nur mit unabhängiger Titelprüfung, nach einer vollen Mietsaison inklusive Hurrikanmonaten.
- Rechtswahl im Testament treffen und die 3-Prozent-Nachlasssteuer plus Heimatfolgen rechnen.
- Pflege privat planen, ohne exportiertes Pflegegeld, mit Rückkehrszenario für schwere Fälle.
- Konten- und Goldstruktur ordnen (lokal Peso/Dollar, Heimat, sichere Drittlagerung).
Häufige Fragen (FAQ)
Wie funktioniert das Pensionado-Programm? Über das Gesetz 171-07: Nachweis einer lebenslangen Rente von 1.500 US-Dollar monatlich (Rentista: 2.000 US-Dollar passives Einkommen) führt zur beschleunigten Daueraufenthaltsgenehmigung samt Steuer- und Zollvergünstigungen wie zollfreiem Haushaltsimport.
Besteuert die Dominikanische Republik meine Rente? Nein. Das Steuersystem ist territorial, Auslandsrenten bleiben unbesteuert, und Ley 171-07 stellt Pensionado-Einkünfte zusätzlich frei. Nur ausländische Finanz- und Kapitalerträge werden ab dem dritten Ansässigkeitsjahr steuerbar.
Gibt es ein Doppelbesteuerungsabkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz? Nein, mit keinem der drei. Deutsche und österreichische gesetzliche Renten bleiben deshalb daheim beschränkt steuerpflichtig; für Schweizer ist die Quellensteuer auf Pensionskassen- und Kapitalleistungen ohne Abkommen definitiv.
Was heißt das konkret für Schweizer? AHV fließt ungekürzt. Aber jede Quellensteuer auf Renten und vor allem Kapitalbezüge aus zweiter Säule und Säule 3a ist endgültig verloren, weil kein Abkommen eine Rückerstattung eröffnet. Bezüge deshalb zwingend vor dem Wegzug mit dem Steuerberater strukturieren.
Wie gut ist die medizinische Versorgung? In Santo Domingo, Santiago und Punta Cana gut bis sehr gut auf privatem Niveau, außerhalb dünn. Üblich ist die Kombination aus lokaler ARS-Versicherung und internationaler Privatpolice mit Krankenrücktransport.
Ist das Land sicher genug für den Ruhestand? In den Expat-Zonen und guten Anlagen ja, mit karibischer Grundvorsicht: nachts umsichtig, Wertsachen unauffällig, Wohnen mit Sicherheitskonzept. Die gewachsene deutsche Community der Nordküste ist der beste Beweis, dass es dauerhaft funktioniert.
Was ist mit Hurrikans und Stromausfällen? Beides gehört zur Realität: Saison Juni bis November, gute Anlagen haben Generator und Zisterne, Versicherungen decken Sturmschäden gegen Aufpreis. Wer das einpreist, wird selten überrascht.
Nimmt mein Pflegegeld den Umzug mit? Nein, es ruht (Drittstaat), und die Schweizer Hilflosenentschädigung wird nicht exportiert. Dafür ist private Betreuung zu Hause so bezahlbar wie in kaum einem anderen Karibikland.
Welches Erbrecht gilt? Ohne Rechtswahl das dominikanische Pflichtteilsrecht französischer Tradition. Deutsche und Österreicher wählen im Testament ihr Heimatrecht; auf Vermögen im Land fallen 3 Prozent Nachlasssteuer an, und saubere Titel ersparen den Erben Jahre.
Wie schnell kann ich eingebürgert werden? Vergleichsweise schnell, regelmäßig nach rund zwei Jahren Daueraufenthalt, mit Spanisch-Grundkenntnissen. Das Land erlaubt den Doppelpass; Deutschland und die Schweiz auch, Österreich nur in Ausnahmen.
Fazit
Die Dominikanische Republik ist die pragmatische Karibik: niedrige Einstiegshürden, ein Rentnergesetz mit echten Vergünstigungen, ein territoriales Steuersystem, das deine Rente nicht anrührt, und die am besten gewachsene deutschsprachige Community der Region. Bezahlt wird mit fehlenden Abkommen (für Schweizer Vorsorgekapital ein teurer Punkt), mit Infrastruktur- und Rechtssicherheitslücken und mit einem Gesundheits- und Pflegesystem, das komplett privat gedacht werden muss. Wer die Titelprüfung ernst nimmt, die Schweizer Quellensteuer-Falle vor dem Wegzug entschärft und mit Generator statt Illusionen plant, bekommt hier sehr viel Karibik für sehr überschaubares Geld.
Beratungsgespräch anfragen: Du willst wissen, wie deine Rente ohne DBA behandelt wird, wie du Pensionskassenbezüge vor dem Wegzug strukturierst und ob Sosúa, Las Terrenas oder doch Panama zu dir passt? Wir rechnen deinen Fall durch. Termin vereinbaren
Weiterführend: Steueratlas Dominikanische Republik · FreedomBanking Plus · AssetProtection Plus · Ländervergleich: Panama, Costa Rica, Mexiko, Kolumbien · Beste Länder für Rentner
Quellen
- BMF-Übersicht: Stand der Doppelbesteuerungsabkommen und anderer Abkommen im Steuerbereich, 1. Januar 2026 (bundesfinanzministerium.de); Dominikanische Republik ohne DBA mit Deutschland
- BMF Österreich: Liste der österreichischen Doppelbesteuerungsabkommen (bmf.gv.at); Dominikanische Republik nicht enthalten
- SIF: Länderliste der schweizerischen Doppelbesteuerungsabkommen (sif.admin.ch); Dominikanische Republik nicht enthalten
- Ley 171-07 sobre Incentivos Especiales a los Pensionados y Rentistas; Código Tributario (DGII): territoriale Besteuerung, Drei-Jahres-Regel für ausländische Finanzerträge, Übertragungssteuer, IPI, Nachlasssteuer 3 Prozent
- Dirección General de Migración: Residenzverfahren Pensionado/Rentista
- Deutsche Rentenversicherung: Rentenzahlung ins Ausland
Redaktioneller Hinweis: Stand 2026-07. Alle Angaben allgemeine Information, keine Rechts- oder Steuerberatung. Beträge, Freigrenzen und Verfahren ändern sich; vor Entscheidungen amtliche Quellen und fachlichen Rat einholen. DBA-Aussagen: kein Abkommen mit Deutschland, Österreich oder der Schweiz (Statusnachweise verlinkt); verbindlich sind allein die amtlichen Quellen.
